GERMANISTISCHE
ABTEILUNG
SCHWERPUNKT-
BEREICH
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BIBLIOTHEK
HEIDELBERGER
RECHTSHISTORISCHE
GESELLSCHAFT
E. V.
LAGEKARTE
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Das Institut wurde im Jahr 1918
als Stiftung des Berliner Verlegers
Dr.
Rudolf Mosse mit einem Stiftungskapital von damals 400.000 Reichsmark
errichtet. Zweck des Instituts war und ist entsprechend dem Willen des
Stifters
"in Erinnerung
an Theodor Mommsen die Pflege der Erforschung des antiken Rechts sowie
des
deutschen Rechts in seiner geschichtlichen Entwicklung".
Bis zum Jahr 1948 ist das Institut eine selbständige,
wirtschaftlich und rechtlich unabhängige Forschungseinrichtung
gewesen, seit der
Währungsreform und dem dadurch eingetretenen weitgehenden Verlust
des
Stiftungskapitals ist
es ein überwiegend mit staatlichen Mitteln ausgestattetes
Universitätsinstitut. Seit seinem Auszug aus dem alten
juristischen Seminar am
Universitätsplatz (Altjuridicum) ist das Institut zusammen mit dem
Institut für
deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht im
Gebäude Friedrich-Ebert-Platz 2 untergebracht.
Entsprechend
der in der Stiftungssatzung vorgesehenen doppelten Zielsetzung -
Erforschung
der antiken und der deutschen Rechtsgeschichte - gliedert sich das
Institut in
eine romanistische und eine germanistische Abteilung.
Den
Schwerpunkt des wissenschaftlichen Interesses bei der romanistischen
Abteilung
bildet traditionell in Anknüpfung an berühmte Heidelberger
Romanisten der
Vergangenheit wie Donellus, Gothofredus, Heise, Thibaut, Vangerow,
Windscheid,
Bekker, Gradenwitz, Levy und Kunkel die Erforschung des vorklassischen
und
klassischen römischen Rechts. Heute konzentriert die romanistische
Forschung
sich auf diejenigen Sachfragen römischen Privatrechts, welche
über die
Pandektistik im BGB fortwirken, sowie auf Methodenprobleme, letzteres
in enger
Verbindung mit Sprach- und Geschichtswissenschaft. In beider Hinsicht
stellt
sich die Frage nach dem römischen Recht als Grundlage
europäischen
Privatrechts.
In der germanistischen Abteilung, deren Geschichte mit so bedeutenden
Namen wie Hans Fehr, Heinrich Mitteis und Eberhard von Kuenssberg
verknüpft ist und die die große Tradition von Karl Joseph
Anton
Mittermaier, Otto
von Gierke und Richard Schröder fortgesetzt hat, stehen heute die
deutsche
Verfassungsgeschichte und die Zeitgeschichte des Rechts im Zentrum der
Forschungsaufgaben;
weitere Schwerpunkte bilden die deutsche Privatrechtsgeschichte ab dem
13.
Jahrhundert sowie die regionale Rechtsgeschichte, insbesondere die
Rechtsgeschichte
Badens, Württembergs, Bayerns und der Pfalz.
Eng mit der germanistischen Abteilung verbunden ist auch das
"Deutsche Rechtswörterbuch", eine Institution, deren Aufgabe in
der Edition eines gleichnamigen,
umfassenden Lexikons deutschrechtlicher Rechtsbegriffe besteht.
Forschung und Lehre im
geltenden Recht sind
mit der historischen Arbeit notwendig verbunden. Dies betrifft
durchgehend das
bürgerliche Recht und teilweise besondere Gebiete wie
Gemeinschaftsprivatrecht und Methodenlehre.
Besondere Bedeutung kommt der traditionsreichen Bibliothek des
Instituts zu, gegliedert in zwei Abteilungen - die romanistische
(einschließlich einer papyrologischen und mediävistischen
Sammlung) und die
germanistische (einschließlich des juristischen Teils der
Bibliothek des
bedeutenden Staats- und Völkerrechtlers Johann Ludwig Klüber,
1762-1837).
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