Fremdsprachen im Studium
Generell gehört der Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen zu den Studienvoraussetzungen, da in sehr vielen Fällen alle oder zumindest ein Teil der Sprachkenntnisse, die in den Studiengängen des Faches Musikwissenschaft gefordert werden, bereits durch das Abiturzeugnis oder vergleichbare Abschlüsse nachgewiesen werden können.
Für den Fall, dass eine moderne Fremdsprache und/oder Lateinkenntnisse nicht vorhanden sind, können die fehlenden Nachweise während des Studiums erworben werden. Bei Studierenden aus dem Ausland kann generell die Muttersprache als eine der modernen Fremdsprachen anerkannt werden, gute Englischkenntnisse sind aber grundsätzlich in allen Studiengängen des Faches Musikwissenschaft erforderlich.
Zu den Sprachvoraussetzungen im Einzelnen:
Bachelor
a. Im Hauptfach (75%) sowie im ersten und zweiten Hauptfach (50%)
- Englisch
- Eine weitere moderne Fremdsprache
- Lateinkenntnisse
b. Begleitfach (25%)
- Englisch
- Eine weitere moderne Fremdsprache
Soweit die geforderten Sprachkenntnisse (mit Ausnahme des Englischen und Französischen) nicht durch Zeugnisse nachgewiesen sind, bleibt je ein Semester pro Sprache bei der Berechnung der Regelstudienzeit unberücksichtigt. Insgesamt können jedoch höchstens zwei Semester unberücksichtigt bleiben. Der Nachweis der Sprachkenntnisse ist spätestens zum Ende des 5. Semesters zu erbringen.)
Master
a. Im Hauptfach
- Englisch
- Eine weitere moderne Fremdsprache
- Lateinkenntnisse
b. Im Begleitfach
- Englisch
- Eine weitere moderne Fremdsprache
(fehlende Sprachkenntnisse müssen nachgeholt werden und spätestens bei der Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung vorliegen)
Beifach Lehramt (GymPO)
- Englisch
- Eine weitere moderne Fremdsprache
(fehlende Sprachkenntnisse müssen nachgeholt werden)
Promotion
- Englisch
- Eine weitere moderne Fremdsprache
- Lateinkenntnisse
(fehlende Sprachkenntnisse müssen nachgeholt werden und spätestens bei Einreichung der Doktorarbeit vorliegen)
Erläuterungen zu Lateinkenntnissen: