Herbert Krimm: Liturgie und Diakonie

Christian Möller | Adobe Den Beitrag als PDF downloaden

 

 

Herbert KrimmHerbert Krimm (Quelle: www.dwi.uni-heidelberg.de)

Herbert Krimm:

Geboren am 6. November 1905 in Przemysl; gestorben am 22. Januar 2002 in Karlsruhe

Professor für Diakoniewissenschaft an der Theologischen Fakultät der Universität Heidelberg von 1961-1970; Prediger im Universitätsgottesdienst von 1961-1990

 

 

BIOGRAPHIE

Herbert Krimm wurde am 6. November 1905 im damals von Wien aus regierten galizischen Przemysl als Sohn eines Offiziers der Habsburger Monarchie geboren. Diese Herkunft prägte ihn: Disziplin, Ordnung und strategischer Weitblick kennzeichnen sein Leben ebenso wie die liebenswürdig überlegene Selbstironie des Österreichers. Seine ersten Lebensjahre verbrachte Krimm in der Garnisonsstadt Przemysl mit den vielen verschiedenen Volksgruppen, den Polen, Ukrainern, Juden, Deutschen und Österreichern. Während des ersten Weltkrieges lebte die Familie in Brünn und Wien und fand schließlich bei Salzburg ihr Refugium. Wanderungen mit seiner Pfadfindergruppe kennzeichnen die Schülerjahre. Die Liebe zum Wandern und später zum Reisen blieb ihm erhalten. 

Das Studium der Theologie führte Krimm zunächst nach Wien, wo ihn der Kirchenhistoriker Karl Völker und der Osteuropahistoriker Hans Koch stark beeindruckten. Es folgten Semester in Kiel und in Zürich. In Kiel packte ihn die Begegnung mit der deutschen Minderheit in Dänemark und mit der schwedischen Kirche Nathan Söderbloms. In Zürich beeindruckte ihn Emil Brunner mit seiner ebenso liberalen wie bescheidenen Weise zu lehren: „Die Lauterkeit seiner Person und seines Denkens machte die Vorlesungen zu einer reinen Freude… bei Brunner wurde ich ganz in die Nähe Luthers gezogen.“ (Autobiografie I, S. 33) Was Krimm jedoch in der Schweiz abstieß, war die Leere des reformierten Kirchenraums und die Dürftigkeit des Schweizer Gottesdienstes. Dass alles von der Fähigkeit des Predigers abhängen soll, erschien dem Studenten bedenklich. In solchen Räumen, so schrieb er in seiner Autobiografie, „könne höchstens über etwas (aber von etwas weit Entferntem, hier gar nicht Vorhandenem) die Rede sein, nicht aber könne dieses Etwas selbst unsichtbar in der Mitte weilen“.

 

DISSERTATION

Krimm schrieb bei dem Kirchenhistoriker Karl Völker an der Universität in Wien eine Dissertation über „Die Agende der niederösterreichischen Stände vom Jahre 1571“. Dem jungen Kandidaten war eine fast 400 Jahre alte Agende in die Hände gefallen, die ihn so sehr faszinierte, dass er ihr in historischer und liturgiewissenschaftlicher Forschung nachging. Sie stammte aus einer Blütezeit des österreichischen Protestantismus, als sich die evangelische Lehre besonders bei den Ständen der Ritter und der Herren Niederösterreichs wie im Fluge ausgebreitet hatte, so dass sie sich auf ihre Burgkapellen und Eigenkirchen evangelische Pfarrer holten, die ihnen Gottesdienste nach evangelischer Weise halten sollten. Kaiser Maximilian II in Wien wollte diesen reformatorischen Sturm gewähren lassen „bis zu einer allgemein christlichen Reformation und gottseligen Vergleichung der 

Religion in teutscher Nation“. Die niederösterreichischen Stände nutzten dieses Interim 1568 dazu, dem Missstand abzuhelfen, dass auf evangelischer Seite sehr schnell ein liturgisches Chaos ausgebrochen war: Jeder der nach Österreich geholten evangelischen Prediger brachte sozusagen seine Privatagende oder die ihm aus Württemberg, Franken oder Sachsen vertraute liturgische Gewohnheit mit, frei nach dem Motto: “Hauptsache, es wird reine Lehre gepredigt, das andere kann nach Belieben praktiziert werden.“ Die Stände wollten sich aber diese liturgische Willkür nicht gefallen lassen. Deshalb erwirkten sie beim Kaiser die Erlaubnis, sich einen evangelischen Theologen kommen zu lassen, der in liturgischen Fragen und in Problemen evangelischer Ordnung kundig ist. Sie fanden den aus dem Kraichgau stammenden, in Wittenberg bei Melanchthon ausgebildeten und in Rostock nunmehr lehrenden Theologen David Chyträus (Kohlhafe), der innerhalb von fünf Wochen ein über 300 Seiten umfassendes Agendenwerk unter der Überschrift erarbeitete: „Christliche Kirchenagenda wie sie von den zwei Ständen der Herren und der Ritterschaft im Erzherzogtum Österreich unter der Enz gebraucht wird“. Die Agende umfasste einen Plan der Predigttexte für das ganze Jahr, eine Ordnung der Taufe, einen Katechismus, eine Konfirmationsordnung, eine Ordnung von Beichte und Absolution, eine Ordnung christlicher Kirchenzucht, eine Abendmahlsordnung, eine Ordnung der Festtage, eine liturgische Ordnung der verschiedenen Gottesdienste, eine Trauordnung, eine Ordnung des Krankenabendmahls und eine Begräbnisordnung. Herbert Krimm zeichnete umsichtig nach, wie dieses Agendenwerk nach langwieriger Prüfung und Überarbeitung am Kaiserhof endlich bestätigt und freigegeben wurde, und wie es dann sofort auf den heftigsten Widerspruch von katholischer Seite traf, merkwürdiger Weise aber von den evangelischen Predigern noch mehr attackiert wurde, weil kaum einer von ihnen in liturgischen Dingen festgelegt werden wollte, sondern lieber auf seiner liturgischen Freiheit beharren und so verfahren wollte wie bisher, denn es sei ganz und gar der Augsburgischen Konfession zuwider, agendarische Fesseln angelegt zu bekommen. Doch gegen alle Einsprüche und Widerstände von katholischer wie von evangelisch-pastoraler Seite her wurde die Agende von Kaiser Maximilian am 14. Januar 1571 endgültig genehmigt und in Geltung gesetzt. Und das war eine Sternstunde für den österreichischen Protestantismus. Als wenige Jahre darauf der jesuitische Einfluss am Kaiserhof zu wachsen begann und die Gegenreformation immer stärker wurde, setzte auch eine regelrechte Jagd der Jesuiten auf diese Agende der niederösterreichischen Stände ein, die nun mehr und mehr zu einer wohlgehüteten Geheimagende auf den Burgen und den Schlössern Niederösterreichs wurde. Nur wenige Exemplare überstanden die Gegenreformation. Der Inhalt dieser Dissertation wurde deshalb so ausführlich referiert, weil sie ein hervorragendes Beispiel dafür ist, wie lokalgeschichtliches, kirchengeschichtliches und liturgiewissenschaftliches Interesse Hand in Hand gehen können, um den Zusammenhang von Kult und Kultur zu erforschen, und weil sie zeigt, wie Herbert Krimm zum Liturgiewissenschaftler wird, den eine Frage packt, die ihn Zeit seines Lebens nicht mehr loslassen wird: Was ist ein evangelischer Gottesdienst, und wie sieht seine gültige Gestalt aus, die dazu hilft, das Geheimnis von Christi Gegenwart in Wort und Sakrament öffentlich zu feiern?

1933, ein Jahr nach Abschluss seiner Promotion, wurde Herbert Krimm in Wien damit beauftragt, Vorarbeiten zur Wiedereinführung der alten lutherischen Gottesdienstordnung in den evangelischen Gemeinden Wiens voranzubringen. Nachdem er über ein Jahr lang Gemeindeabende, Pfarrerkonferenzen, Besprechungen mit Kantoren und Organisten zur Einführung der neuen Liturgie durchgeführt hatte, entfährt ihm in der ‚Monatszeitschrift für Gottesdienst und kirchliche Kunst’ ein langer Seufzer mit der Überschrift „Kleiner Notschrei“: „Kein katholischer Priester muss sich in liturgischer Erziehungsarbeit überstürzen. Stirbt er, wird sein Nachfolger ganz genau ebenso Messe lesen und keine Hand dabei anders bewegen. Die Gemeinde soll nicht unsicher werden. Sie wird nicht umlernen müssen. Sie wird nie in Verwirrung gestürzt. – Wir (Protestanten) wollen alle, jeder an seinem Platz, so etwas wie ein kleiner Reformator sein. Und sei es nun so – fest steht nach dem heutigen Stand der Dinge nur das eine, dass dann doch alles umsonst ist, weil unser Nachfolger, wann immer er kommt oder wer immer er sei, alles anders machen wird. Im Tiefsten wird er uns nur wieder gleichen im Bewusstsein, neu anfangen zu müssen. Er wird es mit gleichem Ernst tun. Bis auch er, genau wie wir, versetzt wird oder stirbt“ (Monatsschrift für Gottesdienst und kirchliche Kunst 40 (1935), S. 124f.). Nach diesem gar nicht so „kleinen Notschrei“ versucht Herbert Krimm am Ende seines Aufsatzes doch noch einmal, seinen Vorschlag zur Neugestaltung des Gottesdienstes aus lutherischem Geist öffentlich zu propagieren. Ich zitiere daraus jetzt nur eine These:

„Wenn die Augustana die Einheit der Zeremonien als zur Einheit der Kirche nicht erforderlich bezeichnet, so hat die damit gegebene Gestaltungsfreiheit nur dann einen Sinn, wenn sie sich nicht von bunter Willkür, sondern von einem ständigen Ringen und Streben nach ökumenischer Verbindlichkeit leiten läßt. Es gibt keine geoffenbarte Liturgie. Vom Herrn gegeben ist uns allein das Sakrament als der Kern des Baumes, um den durch die Jahrhunderte die Ringe gewachsen sind. Es gibt also keine absolute Form des Gottesdienstes. Aber all unser Gestalten muß ständig um diese verborgene Absolutheit kreisen, ständig im Ringen, ihr näher und immer näher zu kommen, mag das sicherlich auch nur annähernd möglich sein. Wer also etwas ändert am Gottesdienst, der darf es nie bloß ‚anders’ machen im Sinne der Freude an der bloßen Verschiedenheit, sondern der muß es irgendwie ‚besser’ machen wollen im Sinne der größeren Annäherung an die verborgene Gestalt“ (Ebd., S. 127f.).

Es dürfte deutlich sein, wie in diesen Sätzen das in der Dissertation Erarbeitete weiter wirkt, und wie das Vorbild des Chyträus vor Augen ist, der um eine gültige Gestalt des Gottesdienstes für die evangelischen Landstände in Österreich ringt.

In diese Zeit fällt auch Krimms Eintritt in die Michaelsbruderschaft, getragen von der Überzeugung, dass geordnete liturgische Formen dem Wesen des christlichen Gottesdienstes angemessen seien, dass sich dieses Wesen nur vom Abendmahl her erschließt, dass von daher auch der Kirchenbau, ja die Selbstzucht des einzelnen Christen geformt werde, und dass die psychologische Wirkung dieser Gesichtspunkte in die theologische Reflexion wie in die kirchliche Praxis einfließen müssen. Diese Gesichtspunkte ließ Krimm auch nicht mehr aus dem Auge, als er 30 Jahre später wieder die Michaelsbruderschaft verließ, weil sich ihre organisatorische Bedeutung für ihn erübrigt hatte. An der prägenden Kraft des Gottesdienstes hielt er auch im Blick auf die Diakonie fest, wie sich noch zeigen wird.

 

HABILITATION UND UMHABILITIERUNG

Zunächst ging Krimm 1936 nach Leipzig, weil ihn der Centralvorstand des Gustav-Adolf-Werkes mit der Leitung des Franz-Rendtorff-Hauses, einem Wohnheim für Theologiestudenten der Diaspora, beauftragt hatte. Die Stellung als Leiter des Wohnheims ließ Krimm auch Zeit für eine Habilitation an der Theologischen Fakultät der Universität Leipzig. Seine Habilitationsschrift hatte zum Thema: ‚Der Gottesdienst, Gehalt und Gefüge‘. Begleitet wurde diese Schrift durch den Praktischen Theologen Alfred Dedo Müller. Krimm versuchte für die evangelische Liturgik einen Mittelweg zwischen fest verordneter Liturgie einerseits und einer liturgischen Willkür andererseits zu finden und eine in sich stimmige Gestalt des evangelischen Gottesdienstes herauszuarbeiten, dessen einzelne Teile sich begründet und organisch zueinander fügen. Wie wichtig die Frage nach einer gültigen Gestalt des evangelischen Gottesdienstes für Herbert Krimm war, lässt sich auch daran erkennen, wie er noch viele Jahre später, am 6. November 1961, also an seinem 56. Geburtstag, in einem groß angelegten Zürcher Vortrag über ‚Diakonie als Gestaltwerdung der Kirche‘ auf seine Habilitationsschrift zurückblickt: „Es war vor vierundzwanzig Jahren ein junger Doktor der Theologie, der wollte sich habilitieren und hatte dafür das Thema gewählt, um das sein Denken schon manches Jahr vorher gekreist hatte. Er wollte den christlichen Gottesdienst untersuchen, und zwar unter Verwendung des Gestaltbegriffes, der ihm mehr von lebendigen Bezügen zu enthalten schien als die anderen, aus der Abstraktion gewonnenen Umschreibungen... Wenn jemand über die Reihenfolge der gottesdienstlichen Stücke, über den Aufbau, über die Komposition der Teile zu einem Ganzen nicht mehr erfährt als dies, dass es gerade so gut auch ganz anders vor sich gehen könnte, dass es auf diese Dinge als auf ‚Äußerlichkeiten’ so gut wie gar nicht ankäme und sie somit samt und sonders als Adiaphora zu betrachten seien, dann freilich kann man es ihm nicht übel nehmen, wenn er an diesem Aufbau weiter keinen Gedanken verschwendet, ja wenn er von der verbindlichen Notwendigkeit des Besuches einer solchen Veranstaltung gar nicht ganz zu überzeugen ist. Darum musste - so stellte es sich dem jungen Doktor dar – zwischen der Skylla erstarrter Gesetzlichkeit und der Charybdis der Willkür, der Regellosigkeit oder gar der gedankenlosen Vorherrschaft bloßer Tradition der rechte Mittelweg überhaupt erst gefunden werden, und eben diesem Mittelweg versuchte er mit dem Begriff der gottesdienstlichen Gestalt auf die Spur zu kommen. Aber das alles war vor dem Kriege gewesen. Als der Privatdozent von einst mit unzähligen anderen in einer alten, gefärbten Uniform aus der Gefangenschaft heimkehrte, da war die Zeit anders geworden und gebot eine einschneidende Umstellung“ (Christos diakonos. Ursprung und Auftrag der Kirche. Drei Vorträge (H.D.WENDLAND: Arthur Rich, Herbert Krimm), Zürich 1962, S. 49-68). 

Krimms akademische Laufbahn brach mit dem Zweiten Weltkrieg vorerst ab. Er konnte auch seine Habilitationsschrift nicht mehr einer Veröffentlichung zuführen. Der sächsische Kultusminister verweigerte ihm 1938 trotz der erfolgten Habilitation durch die Theologische Fakultät in Leipzig die Ausübung seiner Tätigkeit als Privatdozent, weil einem Theologen inzwischen verwehrt war, an der einjährigen politischen Schulung für alle angehenden Privatdozenten durch die NSDAP teilzunehmen. Diese politische Schulung an der sog. „Napola“ war aber eine weitere Bedingung der Partei für die Ausübung der „venia legendi“. Für eine kritische Sicht des Nationalsozialismus war Krimm schon gerüstet durch die Wiener Freundschaft mit dem deutschen Diplomaten Hans Bernd von Haeften, der zum Kreisauer Kreis gehörte und zehn Jahre später zu den Opfern des 20. Juli 1944 zählte. Im Studienhaus für auslandsdeutsche Theologiestudenten in Leipzig ging Krimm nun aber auch die verheerende Wirkung der Ideologie auf die deutschen Auslandsgemeinden auf, von denen viele für Hitler begeistert waren. Von seinem Dienst im Leipziger Studienhaus entstanden auch erste Kontakte zu Eugen Gerstenmaier, der unter Bischof Theodor Heckel im Kirchlichen Außenamt arbeitete, wo ein Spagat von Widerstand und Anpassung zur Schonung der Auslandsgemeinden versucht wurde. Schon während dieser Zeit in Leipzig, erst recht aber von 1940 an, als Krimm zum Militär eingezogen wurde, hielt die Verbindung zu Hans Bernd von Haeften, der auf die militärischen Wege Krimms in Norwegen und auf dem Balkan aktiven Einfluss nahm, so dass er ab 1942 das Amt eines Militärgeistlichen ausüben durfte. Das Kriegsende erreichte ihn dann an der Westfront, wo er schließlich als amerikanischer Gefangener in Herborn ein knappes Jahr lang Lazarettgeistlicher wurde. Krimm lernte in der Ausübung der Lagergottesdienste, seine liturgischen Grundsätze an die Nöte der Verwundeten anzupassen. Er wurde ein Seelsorger, der in das diakonische Amt eintrat. Liturgik und Diakonik fanden hier bei Krimm zusammen.

 

LITURGIK UND DIAKONIK

Als Eugen Gerstenmaier 1952 in die Politik ging, wurde Herbert Krimm sein Nachfolger als Leiter der Hauptgeschäftsstelle des Hilfswerks der EKiD in Stuttgart. Er versuchte, die Vision einer diakonischen Kirche umzusetzen. Dass dafür auch theologische Grundsatzarbeit nötig war, erschien ihm als dringend erforderlich. Wie aber ließ sich Diakoniewissenschaft etablieren? Eine Anknüpfung an das Institut für Sozialarbeit und Wissenschaft von der Inneren Mission, das Reinhold Seeberg 1927 an der Universität in Berlin errichtet hatte, wäre naheliegend gewesen, wenn nicht die Berliner Universität seit 1949 Teil der DDR geworden wäre. Da Krimm aber schon 1952 mit seiner Umhabilitierung von Leipzig nach Heidelberg Teil des Kollegiums der Theologischen Fakultät in Heidelberg geworden war, und da es an der Katholischen Theologischen Fakultät in Freiburg seit 1925 ein Caritaswissenschaftliches Institut gab, lag es nahe, an der badischen Paralleluniversität Heidelberg ein entsprechendes Diakoniewissenschaftliches Institut (DWI) einzurichten. Das geschah 1954 unter dem Rektorat des Theologen Edmund Schlink und wurde durch finanzielle Mittel des Evangelischen Hilfswerks unterstützt. Krimm gelang es, die Bibliothek des ehemaligen Seeberg`schen Instituts aus Berlin nach Heidelberg zu überführen. Er hatte auch einen 4-Semester-Plan zum Studium der Diakoniewissenschaft erarbeitet. Er leitete die Institutsarbeit zunächst von der Stuttgarter Zentrale des Hilfswerks aus, ab 1956 von seinem Schlierbacher Pfarramt, bis er schließlich 1961 zum ordentlichen Professor für Diakoniewissenschaft an die Theologische Fakultät nach Heidelberg berufen wurde, weil zuvor auch der Freiburger Theologischen Fakultät ein Ordinariat für Caritaswissenschaft vom Wissenschaftsministerium in Stuttgart genehmigt worden war.

Seinen Eintritt in das Gemeindepfarramt von Heidelberg-Schlierbach 1956 brachte ihm enorme Belastungen durch die normalen Aufgaben einer Ortsgemeinde wie Predigt, Schule, Verwaltung, Hausbesuche, Verwaltung etc. einerseits, wie durch die Aufgaben des DWI andererseits. Dazu kam in Schlierbach noch eine große Orthopädische Klinik hinzu, dessen Patienten besucht und geistlich versorgt sein wollten. Wie war diese Belastung zu schaffen? Einen normalen Tag in seinem Dreifach-Pfarramt beschreibt Krimm in seiner Autobiografie so: An den Schlierbacher Schulunterricht morgens „schloss sich sofort die Universität und in ihr das Institut mit seiner Korrespondenz, den Vorlesungen und dem Aufbau seiner Fachbücherei. Es entstanden die `Quellen zur Geschichte der Diakonie` und der Sammelband `Das diakonische Amt der Kirche`. Philippi war und wurde immer mehr der treue Freund und gleichgesinnte Helfer… Die Zeit nach dem Mittagessen galt der Orthopädischen Klinik. Gegen 14 Uhr waren die meisten Patienten vom Mittagsschlaf erwacht, die Zeit für Besuche war um 17 Uhr, wenn das Abendessen kam, wieder zu Ende. Ich wanderte von Saal zu Saal und hatte mir die vielen Abteilungen der Klinik so eingeteilt, daß möglichst keine zu kurz kam, daß aber, je schwerer der Zustand, desto häufiger auch der Besuch stattfand… Besuche in den Häusern der Gemeinde schlossen sich dann sehr gut an. Sie mußten stattfinden, wenn die Menschen von der Arbeit schon heimgekehrt waren, mußten aber vorüber sein, wenn sie sich zum Abendbrot setzten. Das gab von morgens bis abends vier sehr verschiedene Tätigkeiten, zwischen die sich aber je nach Jahres- und Tageszeit andere einschoben: Vorlesungen, Gemeindekreise, Trauungen, Begräbnisse, Sitzungen“ (Autobiografie II, S. 53).

Wie Herbert Krimm den Zusammenhang von Liturgie und Diakonie verstand, wird wohl am besten in einem der altkirchlichen Zeugnisse deutlich, die er in dem von ihm herausgegebenen dreibändigen Quellenbuch zur Geschichte der Diakonie dokumentierte. Gleich im ersten Band findet sich folgendes Zeugnis von Justin aus dem Jahre 150 n.Chr., das sehr anschaulich macht, wie im urchristlichen Gottesdienst Liturgie und Diakonie zusammengehören: „Wenn wir mit den Gebeten zu Ende sind, werden Brot, Wein und Wasser herbeigeholt, der Vorsteher spricht Gebete und Danksagungen mit aller Kraft, und das Volk stimmt ein, indem es das Amen sagt. Darauf findet die Austeilung statt, jeder erhält seinen Teil von dem Konsekrierten; den Abwesenden aber wird ihr Teil durch die Diakone gebracht. Wer Mittel und guten Willen hat, gibt nach seinem Ermessen, was er will, und das, was da zusammenkommt, wird bei dem Vorsteher hinterlegt; dieser kommt damit Witwen und Waisen zu Hilfe, solchen, die wegen Krankheit oder aus sonst einem Grunde bedürftig sind, den Gefangenen und Fremdlingen, die in der Gemeinde anwesend sind, kurz, er ist allen, die in der Stadt sind, ein Fürsorger“ (Quellen zur Geschichte der Diakonie, hg. v. H. KRIMM, Bd. 1, Stuttgart 1960, S. 45f.).

Im Blick auf solche und ähnliche Zeugnisse der Kirchengeschichte hat Herbert Krimm in vielen Aufsätzen der fünfziger und sechziger Jahre erwogen, wie eine Erneuerung des Offertoriums im Gottesdienst, also die Darbringung der Gaben beim Abendmahl, aussehen könnte, damit die Zusammengehörigkeit von Liturgie und Diakonie nicht bloß eine schöne Idee bleibt, sondern auch anschaulich und sinnenfällig wird. Deshalb gibt er in einem Aufsatz ‚Das Opfer im Gottesdienst‘ zu bedenken: „Der Sprung vom erhabenen Gedanken zur harten Praxis ist gerade für den Deutschen bedrückend... Man singt leichter ein angemessenes Lied zum Offertorium als dass man eine Banknote zückt“ (KRIMM: Das Opfer im Gottesdienst, in: Evangelische Welt 14 (1960), S. 333). Und er fährt fort: in den christlichen Gemeinden der Vereinigten Staaten sei das anders; da betrachte der Christ seinen Beitrag als ein in die Sache Jesu Christi investiertes Kapital, das auf Erden Zinsen tragen und das heißt Gutes schaffen soll; davon hätten wir Deutschen gerade nach dem Kriege in Zeiten des Hungers etwas zu spüren bekommen. Herbert Krimm fordert auch für europäische Gottesdienste ein Umdenken im Blick auf die Gabenpraxis im Gottesdienst: sie sollte viel bewusster angekündigt und viel anschaulicher durchgeführt werden, damit deutlich wird, wie das Opfer Jesu Christi im Abendmahl ein Teilen unter den Menschen freisetzt. In der Feier des Abendmahls, wo Christus sich den Seinen austeilt, hat die Diakonie also ihren eigentlichen und wahren Ursprung. Es gibt noch einzelne Gemeinden, in denen dieser Zusammenhang in der Abendmahlsfeier durch den Altarumgang praktiziert wird, bei dem auf der eine Seite des Altars das Brot als der Leib Christi empfangen wird, auf der Rückseite des Altars eine Gabe niedergelegt wird und auf der anderen Seite des Altars der Wein als das Blut Jesu Christi empfangen wird. Im Rückblick auf die fünf Jahre von Krimms Gemeindearbeit in Schlierbach resümiert ein Gemeindeglied, das jene Zeit sowohl in Schlierbach wie als Mitarbeiterin am DWI miterlebte (Frau Dr. Gerta Scharffenorth): „Die Gemeinde in Schlierbach erfuhr durch Herbert Krimm eine vielseitige Belebung im Blick auf die Gottesdienste und die Mitarbeit von Ältesten und Gemeindegliedern. Seine Predigten begeisterten viele Hörer. Bei liturgischen Neuerungen erlebte er, dass klare, mit Entschiedenheit vertretene Thesen die Wirklichkeit noch nicht ändern. Doch hat er unermüdlich um Aufmerksamkeit für die Nöte in der Gemeinde, um Konkretion der Fürbitte, um praktische Hilfe, um aktive Partizipation der Gemeinde im Gottesdienst gerungen. Er schuf Gesprächskreise in Vorformen von Erwachsenenbildung. Unterstützt von seiner hochbegabten Frau, sorgte er für musikalische Bereicherung des Gottesdienstes. Und dies alles neben der Institutsarbeit“ (briefliche Mitteilung vom 11.10.2002).

Die ungeheure Vielfalt der Aufgaben schaffte Krimm wohl nur, weil er selbst aus der Einfalt des Gottesdienstes schöpfte, wo ihm durch Wort und Sakrament der Zusammenhang von Liturgie und Diakonie vor Augen kam, dem er im Alltag der Woche regelmäßig begegnete. Als Krimm 1961 durch die Universität Heidelberg auf einen neu eingerichteten Lehrstuhl für Diakoniewissenschaft berufen wurde, richtete die badische Landeskirche drei neue Pfarrstellen in Schlierbach ein, eine für das Gemeindepfarramt, eine für das Klinikpfarramt und einen Vikar für dessen Stellvertretung.

 

PROFESSOR FÜR DIAKONIEWISSENSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT IN HEIDELBERG

Als Ordinarius konnte sich Krimm nun an der Universität in Heidelberg seit 1961 hauptamtlich der Diakoniewissenschaft zuwenden. Im Kern war ja alles schon seit der Einrichtung des DWI im Jahr 1954 da. Nun bedurfte es der Entfaltung. In einer zweistündigen Hauptvorlesung kamen jetzt die ersten anderthalb Jahrtausende der Kirchengeschichte in ihrem diakonischen Einschlag zur Sprache, im nächsten Semester die drei Jahrhunderte seit der Reformation, im dritten Semester das 19. Jahrhundert und im vierten die Gegenwart. In den einstündigen Vorlesungen kamen vier Semester lang die biblischen Grundlagen, die juristischen, medizinischen und pädagogischen Gesichtspunkte zu Wort. In den Übungen kamen die Fachleute „von der diakonischen Front“ zu Wort: Ärzte, Schwestern, Seelsorger aus dem Strafvollzug, Sozialarbeiter, Anstaltsleiter, Jugendrichter, Blindenlehrer etc. Auf diese Weise sollte den Studenten das breite Spektrum der Praxis vor Augen kommen. Natürlich gehörten auch Gottesdienstbesuche auf freiwilliger Basis dazu, denn Krimm predigte weiter in Heidelberger Gemeinden und feierte mit den Kranken in den Kliniken Gottesdienste. Davon berichtet ein Student der Diakoniewissenschaft nach Jahren noch bewegt: „Ein Besuch im damaligen Krankenhaus für Behinderte in Schlierbach fällt mir ein. Prof. Dr. Herbert Krimm hielt einen Gottesdienst für die Insassen und unsere Seminargruppe: ganzheitlich, singend, mit Gestik, streichelnd und umarmend brachte er allen eine Heilungsgeschichte Jesu nahe. Respektiert und geachtet wurde dieser Professor“ (Bericht von Prof. Dr. M. Plathow).

In seinem Zürcher Vortrag über ‚Diakonie als Gestaltwerdung der Kirche‘ (1961) setzte sich Krimm mit dem Münsteraner Sozialethiker Heinz-Dietrich Wendland über den Begriff der „gesellschaftlichen Diakonie“ auseinander. Wendland wollte zusammen mit dem Betheler Sozialethiker Wolfgang Schweitzer auf die soziale und gesellschaftliche Seite der Diakonie gegenüber einer kirchlichen Verengung der Diakonie bei Krimm aufmerksam machen. Dieser fragte zurück, warum die Zusammengehörigkeit der Diakonie mit der Liturgie, mit dem Gebet, mit dem Gotteslob, mit dem Offertorium, mit den Liedern des Dankes, mit der Feier der Realpräsenz im heiligen Abendmahl bei Wendland und Schweitzer ausgeblendet werde. Krimm gab gleich selbst die Antwort: „Weil an dieser Stelle immer wieder so etwas wie ein blinder Fleck im protestantischen Auge sich bemerkbar macht.“ Deshalb lautete Krimms streitbare These: „Die Zusammenhänge von Diakonie und Liturgie sind auf evangelischer Seite noch kaum durchdacht. Hier weitet sich ein großes Feld voll entscheidender Einsichten und bisher kaum geahnter Erkenntnisse“ (Deutsches Pfarrerblatt 62 (1962), S. 535). In dem Schlagwort einer „gesellschaftlichen Diakonie“ sah Krimm die Flucht vor der wahren Not der Diakonie, die ihren Zusammenhang sowohl mit der Wortverkündigung als auch mit der Feier des Abendmahls verloren habe. Er forderte aus diesem Grund: „Die Funktionen des Leibes Christi müssen in vollendetem Gleichklang miteinander und ineinander lebendig bleiben. Jedes Übergewicht der einen stört das Gleichmaß aller. Das Übergewicht der Verkündigung macht aus der Christenheit nur einen Unruheherd ständig neuer, aber leerer Formulierungen. Das Übergewicht von Liturgie und Sakrament macht aus ihr die Stätte eines zeremoniell korrekten Vollzugs. Das Übergewicht der Diakonie würde aus ihr den Tummelplatz sozialer, humanitärer, medizinischer Vielgeschäftigkeit machen.“ Der Protestantismus sei überhaupt dadurch gekennzeichnet, dass in ihm die Verbindung zwischen der sakramentalen und der diakonischen Funktion des Leibes Christi bisher noch zu undeutlich bleibe. Diese Verbindung „würde sofort deutlich werden, hätte der Diakon feste und bestimmte Befugnisse auch im sakramentalen Bereich. Die Jünger, die bei der Speisung der Fünftausend das Brot zu verteilen hatten, bieten dafür ein sinnenfälliges Beispiel.“ Freilich, so gibt Herbert Krimm nach der anderen Seite der christlichen Kirche noch einmal zu bedenken, der Diakon in der orthodoxen wie in der katholischen Kirche habe nur liturgische, aber überhaupt keine sozialen Funktionen. So sei „die Suche nach dem urkirchlichen Gleichgewicht allen Bekenntnissen, allen Konfessionen als Aufgabe gestellt. Diese Aufgabe gewinnt damit eine ungeheure ökumenische Bedeutung“ (KRIMM: Dynamik und Statik. Charisma und Institution in der Kirche und ihrer Diakonie, in: Männliche Diakonie 10 (1968), S. 16-18).

Krimm fand für seine Überlegungen zum Zusammenhang von Liturgie und Diakonie in der sozialethischen Diskussion der 60er Jahre wenig Gehör. Noch weniger fand er Gehör bei den Studierenden, die immer unruhiger nach den gesellschaftlichen Zusammenhängen der Diakonie wie ihres Studiums fragten. In seiner Autobiografie schrieb Krimm resigniert: „Der Ton zwischen Lehrern und Schülern schrumpfte auf kühle Sachlichkeit zusammen… Es ging mir auch persönlich nicht allzu gut mit den Studenten. Mein Bemühen um sie mag anfangs etwas Krampfhaftes gehabt haben, wie mir die einzelnen Gestalten auch nur erstaunlich verschwommen im Gedächtnis geblieben sind… Ich sah die Studenten alle in ihrer künftigen Praxis vor mir, aber nicht einen einzigen darunter als Gelehrten.“ Der immer größer werdenden Studentenunruhe bot Krimm zahlreiche Angriffspunkte, indem er für den Ernst von Lehre und Forschung die Würde eines Ordinarius in die Waagschale warf und so die Studierenden zum Angriff provozierte. Höhepunkt der Auseinandersetzungen war eine Vorladung Krimms 1968 vor die Vollversammlung der Studentenschaft, zu der er als Dekan der Theologischen Fakultät tatsächlich ging und hier fertig gemacht wurde. „Die Szene wurde, wie nicht anders zu erwarten, zum Tribunal“, so erinnerte sich Krimm, und sie endete mit der Annahme eines Antrags: „bei der Wahl des nächsten Dekans möge ein Mann gewählt werden, der das Vertrauen der Studenten genießt und die Studentenschaft nicht mehr verunglimpft“ (Autobiografie II, S. 73).

 

UNIVERSITÄTSPREDIGER

In diese turbulenten Zeiten der 68er Jahre gehört auch die Predigt über Römer 12, 1-6, die Herbert Krimm als Universitätsprediger am 7.1.1968 in der Peterskirche zu Heidelberg hielt, eine Predigt, die von dem apologetischen Bemühen gekennzeichnet ist, die soziologische Sprache seiner Zeit von der biblischen Sprache des Predigttextes zu trennen, um die im biblischen Text geforderte „Erneuerung eures Sinnes“ hervorzuheben. Es brachte ihm freilich nur den Nachruf ein, mit seiner Predigt habe er nichts anderes als „Ruhe und Ordnung“ zu bewirken versucht. Um sich dagegen zu verwehren, arbeitet Krimm seine Predigt sorgfältig aus und reicht sie beim Predigerkapitel der Peterskirche ein:

 

 

Predigtbeispiel: Predigt über Römer 12,1-6 am 07.01.1968

 

Für Krimm war die Erfahrung des gegenseitigen Nicht-Verstehens zwischen Studierenden und Dozenten einer der Gründe, weshalb er 1970, als er 65 Jahre alt wurde, seine Emeritierung beantragte und auf drei mögliche weitere Jahre in der Ausübung seiner Professur für Diakoniewissenschaft verzichtete. Das DWI übergab er seinem Nachfolger und langjährigen Mitstreiter Paul Philippi. „Es war“, so schrieb Krimm rückblickend, „in jenem Studienjahr 1968/69, als hätte der Bazillus einer Raserei-Epidemie die Gehirne angesteckt und jedes vernünftige Denken ausgelöscht“( Autobiografie II, 73). So ging er im Ruhestand zu denen, die ihm normaler erschienen: die Nervenkranken in der pfälzischen Nervenklinik Klingenmünster in der Landeck und baute dort fast sieben Jahre lang den nur dürftig besetzten Pfarrdienst zu einem Krankenhauspfarramt aus. Alles, was ihn als Theologen im Blick auf den Zusammenhang von Liturgie und Diakonie bewegt hatte, nahm hier konkrete Gestalt an, vom Grundkonzept bis zum Detail, wie es die Gegebenheiten erforderten. Natürlich wurde der Gottesdienst mit Wortverkündigung und Feier des Abendmahls der eigentliche Mittelpunkt seiner Arbeit, wenn er auch im Blick auf den Zustand der Kranken einer besonderen Gestaltung bedurfte. Die „protestantische Hypertrophie der Predigt“ musste hier zurücktreten. Was hier eher „eindringen konnte, war die Stille, die Feierlichkeit, die Orgel, die gute Ordnung, kurz alle jene atmosphärischen Teile, die zusammen das ehrfürchtige Geheimnis der göttlichen Gegenwart umgeben.“( Autobiografie II, 80) Wochentags „wanderte“ der Krankenhauspfarrer durch die Abteilungen, „meist mit den schriftlichen Meldungen der neuen Zugänge ausgerüstet“ und darauf achtend, dass jeder der 700 evangelischen Patienten einmal den Pfarrer zu Gesicht bekam. Die Kontakte zu den Ärzten und Pflegern wurde gesucht und glückten besonders gut in der Jugendpsychiatrie, weil das Pflegepersonal sich als katholische Christen entpuppte, die dem Krankenhauspfarrer zugewandt waren. In der Krankenpflegeschule waren auch einige Unterrichtsstunden für die Tätigkeit des Geistlichen vorgesehen. Krimm gab sie gern und stimmte zu, dass das Summarium seiner Lehre in das „Lehrbuch für Krankenpflege“ (Lehrbuch der Krankenpflege, Stuttgart 1975.)  übernommen wurde. 
Nach 7 Jahren beendete Krimm seine Arbeit als Krankenhauspfarrer in Klingenmünster und zog sich in den Heidelberger Ruhestand zurück. Er verrichtete Urlauberseelsorge und hielt Vorlesungen an der Universität Heidelberg in Liturgik, die etwa 1978 zu einem „Studienbuch Liturgik“ und zu einem Aufsatz im Deutschen Pfarrerblatt über „Eucharistia“( Deutsches Pfarrerblatt 91, 1991, 3-5) führten. Den Universitätsgottesdienst begleitete Krimm Jahr um Jahr weiter und schrieb so manchem Liturgen dieses Gottesdienstes anschließend seine kritischen Beobachtungen zur Liturgie auf. Er wurde über viele Jahre hinweg so etwas wie das „liturgische Gewissen“ des Heidelberger Universitätsgottesdienstes. 

In dieser Funktion schrieb er dem Predigerkonvent der Peterskirche (z.Hd. des Vorsitzenden Prof. Dr. Ritter) ein „Memorandum“ zur liturgischen Gestalt des Gottesdienstes in Heidelberg: 

 
„Drei Jahrzehnte eigener, sowohl passiver wie aktiver Erfahrung haben mich die besondere Prägung unserer Universitätsgottesdienste mit ihren Auswirkungen und mit den an sie geknüpften Erwartungen immer besser erkennen lassen. Das letzte halbe Jahrhundert hat mit seinen drei großen Schüben - Kirchenkampf, Krieg und Nachkriegszeit, Neuordnung der Universität - tiefgreifende Veränderungen mit sich gebracht, deren Auswirkungen erst allmählich bewußt werden konnten. Dabei ist immer deutlicher eine Inkongruenz zwischen Kanzel und Altar als Störfaktor zutage getreten. Er vermag die Ausstrahlungskraft und Geschlossenheit der Gottesdienste ernsthaft zu gefährden.
Dieser Störfaktor kann nur im Zusammenwirken aller für unsere Gottesdienste mitverantwortlichen Menschen ausgeschaltet werden. Als derzeitiger Vertreter der Liturgik innerhalb der Praktischen Theologie ist es meine Pflicht, die bestehende Schwachstelle aufzuweisen und dem Predigerkonvent die notwendige Änderung vorzuschlagen. Stimmt der Konvent zu, könnte dem Kapitel ein entsprechender Beschluß nahegelegt werden. Mein hohes Alter läßt mich mit dieser Vorlage keine Zeit mehr verlieren.
Bis zum Beginn des Kirchenkampfes war auch in der Peterskirche der Gottesdienst bestimmt durch die Auffassung, dass die Predigt als dessen Mittel- und Höhepunkt anzusehen ist. Die liturgischen Stücke hatten eine Rahmenfunktion. Das Altarsakrament war ein Anhang, dessen besondere Feierlichkeit durch seine Seltenheit unterstrichen werden sollte. Diese Auffassung wirkt bis heute fort, obwohl Edmund Schlink schon im WS 1946/47 („Ursprung und Wesen der Liturgie“) das gottesdienstliche Geschehen ganz anders begründet hatte. Aber noch im Gottesdienst des 8. Januar 1989 konnte man als Abkündigung hören, dass „heute im Anschluß an den Gottesdienst“ das Abendmahl stattfände.
Den Grundstein eines Neubeginns legten nach der „Stunde Null“ die Männer, die durch den Kirchenkampf und den Krieg geprägt waren: Hans von Campenhausen, Gerhard von Rad, Edmund Schlink, Heinrich und Günther Bornkamm, Peter Brunner. Sie alle fühlten sich gehalten, ihrer Kirche nicht nur in ihrer Wissenschaft zu dienen, sondern ihren Glauben auch auf der Kanzel zu bezeugen. Nach der Emeritierung von Renatus Hupfeld trat neben den einen Lehrstuhl der Praktischen Theologie ein zweiter. Aus diesen Anfängen hat sich der heutige Predigerkonvent und damit die Einbeziehung des ganzen theologischen Lehrkörpers in den Dienst am Sonntag entwickelt.
Wer in seiner Predigt zu verkündigen hat, sagt dabei kein Wort, für dessen Gültigkeit er sich nicht mit seinem ganzen Leben und im Ernstfall auch mit seinem Tod einzusetzen bereit ist. Seine Predigt dient der Frohen Botschaft, seine persönliche Erfahrung, seine Bildung und Weltkenntnis steht in deren Dienst. Der Inhalt seiner Predigt ist unabhängig von seiner Persönlichkeit durch Schrift und Bekenntnis festgelegt; die Aktualisierung dieses Inhalts muss auf dem Hintergrund seiner persönlichen Zeugenschaft geschehen. 
Anders bei allem, was nicht auf der Kanzel, sondern am Altar geschieht. Je mehr die Persönlichkeit des Liturgen hier zurücktritt, desto deutlicher wird seine Stimme einerseits als Stimme der Gemeinde, andererseits als Stimme des Herrn vernehmbar. Als Stimme der Gemeinde bei den Gebeten, als Stimme des Herrn bei den Lesungen, bei den Verba Testamenti, beim Segen. Jeder persönlich gefärbte Klang wirkt hier eher peinlich und ist am peinlichsten dort, wo auch der Inhalt des Gebets sich als eine in Gebetsform gekleidete Mahnung moralischen oder gar politischen Inhalts an die Gemeinde und nicht an Gott richtet. Stimme der Gemeinde ist der Liturg auch gar nicht bloß im lokalen, provinziellen oder konfessionellen Sinn; die Christenheit als solche sollte als die Beterin erkannt werden können. Auch ist jede Überraschung, wie sie jedes Streben nach Originalität nach sich zieht, dem Wesen des liturgischen Gebets nicht angemessen. Trotzdem sollte aber auch das freie, persönlich geprägte Gebet in einem Gottesdienst, der universale Fülle beansprucht, nicht ausgeschlossen bleiben. Sein Platz, mit dem der Unterschied zwischen den subjektiven und den objektiven Elementen gewahrt bliebe, wäre am Schluss der Predigt auf der Kanzel, womit auch zugleich die oft vorhandene „Bravo“-Stimmung aufgefangen würde. 
Die Gefahren unklarer Vermischung, die hier als beeinträchtigende Elemente auszuschalten sind, treten an einigen Stellen deutlich hervor:
1)    Wenn zu Anfang des Gottesdienstes Sündenbekenntnis und Gnadenwort stehen, kann das Abendmahl nachher nicht nochmals durch Beichte und Absolution eingeleitet werden. Das eine entwertet das andere. Die Ansehung von Beichte und Absolution als conditio sine qua non vor dem Sakrament beruht auf einem Irrtum und wird auch auf katholischer Seite nicht mehr geteilt. Conditio ist allein die Bußgesinnung, wie sie im confiteor liegt, wenn man es ganz auf die eigene Person beziehen kann. Die Absolution liegt danach im Empfang des Sakraments.
2)    Wenn das Fürbittengebet an seinem alten Platz nach der Predigt, also noch innerhalb der missa catechumenorum belassen wird, drückt es dort aus, dass alle Mitmenschen, denen unsere Fürbitte dient, in unsere Feier mit eingeschlossen sein sollen, mögen sie auch gar nichts davon wissen oder sogar nichts davon halten. Diese Bestimmung ist auch nach dem letzten Vaticanum auf katholischer Seite kaum durchzuführen, weil dort ein Teil der Fürbitten in den Meßkanon mit eingeschlossen ist. Hier wird deutlich, dass der Sinn jedes einzelnen Stückes innerhalb der Handlung nicht nur durch seinen Inhalt, sondern auch durch den ihm zugewiesenen Platz bestimmt wird. So darf auch dieser weder dem persönlichen Gutdünken des Predigers noch der Gleichgültigkeit überlassen bleiben. Bisher haben sich die Besucher unserer Gottesdienste damit abzufinden, dass manchmal das Fürbittengebet erst am Ende der Eucharistie stattfindet. 
3)    Die Verdoppelung des Herrengebetes im gleichen Gottesdienst ist unstatthaft. Sein angestammter Platz ist am Ende der Einsetzungsgebete, nach dem Maranatha, wo es als Zusammenfassung und unwandelbarer Mittelpunkt des Gebetslebens der Kirche eingeordnet ist.
4)    Wenn die Einsetzung des Hl. Abendmahls auf die Zitierung der verba Testamenti beschränkt bleibt, wäre eine Einsicht, die dem Protestantismus in den letzten Jahrzehnten aus dem ökumenischen Bereich zugewachsen ist, ersatzlos preisgegeben: dass nämlich Epiklese und Anamnese eine angemessene und nahezu unentbehrliche Entfaltung der Einsetzungsworte sind, voll hilfreicher Kraft zu deren besserer Aneignung. In der Epiklese kann man die beste Korrektur der tridentinischen Wandlungslehre erblicken; die Anamnese verhinderte die protestantische Engführung, nach der das „Gedächtnis“ nicht mehr auf das ganze Heilsgeschehen bis in seine kosmischen Auswirkungen hinein bezogen, sondern nur noch als sinnhafte Bestätigung der durch den Opfertod besiegelten Sündenvergebung verstanden wird. Hier liegt auch heute noch eine Unsicherheit über den Landeskirchen und ihren Agenden.
Sollte dieses Memorandum die Zustimmung des Predigerkonventes finden, so wäre beim Kapitel ein Beschluß zu beantragen, der den Verlauf der Handlung und die Reihenfolge der Bestandteile verbindlich festlegt und von jedem Prediger die Einhaltung dieser Ordnung und die Respektierung der festgelegten Stücke erbittet, vor allem im Blick auf die klare Unterscheidung von subjektiv-persönlichen und objektiv-feststehenden Elementen. Die ersteren sollen mit dem, was von der Kanzel her geschieht, voll zur Geltung kommen; die letzteren gehen vom Altar aus und dürfen durch ständige überraschende Änderungen nicht beeinträchtigt werden.
Um aber die Freiheit des Gewissens unter allen Umständen zu wahren, sollte es einem Prediger, dem die hier festgelegte Ordnung fremd ist, freistehen, eine zweite Persönlichkeit heranzuziehen und diese um Übernahme der liturgischen Bestandteile zu bitten. So ist es einem überzeugten Bekenner des reformierten Bekenntnisses nicht zuzumuten, die aus dem Ordinarium der Messe übernommenen Bestandteile mitzubeten, mag sie J.S. Bach auch seiner H-moll-Messe zugrunde gelegt haben. Schließlich ist hier nicht zu verschweigen, dass eine etwaige Fremdheit des Liturgen dem liturgischen Sprechen und Singen gegenüber sehr bald zu merken ist und die Gefahr der Ablenkung verstärkt. Ein gemeinsam von zwei Personen gehaltener Gottesdienst dürfte auch keineswegs als Notlösung gelten, sondern sollte in der Nachfolge dessen verstanden werden, der seine Jünger zu zwei und zwei ausgesandt hat.
                                                  Herbert Krimm


P.S. Ich halte mich dem Konvent gegenüber auch weiter zu ständiger Verfügung.
 

LITERATUR (Auszug aus der Bibliographie dwi.uni-heidelberg.de)

Die Agende der Niederösterreichischen Stände vom Jahre 1571, Wien/Mainz 1933.

Der Gottesdienst, sein Gehalt und sein Gefüge. Leipzig 1938 (unveröffentlicht)

Gang durch das Jahr. Predigten auf das Kirchenjahr, Stuttgart 1959.

Christos Diakonos. Ursprung und Auftrag der Kirche, Zürich 1962.

Beistand. Die Tätigkeit des Hilfswerls der Evangelischen Kirchen in Deutschland für Vertriebene und Flüchtlinge nach 1945. Eine Darstellung und Dokumentation, Stutt-gart 1974.

Quellen zur Geschichte der Diakonie, Bd. 1-3, Stuttgart 1960.

Autobiografie: Herbert Krimm. Im zweiten Glied. Ereignisse und Erinnerungen aus drei Vierteln eines Jahrhunderts, niedergelegt für Kinder und Enkel, I. Bd-1905-1945.; 2. Bd.: 1945-1980, o.J., Typoskript im Privatbesitz sowie im DWI Heidelberg.
 

 

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Letzte Änderung: 26.04.2017
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