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UNIFY - Unit for Family, Diversity & Equality

Hauptstraße 126
69117 Heidelberg
Telefon: + 49 6221 54-7697
E-Mail: unify@uni-heidelberg.de

 
Familiengerechte Universität
Chancengleichheit und Diversity
Charta der Vielfalt
MHFA-Ersthelfer*innen

Studium und Wissenschaft mit Familie in Zeiten von Covid-19

Infopaket A: Regelungen für das Studieren und Arbeiten mit Familien an der UHD

Auf dieser Seite haben wir Informationen zusammengestellt zu Arbeitsmodalitäten, Kitas und Kinderkrippen, Regelungen für das Studium.

Studieren an der UHD

1. FAQ Studienbetrieb

2. FAQ Bafög und Studienfinanzierung

3. Hilfefonds für Studierende in finanzieller Notlage (Informationen der UHD und des StuRas)

4. Studieren mit Familie            

Studierende haben seit dem 6.Januar 2021 Anspruch auf eine Notfallbetreuung, wenn sie im Jahr 2021 eine Abschlussprüfung ablegen werden und wegen der Vorbereitung darauf die Betreuung des Kindes nicht selbst übernehmen können. Der/die Partner*in im Angestelltenverhältnis müsste zusätzlich eine Unabkömmlichkeits-Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen (auch bei Home Office). Für alleinerziehende Studierende reicht der alleinige Nachweise der Prüfung im Jahr 2021.

Berufstätige Studierende haben einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn sie einen Arbeitsplatz haben (auch Home Office), an dem sie unabkömmlich sind.      

Kinderbetreuung an der UHD

Eine Notbetreuung ist eingerichtet für Kinder, deren beide
Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende an ihrem Arbeitsplatz (auch Homeoffice) unabkömmlich sind und die
durch diese Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und eine entsprechende
Bescheinigung vorlegen. Ebenfalls Anspruch auf Notbetreuung haben Kindern von Studierenden, die 2021 Eine Abschlussprüfung schreiben müssen. Die Notbetreuung findet statt in der Einrichtung,
die das Kind bisher besucht hat, durch deren Personal und in möglichst
kleinen Gruppen. Informationen und einen Vordruck zur dienstlichen
Unabkömmlichkeit kann man auf der Homepage der ZUV / D 5 bekommen.

Studierende mit Kindern, die aus Platzgründen in ihren eigenen Einrichtungen nicht in die Notbetreuung kommen, haben die Möglichkeit - solange es die Kapazitäten dort zulassen - ihr Kind im KidsClub der Universität betreuen zu lassen.

1.  Informationen Personalabteilung

2.  Beratung und Information: Kinderhaus/Service für Familien

3.  Kinderbetreuung durch den KidsClub


Der KidsClub der Universität bietet ab Montag, dem 27.4.2020 bis zur
Wiederaufnahme des regulären Betriebs eine Notbetreuung an.
Voraussetzungen für die Betreuung sind die Landesvorgaben.

Eltern, die zu dem Personenkreis gehören, die Anspruch auf eine
Notbetreuung haben, können sich im Kinderhaus der UHD melden( kinderhaus@uni-heidelberg.de).


Zur Aufnahme in die Notbetreuung sind nötig:
1. Das ausgefüllte Aufnahmeformular für die Notbetreuung
2. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit
am Arbeitsplatz
3. Eine Bestätigung beider Elternteile, dass eine familiäre oder
anderwertige Betreuung nicht möglich ist


Wichtig: Da eine Meldepflicht des Kinderhauses gegenüber dem
Kinder- und Jugendamt besteht, müssen diese Formulare vor
Betreuungsbeginn beim Kinderhaus (Verwaltung) vorliegen.

4. Kinderbetreuungseinrichtungen des Studierendenwerks

5. Notbetreuung durch das Studierendenwerk

Hiwi-Unterstützung für Universitätsmitglieder mit Familienaufgaben

Mitglieder der Universität Heidelberg mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen, die Lehre für das Sommersemester 2020 vorbereiten/halten und gleichzeitig Betreuungsaufgaben nachgehen müssen, können direkt unterstützt werden.  
Zur Unterstützung kann die Finanzierung einer studentischen Hilfskraft (bis zu 35 Stunden im Semester) oder einer wissenschaftlichen Hilfskraft (bis zu 20 Stunden im Semester) beantragt werden.
In dem formlosen Antrag ist die familiäre Situation zu beschreiben und die notwendige Unterstützung durch eine Hilfskraft zu begründen. Die Unterstützung durch Hiwis ist nur für Aufbereitung, Vorbereitung und Umsetzung der Lehre möglich.  Anträge können jederzeit eingereicht werden bei:
gleichstellungsbuero@uni-heidelberg.de

Anrechnung zusätzlicher SWS für digitale Lehrformate

Auszug aus der  Handreichung „Ergänzende Prüfungsordnung UHD“ und Umgang mit Studien- und Prüfungsleistungen in der Corona-Situation

"Das erstmalige Erstellen von digitalen Lehrformaten ist häufig mit Extraarbeitsaufwand verbunden. Für die Ausgestaltung von internetbasierte Stand 28.04.2020 Rechtsservice Studium und Lehre 6 

Lehrveranstaltungen können nach § 3 Abs. 7 LVVO bis zu 25 Prozent der festgelegten Lehrverpflichtung angerechnet werden. 

Konkret bedeutet dies, dass bei einer Lehrverpflichtung von 9 SWS bis zu 2,25 SWS pro Semester für das Design von innovativen E-Learning-Veranstaltungen angerechnet werden können (einmalig zusätzliche 2,25 SWS). 

Rechenbeispiel am Beispiel professoraler Lehrleistung: 2 SWS für Lehrveranstaltung wöchentlich wie bisher. Bei der Einführung eines neuen innovativen Konzeptes dürfen einmalig 2,25 SWS im Semester zugerechnet werden." (S.5 f.)

Weitere Informationen finden Sie in der Handreichung unter II.9.

Verfügungsfonds Study Parents

Um Studierende mit Kind/ern während der Corona-Pandemie zu unterstützen, wurde an der Universität Heidelberg der „Verfügungsfonds Study Parents“ eingerichtet. Berechtigt für eine Förderung durch den „Verfügungsfonds Study Parents“ sind Studierende mit Kind/ern an der Universität Heidelberg, die aufgrund der Corona-Pandemie keine Kinderbetreuung nutzen können und eine kurzzeitige und spontane finanzielle Unterstützung benötigen um die Kinderbetreuung selbst zu organisieren bzw. zu finanzieren. 

 

Richtlinie zur Vergabe und Antragsformular „Verfügungsfonds Study Parents“

 

Ergänzende Informationen erhalten Sie im Gleichstellungsbüro der Universität Heidelberg.

NEU! Überbrückungshilfe: Zuschuss für Studierende und immatrikulierte Doktorand*innen in Notlagen

Die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung richtet sich an Studierende und immatrikulierte Doktorand*innen, die sich nachweislich in einer akuten, pandemiebedingten Notlage befinden und die unmittelbar Hilfe benötigen. Sie unterstützt diese mit jeweils bis zu 500 € in den Monaten Juni, Juli und August 2020, solange die pandemiebedingte Notlage fortbesteht. Die Überbrückungshilfe ist in den drei Monaten jeweils neu zu beantragen.

Anträge können ab Dienstag, 16.06.2020, 12:00 Uhr hier gestellt werden.

FAQs zu Voraussetzungen, Ablauf und Antragsmodalitäten

Entschieden werden die Anträge vom jeweiligen Studierendenwerk. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe:
Telefon: 0800 26 23 003
E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de

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Babysitterbörse der Stadt Heidelberg

Die Babysitterbörse der Stadt Heidelberg steht Ihnen auch in Corona-Zeiten zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis: Die Organisation und Durchführung der Betreuung liegt in der alleinigen Verantwortung der Eltern.
Auch hier sind die aktuellen Landesvorgaben zu beachten.

(Stand: 11.01.2021)

 

Infopaket B: Regelungen zu befristeten Verträgen für Stellen und Stipendien, Fristen für Forschungsanträge und Projekte

Hier geht es um Regelungen bei Arbeitsverträgen, Fristen der Fördereinrichtungen für Forschungs-und Projektanträge

(Stand: 04.06.2020)

 

Infopaket C: Regelungen für Familien und Finanzierungsmöglichkeiten durch den Bund und das Land Baden-Württemberg

Die Regelungen und Maßnahmen von Bund und Land sind hier, soweit sie Familienfragen betreffen, im Wortlaut aufgeführt. Ebenfalls finden Sie hier Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten

Finanzierungsmöglichkeiten

1.  Entschädigungsanspruch wegen geschlossener Schule oder Kita

2. Anpassung des Elterngeldes: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

3. Kinderzuschlag durch die Bundesagentur für Arbeit
Zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die selbst
verdienen aber nicht für den gesamten Bedarf der Familie aufkommen
können. Der Kinderzuschlag beträgt 185 € monatlich je Kind und soll
gemeinsam mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes decken.

4. Anpassungen des Kindergeldes
Aufschiebung der Elterngeldmonate möglich für Eltern in
systemrelevanten Berufen

  • Partnerschaftsbonus möglich, auch wenn in der Corona-Krise aktuell
    mehr oder weniger gearbeitet wird als geplant
  • Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I reduzieren das Elterngeld
    nicht und fließen bei der späteren Berechnung des Elterngeldes für
    ein weiteres Kind nicht mit ein

5. Hildegardis-Verein: Zinslose Darlehen im Eilverfahren für Studentinnen

 

(Stand: 20.06.2020)

 

 Infopaket D: Hilfsangebote

Trotz aller Unterstützungsangebote gibt es Situationen, in denen Hilfen über die allgemeinen Angebote hinaus nötig sind. Für einige finden sich hier Adressen.

Sexuelle Belästigung, Mobbing, Stalking

 

 

Liebe Ratsuchende,
wir sind selbstverständlich auch während der Corona-Pandemie für Sie da! Bei Problemen mit Mobbing, Stalking, sexueller Belästigung, beziehungsweise Beratungsanliegen zu den Themen, können Sie uns weiterhin zu den Bürozeiten via E-Mail erreichen. Wir können dann einen persönlichen, einen telefonischen, oder einen Termin via Video vereinbaren. Natürlich finden die Beratungen unter Wahrung der notwendigen Abstands- und Hygieneregelungen statt. Und bei dem Videokonferenzprogramm der Universität ist Datensicherheit gewährt. Selbstverständlich wird auch weiterhin alles zu diesen Themen von uns vertraulich behandelt.

 

Anfragen, Beratungsgespräche, Terminabsprachen und Informationen

Prof. Dr. Peter Kirsch
Zentralinstitut für seelische Gesundheit, Mannheim
E-Mail: peter.kirsch@zi-mannheim.de

Prof. Dr. Christiane Schwieren
Alfred-Weber-Institut für Wirtschaftswissenschaften
E-Mail: christiane.schwieren@awi.uni-heidelberg.de

Dr. Agnes Speck
Gleichstellungsbüro
E-Mail: Agnes.Speck@uni-heidelberg.de

 

Häusliche Gewalt

1. Hilfe für Frauen

2. Hilfe für Kinder und Jugendliche sowie Mütter bzw. werdende Mütter

Weitergehende Informationen und Angebote

1. Gesprächs-, Beratungs- und Informationsangebot für Eltern in Fragen der Erziehung, Überforderung und schwerwiegende Themen

Elterntelefon (anonym und kostenlos): 0800/1110550
Sprechzeiten (mindestens):
• Montags bis Freitags von 9 bis 11 Uhr
• Dienstags und Donnerstags von 17 bis 19 Uhr

2. Hilfe und Beratung für Schwangere und Eltern mit Kindern bis 3 Jahre:
Themen: Schwangerschaftsberatungsstellen, Schreiambulanzen,
Erziehungs- und Familienberatungsstellen etc.

3. Hilfs- und Unterstützungsangebote des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

(Stand: 24.04.2020)

Infopaket E: Interessante Links

Wer sich weitergehend interessiert für Themen, die für Familien gerade wichtig oder schwierig sind, findet hier einige Hinweise.

(Stand: 15.07.2020)

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 08.02.2021
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