Studienabschluss

Wann kann ich mit dem Verfassen der Masterarbeit beginnen?

Den Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit können Sie dann stellen, wenn Sie die vier Zugangsvoraussetzungen, alle Basismodule und das Aufbaumodul abgeschlossen haben, dem die Masterarbeit zugeordnet ist. Den Antrag finden Sie Adobe hier.

Ob Sie zur Masterarbeit zugelassen werden, wird Ihnen mit einem entsprechenden Schreiben mitgeteilt.

Welche formalen Aspekte sind für die Masterarbeit einzuhalten?

In der Prüfungsordnung §15 sind dazu folgende Punkte festgehalten:

- Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe beträgt 12 Wochen.

- Beide GutachterInnen müssen prüfungsberechtigt (habilitiert) sein.

- „Die Masterarbeit soll in der Regel 30-40 Seiten umfassen und einen Umfang von 144.000 Zeichen inkl. Leerzeichen nicht überschreiten.“

- „Die Masterarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache angefertigt werden.“

Wo reiche ich die Masterarbeit ein? Wie viele Exemplare muss ich einreichen?

Die Masterarbeit muss bei der administrativen Betreuung eingereicht werden, wobei das Datum aktenkundig gemacht wird.

Es müssen drei gedruckte Exemplare eingereicht werden. Zudem muss eine digitale Version per Email bereitgestellt werden.

Welche Abschlussprüfungen gibt es?

Das Zeugnis zu Ihrem Masterstudium erhalten Sie nach der erfolgreich abgeschlossenen Masterarbeit. Einige Landeskirchen haben als Zugangsvoraussetzung vor dem Eintritt in das Vikariat noch separate Prüfungen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich im Vorfeld bei ihrer Landeskirche.

Wer erstellt das Zeugnis und die anderen Abschlussdokumente? Wann erhalte ich diese?

Wenige Wochen nach dem Eingang der Gutachten zu Ihrer Masterarbeit erhalten Sie eine Urkunde, ein Zeugnis und - sofern Sie es wünschen - ein Diploma Supplement auf Deutsch und Englisch. Diese können Sie im Prüfungsamt abholen oder Sie warten auf die feierliche Übergabe im Rahmen der Promotionsfeiern in der Alten Aula der Universität Heidelberg, welche in jedem Semester stattfindet.

Da bei der Erstellung der Abschlussdokumente die administrative Betreuung, das Prüfungsamt, der Studiendekan bzw. die Studiendekanin und der Dekan bzw. die Dekanin beteiligt sind, müssen einige Wochen dafür eingeplant werden. Wenn Sie die Dokumente für die Anmeldung zum Vikariat zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen, dann müssen Sie dies im Vorfeld abklären. Gerade in der vorlesungsfreien Zeit ist mit Urlaubszeiten zu rechnen, die die Prozesse verzögern.  

Wird der Abschluss von allen Landeskirchen als Zugangsvoraussetzung zum Vikariat anerkannt? Gibt es von den Landeskirchen noch separate Prüfungen vor Beginn des Vikariats?

Da der evangelische Fakultätentag und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) im Dez. 2018 eine Adobe Rahmenordnung für weiterbildende theologische Masterstudiengänge verabschiedet haben, gilt der Masterstudiengang in der EKD formal als gültige Voraussetzung zur Aufnahme ins Vikariat. Jedoch gibt es Landeskirchen mit Erfahrungen zu Master-AbsolventInnen und solche ohne. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Landeskirche. Für die badische Landeskirche können Sie sich auch an die Administrative Betreuung wenden.

In einigen Landeskirchen reicht das Abschlusszeugnis des Masterstudiengangs aus, um das Vikariat anzutreten. Manche Landeskirchen fordern zusätzliche Prüfungen oder Leistungen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihre Landeskirche.

V. Dreier: E-Mail
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