Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm für Frauen
Mit dem Margarete von Wrangell - Habilitationsprogramm möchte das Land Baden-Württemberg qualifizierte Wissenschaftlerinnen zur Habilitation ermutigen, indem diesen eine finanzielle Unterstützung gewährt wird. Die Förderung erfolgt durch ein Angestelltenverhältnis nach TV-L EG 13, das auf fünf Jahre begrenzt ist und drei Jahre durch das MWK und den Europäischen Sozialfonds und weitere zwei Jahre von der jeweiligen Hochschule finanziert wird.
Richtlinien
Im Rahmen der Antragstellung ist eine Anschlussförderung von der betreuenden Hochschule zu versichern.
Die Antragstellerin sollte bereits Vorarbeiten zur Habilitation vorlegen können.
Weitere Informationen sind den Richtlinien des Programms zu entnehmen.
Ausschreibungsunterlagen 2020 auf einen Blick
Antragstellung und Vergabeverfahren
Die Bewerbungen in dem Margarete von Wrangell-Programm müssen aufgrund besonderer Voraussetzungen in der Ausschreibung zwingend mit den zuständigen Stellen (für Medizinerinnen sind dies die Forschungsdekanate, für die anderen Bewerberinnen das Gleichstellungsbüro der Universität) vorbesprochen werden. Förderanträge sind im Gleichstellungsbüro der Universität Heidelberg einzureichen.
Das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg ernennt eine Vergabekommission, die über die förderungswürdigen Anträge entscheidet.
Wissenschaftlerinnen, die ihre Habilitation an der Universität Heidelberg akkreditieren möchten, erhalten Unterstützung bei der Antragstellung im Gleichstellungsbüro. Wenn Sie planen einen Antrag einzureichen, setzen Sie sich bitte zunächst mit dem Gleichstellungsbüro in Verbindung (carmen.waiblinger@uni-heidelberg.de, gleichstellungsbuero@uni-heidelberg.de) - Sie erhalten dann weitere Informationen.
Ansprechperson:
Carmen Waiblinger
carmen.waiblinger@uni-heidelberg.de