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FördermittelgeberBMBF und weitere Bundesministerien

Die Forschungsförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hat zum Ziel, die Entwicklung neuer Ideen und Technologien zu finanzieren. Fördergelder gibt es für Vorhaben in einem breiten Forschungsspektrum:

  • Neue Technologien
  • Lebenswissenschaften
  • Grundlagenforschung
  • Umwelt und Nachhaltigkeit
  • Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften

Maßgeblich für die Rahmenbedingungen der Forschungsförderung sind Regelungen, die in allen EU-Ländern einheitlich gelten. Sie regeln konkret die Definition für Forschungseinrichtungen und Unternehmen und klären das Verhältnis zwischen Förder- und Eigenmitteln. Ob jedoch Fördermittel für ein bestimmtes Projekt vergeben werden können, hängt vom Forschungsergebnis und seiner späteren Nutzung ab. Die Förderung von Forschung gilt grundsätzlich dem Vorhaben, aber niemals dem einzelnen Forscher selbst.

Die an der Universität Heidelberg durch Bundesministerien geförderten Projekte werden in der Forschungsdatenbank abgebildet.

Informationen zur Antragstellung und Projektabwicklung

Allgemeine Hinweise

Im Verwaltungsleitfaden Forschungsförderung sind die wichtigsten Regeln und Vorgehensweisen zu Drittmitteln an der Universität beschrieben.

Verwaltungsleitfaden Forschungsförderung


Antragstellung

Es bestehen in der Regel zwei Möglichkeiten für Förderanträge:

Öffentliche Bekanntmachungen des BMBF: Abgabe mit festem Termin.

Initiativanträge: Mit der Bekanntgabe einer neuen Förderrichtlinie besteht oft die Möglichkeit für „bottom-up“-Anträge, unabhängig von aktuellen Ausschreibungen.

Bitte Projektträger oder jeweiligen BMBF-Referenten kontaktieren. Anträge bei Bundesministerien bzw. bei deren Projektträgern können nur von juristischen Personen, d. h. von der Universität Heidelberg, gestellt werden, und nicht von einzelnen Forschenden, Instituten oder Fakultäten selbst. Deshalb müssen alle Anträge von der Kanzlerin (in einigen Fällen von ihrer Vertretung) geprüft und unterschrieben werden. Für die Prüfung und Unterschrift eines Antrages sollten mindestens sechs Werktage eingeplant werden.
 

Ablauf von Antragstellung und Projektabwicklung

Für die Antragstellung und Abwicklung von BMBF-Projekten sowie anderen Bundesmittelvorhaben an der Universität Heidelberg stellt der Heidelberg Research Service ein campusweit abrufbares Ablaufschema zur Verfügung.
 

Projektträger

Für jedes Vorhaben wird vom BMBF ein Projektträger (z.B. PTJ, PTKA, DLR) beauftragt, der die Projekte des Ministeriums fachlich und organisatorisch umsetzt. Die Projektträger sind zuständig für die Beratung von Förderinteressenten, Antragstellern und Zuwendungsempfängern (Förderberatung) und für die administrative Bearbeitung und fachliche Begleitung von Projekten in allen Phasen - von der ersten Projektidee bis zur Verwertung der Projektergebnisse.