Nachdiplomierung / Nachmagistrierung

Absolventinnen und Absolventen mit Abschlussziel "kirchliches Examen", die die 1. Theologische Prüfung bei der Evangelischen Landeskirche in Baden abgelegt haben oder das 1. Theologische Examen im Bereich einer anderen Landeskirche erworben haben und zum Zeitpunkt der Examensprüfung an der Theologischen Fakultät immatrikuliert waren, kann auf Antrag der akademische Grad einer "Magistra Theologiae" oder eines "Magister Theologiae" (jeweils abgekürzt Mag. theol.) verliehen werden.

Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Dem Antrag sind beizufügen:

  • das Examenszeugnis in beglaubigter Kopie
  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • eine Studienbescheinigung des Prüfungssemesters

 

Bitte richten Sie den Antrag an: 

Universität Heidelberg
Prüfungsamt der Theologischen Fakultät
z.H. Mirjam Fiebig
Hauptstr. 231
69117 Heidelberg

Prüfungsamt: E-Mail
Letzte Änderung: 28.10.2022
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