Regelungen zu kumulativen Dissertationen in der Soziologie

Für kumulative Dissertationen gelten folgende allgemeine Regelungen:

Die bei der Einreichung der Dissertation abzugebende eidesstattliche Versicherung Adobe wird um ein Beiblatt Adobe ergänzt, auf dem der Doktorand/die Doktorandin Folgendes festhält:

  • Auflistung aller Artikel der Dissertation
  • Für jeden Artikel die Angabe der Koautoren/Koautorinnen, sofern vorhanden
  • Für jeden Artikel mit Koautoren/Koautorinnen die genaue Beschreibung des eigenen Beitrags zu dem Artikel.

 

Zusätzlich sind folgende fächerspezifische Regelungen der Soziologie zu beachten:

3 Publikationen in Fachzeitschriften,

  • davon mindestens eine in einem englischsprachigen, international sichtbaren und hochrangigen Journal,
  • der Rest in ZfS oder KZfSS.

Alle Publikationen müssen veröffentlicht oder endgültig zur Publikation angenommen sein.

Bei Koautorenschaften gelten folgende Zusatzregeln:

  • Eine Alleinautorenschaft kann durch eine Koautorenschaft ersetzt werden.
  • 2 Alleinautorenschaften können durch 3 Koautorenschaften ersetzt werden.
  • Mindestens eine Publikation muss in Alleinautorenschaft sein.
  • Koautoren/Koautorinnen dürfen nicht Gutachter/Gutachterinnen sein.
  • Bei Publikationen in Koautorenschaft muss der/die Promovierende seinen/ihren eigenen Beitrag möglichst konkret benennen.
Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 30.07.2021
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