Masterstudiengang Musikwissenschaft
Akkreditierungsurkunde
Der Master-Studiengang Musikwissenschaft wurde im Mai 2016 akkreditiert. Sie finden die Akkreditierungsurkunde hier.
Zulassungsordnung
Der Master-Studiengang Musikwissenschaft ist zulassungsbeschränkt. Die Zulassungsordnung finden Sie hier.
Prüfungs- und Modulordnungen
- Masterstudiengang (ab 21.02.2014)
- Masterstudiengang (ab 18.07.2019)
- Modulhandbuch für den Masterstudiengang Musikwissenschaft
Prüfungsanmeldung
- LSF-Anleitung
- Anträge auf Zulassung zur Masterabschlussprüfung (Prüfungsamt und Formulare)
Präambel
Der MA-Studiengang bildet den zweiten Abschnitt einer dreistufigen akademischen Ausbildung im Fach Musikwissenschaft und setzt die Absolvierung der auf methodische und analytische Grundlagenvermittlung sowie breit gefächertes musikhistorisches Basiswissen angelegten ersten Stufe im BA-Studiengang voraus.
Darauf aufbauend stehen im konsekutiv konzipierten MA-Studiengang Musikwissenschaft die folgenden Bereiche im Mittelpunkt der nun primär forschungsorientierten Fachausbildung:
- eine Differenzierung methodischer und konzeptioneller Fragestellungen
- eine Erweiterung von Deutungsansätzen und Diskursperspektiven
- vertiefender Umgang mit musikhistorischen Kontexten und Quellen
Im Hinblick auf die dann vor allem im Promotionsstudiengang angestrebte akademische Spezialisierung wird darüberhinaus der persönlichen Qualifizierung unter Anleitung in Form intensiver Einzelbetreuung sowie der Förderung verstärkter Eigeninitiative und selbständiger wissenschaftlicher Arbeit breiter Raum eingeräumt.
Aufbau des Studienganges
- Folgender Studienplan sieht das Fach Musikwissenschaft in einem fachbezogenen konsekutiven Masterstudiengang als Hauptfach mit einem Studienanteil Musikwissenschaft von 75% vor. Zugleich wird ein Begleitfach Musikwissenschaft mit einem Studienanteil von 25% definiert. Abzüglich der MA-Arbeit (30 LP) geht der Studienplan im Hauptfach von 70 LP und im Begleitfach von 20 LP aus.
- Die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang mit Hauptfach Musikwissenschaft setzt die Absolvierung eines BA-Studiengangs mit einem Anteil von mindestens 50% Musikwissenschaft voraus; die BA-Abschlussarbeit sollte zudem in der Regel im Fach Musikwissenschaft abgefasst worden sein. Bei anderen musikbezogenen BA-Abschlüssen und Hochschulabschlüssen tritt Einzelfallprüfung ein; dabei kann die Zulassung von bestimmten Auflagen begleitet werden.
- Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang Musikwissenschaft als Hauptfach sind Nachweise von Lateinkenntnissen, Englischkenntnissen sowie Kenntnisse von einer weiteren modernen Fremdsprache (Nachweise durch Schulzeugnisse, Zertifikate von Sprachkursen etc.) Mehr...
- Die Zulassung zum Studium kann zum Winter- oder zum Sommersemester erfolgen.
- Der Pflichtbereich (30 LP) umfasst drei musikwissenschaftliche Spezialisierungsmodule (SM); diese fokussieren die forschungsorientierte Anwendung von fachspezifischen sowie übergreifenden geisteswissenschaftlichen Methoden auf konkrete musikwissenschaftliche Fragestellungen. Die Modulendnoten gehen in die Gesamtnote der Master-Prüfung ein.
- Der Wahlpflichtbereich (12–16 LP) umfasst fachspezifische, interdisziplinäre und interkulturelle Module (FW, ID, IK) je nach Maßgabe des Angebots; die darin vorgesehenen Wahlmöglichkeiten tragen dem Ausbildungsziel einer individuellen Profilierung Rechnung.
- Der Wahlbereich (8-12 LP) ist konzipiert als betreutes forschungs- und vermittlungsorientiertes Anwendungmodul (AM); dieser Bereich ermöglicht eine professionelle und wissenschaftliche Qualifizierung unter direkter Anleitung der jeweils betreuenden Dozenten. Je nach Maßgabe des Angebots und nach Absprache mit den Dozenten ist hierbei aus dem Katalog der Möglichkeiten ein Umfang von 8–12 LP zu wählen.
- Studierendenmobilität (Mobility Window): Die Möglichkeit eines einsemestrigen Auslandsaufenthalts oder eines Aufenthalts an einer anderen deutschen Universität im 2. oder 3. Semester, bei dem bis zu 30 LP aus dem Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlbereich erworben werden können, ist vorgesehen.
- Die Zulassung zur Masterarbeit kann erfolgen, wenn mindesten 50 LP im Hauptfach und 10 LP im Begleitfach nachgewiesen werden.
- Die Endnote wird berechnet aus den Modulnoten des Pflichtbereichts, der mündlichen Abschlussprüfung sowie der Masterarbeit. Das Beifach geht nicht in die Endnote ein.
Musikwissenschaft als Hauptfach im MA-Studium (70 LP sowie 30 LP für die Masterarbeit):
Um zur MA-Prüfung zugelassen zu werden, müssen die folgenden Module erfolgreich absolviert werden.
- PFLICHTMODULE
3 musikwissenschaftliche Spezialisierungsmodule (SM 1–3): 30 LP (3 x 10 LP, Kontaktzeit 12 SWS, Leistungsnachweise):
3 Module à 10 LP Vorlesung (Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung) 2 LP Seminar (Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung) 2 LP Referat und Hausarbeit (ca. 25–30 Seiten) 2 + 4 = 6 LP - SM 1: Ästhetik, Methoden, Interpretation
- SM 2: Gattungskonstitutionen, Analysediskurse, Intertextualität
- SM 3: Quellenforschung, Musikhistoriographie, Kontextualisierung
- WAHLPFLICHTBEREICH und WAHLBEREICH
Wahlpflichtbereich und Wahlbereich umfassen zusammen insgesamt 24 LP. In beiden Bereichen sind die Module frei wählbar. Im Wahlpflichtbereich sind mindestens 12LP, maximal 16 LP anzurechnen. Im Wahlbereich sind mindestens 8 LP, maximal 12 LP anzurechnen. Die Modulnoten aus Wahlpflicht- und Wahlbereich fließen nicht in die Endnote ein.
II. A) WAHLPFLICHTBEREICH
Im Wahlpflichtbereich müssen 12–16 LP innerhalb von individuell zusammengestellten Modulen aus den im folgenden aufgeführten Bereichen erbracht werden.
- fachspezifische Module
- FW 1: weitere frei wählbare musikwissenschaftliche Spezialisierungsmodule aus SM 1–3 (6–10 LP: Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung = 4 LP sowie wahlweise Referat = 2 LP, Hausarbeit = 4 LP oder Referat und Hausarbeit = 6 LP)
- FW 2: weitere frei wählbare musikwissenschaftliche Spezialisierungsseminare aus SM 1-3 (4–8 LP: Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung = 2 LP sowie wahlweise Referat = 2 LP, Hausarbeit = 4 LP oder Referat und Hausarbeit = 6 LP)
- FW 3: Forschungskolloquium zu aktuellen Debatten der Musikwissenschaft (4 LP: Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung = 2 LP, Referat = 2 LP)
- FW 4: Exkursion (Berechnungseinheit: eine Woche = 2 LP)
- FW 5: Besondere Lehrveranstaltungen
Veranstaltungen jenseits der in anderen Modulen definierten Bereiche, (2–8 LP: LPs ergeben sich je nach konkret anfallendem Workload)
- interdisziplinäre Module
- ID 1: Modul aus dem interdisziplinären Pool der Philosophischen Fakultät (4–8 LP: LPs ergeben sich aus Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung pro Veranstaltung = 2 LP sowie wahlweise)
Referat = 2 LP, Hausarbeit = 4 LP oder Referat und Hausarbeit = 6 LP) - ID 2: interdisziplinäres Modul mit Beteiligung eines Dozenten der Musikwissenschaft (4–8 LP: LPs ergeben sich aus Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung
pro Veranstaltung = 2 LP sowie Referat = 2 LP, Hausarbeit = 4 LP oder Referat und Hausarbeit = 6 LP)
- ID 1: Modul aus dem interdisziplinären Pool der Philosophischen Fakultät (4–8 LP: LPs ergeben sich aus Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung pro Veranstaltung = 2 LP sowie wahlweise)
- interkulturelle Module
- IK 1: Universitärer Auslandsaufenthalt (bei einem erfolgreichen universitären Auslandsaufenthalt mit einem Nachweis von mindestens 15 LP bzw. ECTS-Punkten in einem oder beiden studierten Fächern können auf der Grundlage eines detaillierten Erfahrungsberichts und einer Stellungnahme / einem Zeugnis eines betreuenden Dozenten im Einzelfall bis zu 5 LP zusätzlich für den Erwerb interkultureller Kompetenzen vergeben werden, sofern die Leistungen nicht schon für ein früheres Bachelor-Studium angerechnet wurden).
- IK 2: Die Möglichkeit für zusätzlichen Spracherwerb ist im Umfang von bis zu 10 LP möglich, sofern die gewählte Sprache nicht bereits Teil des Begleitfachs ist und die Leistungen nicht schon für ein früheres Bachelor-Studium angerechnet wurden. (für einzelne Module 3–5 LP: Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung = 2 LP, Leistungsnachweis = 1–3 LP je nach konkreten Anforderungen).
- fachspezifische Module
II. B) WAHLBEREICH
Der Wahlbereich ist konzipiert als betreutes forschungs- und vermittlungsorientiertes Anwendungmodul (AM) mit einem Umfang von 8–12 LP. Jeder Studierende stellt aus den im Folgenden genannten Alternativen ein individuell konzipiertes Modul zusammen:
- Durchführung eines 2stündigen Tutoriums - in Absprache mit dem zuständigen Dozenten (12 LP: Kontaktzeit Tutorium 1 LP, Kontaktzeit der zu begleitenden Veranstaltung 1 LP, Vor- und Nachbereitung in Absprache mit dem zuständigen Dozenten 6 LP, Individuelles Tutoring 2 LP, Leistungskontrolle 2 LP).
Tutorium für BA-Studenten zu Grundkurs, Satztechnik, Werkanalyse etc. Planung, Durchführung und Auswertung einer Veranstaltung - 2stündige Einführung für BA-Studenten - in Absprache mit dem zuständigen Dozenten (8 LP: Kontaktzeit Tutorium 1LP, Vor- und Nachbereitung in Absprache mit dem zuständigen Dozenten 5 LP, Leistungskontrolle 2 LP): Datenbanken, Rechercheübungen, spezielle Datenverarbeitungsprogramme, Powerpointpräsentation etc.; Einführung in Notenschreibprogramm(e), allgemeine Studieneinführung, Repertoirebildung, Hörpraktikum etc.
- Betreute Publikationsprojekte (z.B. Artikel für Lexika und Enzyklopädien, Rezensionen, Symposiumsberichte, Rundfunksendungen, fachspezifische Übersetzungen) (4 LP: Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung 2 LP, Leistungsnachweis 2 LP)
- Mitarbeit an einem wissenschaftlichen Editionsprojekt (LPs werden nach Maßgabe des anfallenden Workload berechnet)
- Musikwissenschaftliches Berufspraktikum (z.B. 4 Wochen = 6 LP, 6 Wochen = 9 LP, 8 Wochen = 12 LP, Leistungsnachweis auf der Grundlage eines detaillierten Praktikumsberichts): z.B. Verlag, Rundfunk, Zeitung, Festival, Theater, Bibliothek, Forschungseinrichtung. Ein bereits in einem Bachelorstudium angerechnetes Praktikum kann nicht noch einmal angerechnet werden.
- Vorbereitung einer Tagung oder eines Kongresses (LPs werden nach Maßgabe des anfallenden Workload berechnet)
- Dramaturgie, Planung, Organisation und Durchführung bzw. Realisierung eines Konzert-, Musiktheater- oder Ausstellungsprojekts (LPs werden nach Maßgabe des anfallenden Workload berechnet)
- Vorbereitung und begleitende Durchführung einer Exkursion (LPs werden nach Maßgabe des anfallenden Workload berechnet)
III. MASTERABSCHLUSSPHASE (46 LP)
Die Masterabschlussphase im Hauptfach Musikwissenschaft umfasst die obligatorische Teilnahme am Examenskolloquium, die Anfertigung der Masterarbeit sowie eine einstündige mündliche Abschlussprüfung.
- Examenskolloquium (Teilnahme obligatorisch im 3. und 4. Semester) 6 LP
(2 Semester im Umfang von je 2 SWS, Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung = 4 LP sowie eine ausführliche mündliche Präsentation = 2 LP) - Masterarbeit: 30 LP
- Einstündige mündliche Abschlussprüfung: 10 LP
Musikwissenschaft als Begleitfach (25%-Anteil) des MA-Studiums (20 LP):
Die Zulassung zum Masterstudiengang Musikwissenschaft als Begleitfach setzt in der Regel die Absolvierung eines BA-Studienganges Musikwissenschaft mit einem Anteil von mindestens 25% voraus. Bei anderen musikbezogenen BA-Abschlüssen und Hochschulabschlüssen tritt Einzelfallprüfung ein; dabei kann die Zulassung von bestimmten Auflagen begleitet werden.
Für die Zulassung zur MA-Prüfung müssen folgende Leistungen innerhalb des Begleitfaches Musikwissenschaft erbracht werden:
- PFLICHTMODULE
2 musikwissenschaftliche Spezialisierungsmodule: 20 LP (zwei Module im Umfang von 10 LP aus folgendem Angebot):
- SM 1: Ästhetik, Methoden, Interpretation
- SM 2: Gattungskonstitutionen, Analysediskurse, Intertextualität
- SM 3: Quellenforschung, Musikhistoriographie, Kontextualisierung
2 Module à 10 LP Vorlesung (Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung) 2 LP Seminar (Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung) 2 LP Referat und Hausarbeit (ca. 25–30 Seiten) 2 + 4 = 6 LP