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Regelungen zu kumulativen Dissertationen in der Soziologie
Für kumulative Dissertationen gelten folgende allgemeine Regelungen:
Die bei der Einreichung der Dissertation abzugebende eidesstattliche Versicherung wird um ein Beiblatt ergänzt, auf dem der Doktorand/die Doktorandin Folgendes festhält:
- Auflistung aller Artikel der Dissertation
- Für jeden Artikel die Angabe der Koautoren/Koautorinnen, sofern vorhanden
- Für jeden Artikel mit Koautoren/Koautorinnen die genaue Beschreibung des eigenen Beitrags zu dem Artikel.
Zusätzlich sind folgende fächerspezifische Regelungen der Soziologie zu beachten:
3 Publikationen in Fachzeitschriften,
- davon mindestens eine in einem englischsprachigen, international sichtbaren und hochrangigen Journal,
- der Rest in ZfS oder KZfSS.
Alle Publikationen müssen veröffentlicht oder endgültig zur Publikation angenommen sein.
Bei Koautorenschaften gelten folgende Zusatzregeln:
- Eine Alleinautorenschaft kann durch eine Koautorenschaft ersetzt werden.
- 2 Alleinautorenschaften können durch 3 Koautorenschaften ersetzt werden.
- Mindestens eine Publikation muss in Alleinautorenschaft sein.
- Koautoren/Koautorinnen dürfen nicht Gutachter/Gutachterinnen sein.
- Bei Publikationen in Koautorenschaft muss der/die Promovierende seinen/ihren eigenen Beitrag möglichst konkret benennen.
Verantwortlich:
E-Mail
Letzte Änderung:
30.07.2021