Sexuelle Belästigung/Mobbing/Stalking
Kampagne mit Schulungskonzept für mehr Sicherheit im Nachtleben in Baden-Württemberg
Die nachtsam Kampagne sorgt für mehr Spaß am Feiern, durch höhere Sicherheit mit geschultem Personal. Gemeinsam nachtsam.
Das geht, wenn man sich weniger Sorgen machen muss. Damit das gute Gefühl überwiegt, beraten, unterstützen und schulen wir Mitarbeitende des Nachtlebens. Unsere Vision: 100% geschulte Einrichtungen in Baden-Württemberg.
Weitere Informationen finden sich hier.
Informationen zum Präventivprogramm "Walk Safe"
Walk Safe ist ein Konzept zur Sicherheit auf dem Campusgelände im Neuenheimer Feld - auch wenn es dunkel ist und man allein unterwegs sein muss.
- Flyer des Walk Safe Programms
- Begleitservice der Universität: 06221-545555
- Sicherheitsdienst Uniklinikum: 06221-5639971
(in Notfällen: 06221-566500) - Die Pforten der Chirurgischen Klinik, der Kinderklinik, der Kopfklinik und des DKFZ sind rund um die Uhr besetzt
- Aussteigeservice in Bussen der Linien 31 und 32
- Informationen zum Frauen-Nachttaxi für Frauen ab 14 Jahren zwischen 22 und 6 Uhr
- Anmeldung zu Workshops und Selbstbehauptungstraining für Studentinnen
Ansprechpersonen & Anlaufstellen
Wenn Sie ein vertrauliches Gespräch suchen, sich über die Möglichkeiten informieren möchten um eine für Sie belastende Situation zu klären, Auskunft zu rechtlichen Aspekten oder inneruniversitären Verfahrenswegen haben wollen, können Sie sich an die folgenden Ansprechpersonen wenden. Dazu führt das Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg in § 4 (9) aus: "(Die Ansprechpersonen) sind nicht an Weisungen gebunden. Sie wirken unbeschadet der Verantwortlichkeit von Organen und Gremien der Hochschule darauf hin, dass Mitglieder und Angehörige der Hochschulen vor sexueller Belästigung geschützt werden. Informationen über persönliche und sachliche Verhältnisse von Betroffenen dürfen nicht ohne deren Einverständnis an Dritte weitergegeben oder sonst verwertet werden."
Prof. Dr. Peter Kirsch
Zentralinstitut für seelische Gesundheit, Mannheim
Tel.: 0621 1703-6501
E-Mail: peter.kirsch@zi-mannheim.de
Prof. Dr. Christiane Schwieren
Alfred-Weber-Institut für Wirtschaftswissenschaften
Tel.: 06221 54-2953
E-Mail: christiane.schwieren@awi.uni-heidelberg.de
Annika Werner, M.A.
Tel.: 06221 54-7798
E-Mail: annika.werner@uni-heidelberg.de
Stellvertretung:
Charlotte von Knobelsdorff
Tel.: 06221 54-3927
E-Mail: charlotte.knobelsdroff@uni-heidelberg.de
Weitere Anlauf- und Beschwerdestellen
Vertrauensanwältin für Fragen im Zusammenhang mit sexualisierter Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt
Kontakt:
Frau Rechtsanwältin Michaela Spandau (Javitz & Spandau Rechtsanwälte)
Immenhofer Straße 5, 70180 Stuttgart
Tel: 0711 673 53 70
E-Mail: vertrauensanwaeltin-mwk@rechtsanwaelte-js.de
Hilfen bei Gewalt gegen Frauen und Gewalt gegen Kinder
Umfrageergebnisse zu den Themen sexuelle Belästigung und sexuelle Gewalt
Studierende der Fakultät für Philosophie haben an den drei Instituten Südostasien Institut, Heidelberg Center für Transkulturelle Studien und Institut für Anthropologie der Universität Heidelberg eine Umfrage zu den Themen sexuelle Belästigung und sexuelle Gewalt durchgeführt. Befragt wurden nur Studierende dieser drei Institute. Den Bericht zur Umfrage finden Sie hier.
Partnerschaftliches Verhalten
Verhaltensweisen, die die Würde und Integrität einer anderen Person verletzen, bringen häufig ihre Benachteiligung im Arbeits- oder Studienumfeld mit sich. Wie in der Senatsrichtlinie Partnerschaftliches Verhalten festgehalten, duldet die Universität Heidelberg ein solches Verhalten nicht, sie legt vielmehr Wert auf Respekt und Wertschätzung im Umgang miteinander. Alle Universitätsmitglieder, insbesondere diejenigen in Leitungs- und Führungspositionen und in der Lehre, sehen sich in der Verantwortung, dass Diskriminierung oder Belästigung nicht toleriert und nicht ignoriert werden.
Senatsrichtlinie Partnerschaftliches Verhalten der Universität Heidelberg
Was ist das? - Belästigung
Eine Person wird belästigt oder sexuell belästigt, wenn sie von einer anderen Person zum Objekt sexuell motivierter, unerwünschter Handlungen gemacht wird, die sie demütigen und in ihrer Würde verletzen.
Folgende Taten werden im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG § 3, Abs. 4) als Beispiele für sexuelle Belästigung aufgeführt:
- unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen
- sexuell bestimmte unerwünschte körperliche Berührungen
- Bemerkungen sexuellen Inhalts
- unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen
Was ist das? - Mobbing
Mobbing ist vom Bundesarbeitsgericht (BAG Beschluss vom 15.01.1997) als „das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“ definiert worden. Begünstigt wird es „durch Stresssituationen am Arbeitsplatz, deren Ursachen u.a. in einer Über- oder Unterforderung einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen, in der Arbeitsorganisation oder im Verhalten von Vorgesetzten liegen können.“
Was ist das? - Stalking
Im Strafgesetzbuch (StGB § 185, § 238) wird Stalking (zu Deutsch auch Nachstellung) als Straftat betrachtet, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet wird. Als Stalking gelten:
- Überwachung, Beobachtung oder Verfolgung einer Person
- unerwünschte Anrufe, E-Mails, Briefe, Notizen
- Nachstellung und Drohung einer Person oder einer ihr nahe stehenden Person
- unerwünschte Geschenke oder Bestellung von Warensendungen
Informationspaket
Mit den Informationen über die Verfahrenswege bei Sexueller Belästigung und Diskriminierung können sich Betroffene ebenso wie mögliche Ansprechpartner niedrigschwellig über das etablierte Vorgehen an der Universität Heidelberg orientieren.
In dem Informationspaket finden Sie:
- ein Formblatt zur Dokumentation von Gesprächen mit Betroffenen
- Informationen zum Führen von Gesprächen mit Betroffenen
- das Schaubild zu den internen Verfahrensregeln an der Universität Heidelberg.
Außerdem wollen wir Sie noch einmal auf die "Senatsrichtlinie Partnerschaftliches Verhalten" hinweisen.
Auch die "Broschüre gegen sexuelle Belästigung, Stalking und Mobbing, Unterstützungsangebote und Prävention"
informiert über Verfahrenswege im Umgang mit herabwürdigendem Verhalten, über rechtliche Grundlagen des Vorgehens gegen sexuelle Übergriffe, den Umgang mit Mobbing, Stalking und Diskriminierung. Die Broschüre beschreibt auch, wie Universitätsmitglieder in kritischen oder beunruhigenden Situationen reagieren können.
Normen und gesetzliche Grundlagen
- Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG), § 4 (4), § 62 (3)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesezt (AGG), § 1, § 3, § 12, § 13, § 14, § 22
- Grundgesetz, Artikel 1 und 2
- Strafgesetzbuch, § 185, § 238
- Gewaltschutzgesetz, § 1
Weiterführende Links
- "Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?" Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte; Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland." Bericht im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMSFSJ)
- Grundsatzpapier zu Sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen (bukof-Kommission)