Klausurabmeldung
- Abmeldungen können bis zum 14.02.2021 vorgenommen werden. Bei Pflichtmodulklausuren ist eine Abmeldung bis eine Woche vor Klausurtermin möglich. Ausnahmen: -
I.a. Studierende der Studiengänge:
Abmeldung via LSF
|
I.b. Studierende der Studiengänge:
Bitte wenden Sie sich direkt an
|
II.a. Studierende der Studiengänge:
Abmeldung via LSF
|
II.b. Studierende anderer Studiengänge
Abmeldung via Formular
|
-
Im Anschluss wird eine endgültige und verbindliche Meldeliste für die fachfremden Studierenden (II.b.) ausgehängt.
-
Sollten Sie bei der Überprüfung der Meldelisten Fehler feststellen, so reklamieren Sie diese bitte bei Frau Bramm bzw. bei Frau Sparn-Haida.
-
Für fachfremde Studierende (II.b.) wird das Prüfungsergebnis per Aushang bekannt gegeben.
-
Die Prüfer räumen den Teilnehmern einen Termin zur Klausureinsicht ein.
-
Wer zu den Klausuren krankheitsbedingt nicht antreten kann, muss binnen drei Tagen nach der Klausur ein ärztliches Attest beim Prüfungssekretariat einreichen. Später eingereichte Atteste bleiben unberücksichtigt! Wer unentschuldigt die Teilnahme an einer Prüfung versäumt, erhält die Note 5 (= nicht bestanden).