Bewerbung zum Masterstudiengang Musikwissenschaft
Informationsseiten der Zentralen Universitätsverwaltung
Aktuelle Informationen zum Bewerbungsverfahren
Immatrikulation für Masterstudiengänge (1. Fachsemester, Deutsche Staatsangehörige)
Begleitfächer für den Masterstudiengang
Formulare
Bescheinigung zur Vorlage bei der Studienadministration
Bestätigung der Eignung; MA (nicht zulassungsbeschränkt) für das höhere Fachsemester
Bescheinigung zum Masterstudiengang Begleitfach
Erklärung zur Bewerbung
Satzung
Satzung für die Zulassung zum konsekutivem Masterstudiengang Musikwissenschaft
Informationen zum Bewerbungsverfahren
Um Ihnen eine Bewerbung zu erleichtern, finden Sie nachfolgend eine Beschreibung des Bewerbungsverfahrens sowie eine Zusammenstellung der Zugangsvoraussetzungen und aller einzureichenden Dokumente. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Bewerbungsmodalitäten für Bildungsin- und Bildungsausländer.
Zugangsvoraussetzungen:
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
- BA-Abschluss mit einem Fachanteil Musikwissenschaft von mindestens 50%
- BA-Abschlussnote von mindestens 2,7
- Sprachvoraussetzungen: Englisch, eine weitere moderne Fremdsprache, Lateinkenntnisse (fehlende Sprachkenntnisse müssen nachgeholt werden und spätestens bei der Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung vorliegen). Weitere Informationen finden Sie beim Absatz „Sprachnachweise“ hier.
Bewerbung für Bildungsinländer:
Fristen, Anschrift
Eine Bewerbung für Bildungsinländer kann jederzeit erfolgen und wird formlos an das Fach Musikwissenschaft gestellt. Für die Immatrikulation an der Universität Heidelberg, die nach der Annahme als Master-Studierender durch das Fach erforderlich ist, gelten hingegen die offiziellen Einschreibfristen der Universität Heidelberg (siehe Punkt „Einschreibfristen“ – 1. Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung“ – „konsekutive Masterstudiengänge“ auf dieser Seite).
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an diese Adresse:
Zentrum für Europäische Geschichts- und Kulturwissenschaften
Musikwissenschaftliches Seminar
Augustinergasse 7
69117 Heidelberg
Einzureichende Unterlagen
Zur Bewerbung müssen eingereicht werden:
- Formloses Anschreiben mit vollständigen Kontaktdaten (Postanschrift, Telefon, gültige E-Mail-Adresse)
- Tabellarische Darstellung des bisherigen Ausbildungsganges
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (in beglaubigter Kopie)
- Separate Nachweise über erforderliche Sprachkenntnisse, soweit diese nicht durch das Abiturzeugnis nachgewiesen sind.
- BA-Abschlusszeugnis und ein Transcript of Records (in beglaubigten Kopien). Sofern das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, ist ein Transcript of Records zum Zeitpunkt des Antrags erforderlich (beglaubigte Kopie)
- BA-Abschlussarbeit sowie eine längere Hausarbeit im Fach Musikwissenschaft, jeweils in ausgedruckter Form. Falls die BA-Abschlussarbeit noch nicht angefertigt oder beendet ist oder nicht im Fach Musikwissenschaft geschrieben wurde, müssen zwei längere musikwissenschaftliche Hausarbeiten in ausgedruckter Form eingereicht werden.
- Erklärung darüber, ob Sie an einer in- oder ausländischen Hochschule im Masterstudiengang Musikwissenschaft oder in Studiengängen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt den Prüfungsanspruch verloren haben oder sich in einem laufenden Prüfungsverfahren in diesen Studiengängen befinden. Einen Vordruck dafür finden Sie hier.
Was geschieht nach der Bewerbung?
Ihre Bewerbung wird im Fach geprüft und wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine Bestätigung über die Annahme als Master-Studierender im Fach Musikwissenschaft („Bescheinigung zur Vorlage beim Studentensekretariat für die Immatrikulation in einen konsekutiven Masterstudiengang ohne Zulassungsbeschränkung“). Mit dieser Bescheinigung können Sie sich dann an der Universität Heidelberg immatrikulieren. Zum Immatrikulationsverfahren siehe die Informationsseiten des Studentensekretariats. Sie betreffen jeweils die Informationen zu „Zugangsbeschränkten Masterstudiengängen“ (Mehr).
Bewerbung für internationale Studienbewerber
Fristen, Anschrift
Alle internationalen Studienbewerber im Fach Musikwissenschaft müssen sich fristgerecht beim Akademischen Auslandsamt bewerben – für das Wintersemester bis zum 15. Juni, für das Sommersemester bis zum 15. November. Ihre vollständige Bewerbung richten Sie bitte an folgende Adresse:
Zulassungsstelle Masterprogramme
Seminarstraße 2
D-69117 Heidelberg
Einzureichende Unterlagen
Bitte reichen Sie bei Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen ein:
- Den vollständig ausgefüllten Antrag auf Zulassung zum Masterstudium an der Universität Heidelberg (Formular-Download)
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung im Original (beglaubigte Kopie) und in beglaubigter Übersetzung
- Nachweis über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH); (nähere Informationen finden Sie hier)
- Separate Nachweise über weitere Sprachkenntnisse, soweit diese nicht durch die Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesen sind. Die Muttersprache wird als eine der erforderlichen beiden modernen Fremdsprachen anerkannt.
- BA-Abschlusszeugnis sowie Transcript of Records (in beglaubigten Kopien und beglaubigten Übersetzungen). Sofern die Abschlussarbeit noch nicht angefertigt wurde, ist ein Transcript of Records zum Zeitpunkt des Antrags erforderlich (beglaubigte Kopie und beglaubigte Übersetzung)
- BA-Abschlussarbeit sowie eine längere Hausarbeit im Fach Musikwissenschaft, jeweils in ausgedruckter Form. Falls die BA-Abschlussarbeit noch nicht beendet ist oder nicht im Fach Musikwissenschaft geschrieben wurde, müssen zwei längere musikwissenschaftliche Hausarbeiten in ausgedruckter Form eingereicht werden.
- Erklärung darüber, ob Sie an einer in- oder ausländischen Hochschule im Masterstudiengang Musikwissenschaft oder in Studiengängen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt den Prüfungsanspruch verloren haben oder sich in einem laufenden Prüfungsverfahren in diesen Studiengängen befinden (Formular-Download).
Was geschieht nach der Bewerbung?
Das akademische Auslandsamt prüft Ihre Hochschulzugangsberechtigung und leitet dann Ihre Bewerbung an das Fach Musikwissenschaft weiter. Dort wird Ihre Bewerbung geprüft und der Zulassungsausschuss entscheidet,
- ob Sie direkt zum Masterstudiengang zugelassen werden können
- oder ob Sie zunächst vorbereitend in ein Kurzzeitstudium eingeschrieben werden können
- oder ob Sie nicht zugelassen werden
Das Akademische Auslandsamt teilt Ihnen dann die Entscheidung mit und informiert Sie über die weiteren erforderlichen Schritte.
Ansprechpartner
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen der Fachstudienberater