Bachelorstudiengang Musikwissenschaft
Akkreditierungsurkunde
Der Bachelor-Studiengang Musikwissenschaft wurde im April 2015 akkreditiert. Sie finden die Akkreditierungsurkunde hier.
Prüfungs- und Modulordnungen
- Bachelorstudiengang (vor SoSe 2012)
- Bachelorstudiengang (ab SoSe 2012)
- Bachelorstudiengang (ab 18.07.2019)
- Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang Musikwissenschaft
Studienverlauf
- Studienverlaufsplan – Start: Wintersemester
- Studienverlaufsplan – Start: Sommersemester
Prüfungsanmeldung
- LSF-Anleitung
- Anträge auf Zulassung zur Bachelorabschlussprüfung (Prüfungsamt und Formulare)
Weitere Informationen
Präambel
Der BA Musikwissenschaft ist konzipiert als strukturierter, inhaltlich breit gefächerter Studiengang, der einerseits zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt, zugleich aber auch den ersten Abschnitt einer dreistufigen akademischen Ausbildung im Fach Musikwissenschaft darstellt. Auf diesen bauen der konsekutive Masterstudiengang Musikwissenschaft sowie der Promotionsstudiengang Musikwissenschaft auf. Das Fachstudium im BA Musikwissenschaft umfasst als Kernbereiche
-
den Erwerb wissenschaftlicher Arbeitstechniken und Methoden sowie grundlegender Fertigkeiten im Umgang mit musikalischen Texten und musikhistorischen Quellen
-
die Aneignung breiter Repertoirekenntnisse in Verbindung mit einem Überblick über die gesamte abendländische Musikgeschichte sowie eine Einarbeitung in beispielhaft ausgewählte Themenschwerpunkte aus unterschiedlichen historischen Zeiträumen.
Ergänzt wird das Fachstudium durch den Erwerb übergreifender Kompetenzen im Hinblick auf gezielte Qualifikation für das breite Spektrum musikwissenschaftlicher Berufe.
Aufbau des Studienganges
Folgender Studienplan sieht das Fach Musikwissenschaft als
- Hauptfach innerhalb eines 2-Fach-Bachelorstudiums (75% + 25%, Studienanteil Musikwissenschaft: 75%)
- erstes oder zweites Hauptfach innerhalb eines 2-Fach-Bachelorstudiums (HF 50% + 50%, Studienanteil Musikwissenschaft: 50%) und als
- Begleitfach innerhalb eines 2-Fach-Bachelorstudiums (HF 75% + NF 25%, Studienanteil Musikwissenschaft: 25%) vor.
- Abzüglich der BA-Arbeit (12 LP) und der Übergreifenden Kompetenzen (20 LP) geht der Studienplan beim Hauptfach mit einem Anteil von 75% von 113 LP, bei einem ersten oder zweiten Hauptfach mit einem Anteil von 50% von 74 LP und im Begleitfach von 35 LP aus.
Voraussetzung für den BA Musikwissenschaft im Hauptfach 75% sowie im ersten und zweiten Hauptfach 50% sind Lateinkenntnisse, Englischkenntnisse und Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache (Nachweis durch Schulzeugnisse, Zertifikate von Sprachkursen, s. Fremdsprachen im Studium); bei nicht hinreichenden Sprachkenntnissen gelten die Bestimmungen von § 3 Abs. 8 der BA-Prüfungsordnung.
Der Zugang zum Studium kann zum Winter- oder zum Sommersemester erfolgen. Der Studienbeginn zum Wintersemester wird empfohlen.
Der BA-Studiengang besteht aus vier Modulbereichen:
- Pflichtmodule (BaSe)
- Wahlpflichtmodule (MuSe)
- Wahlbereich (ChoSe)
- Übergreifende Kompetenzen (ÜK)
Im Vorlesungsverzeichnis wird jede Veranstaltung einem oder mehreren Modulbereichen zugeordnet.
Der BA-Studiengang ist so konzipiert, dass neben dem verbindlichen Pflichtbereich (BaSe) vielfältige Wahlmöglichkeiten bestehen. So kann innerhalb der musikhistorischen Modulbereiche (MuSe und ChoSe) jedes Semester zwischen mehreren Veranstaltungen gewählt werden. Es wird gewährleistet, dass die innerhalb der Wahlpflichtmodule (MuSe) vorgeschriebenen Veranstaltungen bis zum Ende des 5. Semesters besucht und die entsprechenden Leistungsnachweise erbracht werden können. Weitgehend freie Wahlmöglichkeiten bietet der Wahlbereich (ChoSe).
Innerhalb des dreijährigen BA-Studiums kann jedes Pflichtmodul (ausgenommen der Grundkurs Musikgeschichte: Module BaSe 5, BaSe 6, BaSe 7, BaSe 8, diese werden turnusmäßig nur alle vier Semester angeboten) wenigstens zweimal vollständig besucht werden.
Der Studienbereich der Übergreifenden Kompetenzen (ÜK) dient dem Erwerb von Fähigkeiten in den Feldern Berufsqualifikation, Interdisziplinarität, Interkulturalität und organisatorische, pädagogische und soziale Kompetenzen (insgesamt 20 LP). Davon werden bei Studienanteilen mit einer Gewichtung von 75% und 25% alle erforderlichen Leistungspunkte im Hauptfach, bei einer Kombination von zwei Fächern mit 50%-Anteilen jeweils ca. 10 LP im ersten und zweiten Hauptfach erworben.
Leistungspunkte
Die Leistungspunkte berechnen sich aus je 1 LP pro SWS (inklusiv Vor- und Nachbereitung) und weitere LP für die folgenden Prüfungsleistungen:
- große Hausarbeit (ca. 25 Seiten) = 4 LP
- kleine Hausarbeit (ca. 15 Seiten) = 2 LP
- Klausur (60–180 Minuten) = 1 LP
- mündliche Prüfung (15–30 Minuten) = 1 LP
- Referat (20–60 Minuten) = 1–2 LP
- Kurzreferat/Rezension/kleine Problemstellung = 1 LP
- BA-Abschlussarbeit 12 LP
Studienabschlussphase
Im Hauptfach Musikwissenschaft mit Anteil 75% sowie im ersten Hauptfach Musikwissenschaft mit Anteil 50% ist die Anfertigung der BA-Arbeit (Umfang 35 – 40 Seiten) für das 6. Semester vorgesehen.
Für die Anmeldung zur BA-Arbeit wird im Hauptfach (75%) der Nachweis von mindestens 95 LP sowie 35 LP im Begleitfach sowie der Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse verlangt. Bei zwei Hauptfächern (Musikwissenschaft 50%) wird der Nachweis von mindestens je 65 LP sowie der Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse verlangt.
Eine mündliche Abschlussprüfung findet im Fach Musikwissenschaft nicht statt. Die Leistungen aus dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich fließen in die BA-Note ein (die Gewichtung regelt §18 der Prüfungsordnung).
I. Musikwissenschaft als Hauptfach 75% (113 LP)
Für das Hauptfach Musikwissenschaft (75%) ergeben sich insgesamt Kontaktzeiten im Umfang von 44 SWS im Pflicht- und Wahlpflichtbereich sowie 12 – 26 SWS im Wahlbereich zuzüglich der Kontaktzeiten bei den Übergreifenden Kompetenzen.
Um zur BA-Arbeit zugelassen zu werden, müssen alle Pflichtmodule sowie weitere Module in einem Gesamtumfang von mindestens 95 LP nachgewiesen werden, und es muss gewährleistet sein, dass die ausstehenden Leistungsnachweise bis zum Ende des Prüfungssemesters erbracht sind.
I. PFLICHTMODULE (BaSe):
Propädeutika (insgesamt 22 LP, Kontaktzeit 16 SWS, Klausuren nach jedem Semester):
• BaSe 1 |
Satzlehre und Gehörbildung I und II |
je vierstündig |
10 LP |
• BaSe 2 |
Analyse I und II |
je zweistündig |
6 LP |
• BaSe 3 |
Grundlagen und Methoden musikwissenschaftlichen Arbeitens |
zweistündig |
3 LP |
• BaSe 4 |
Notations- und Quellenkunde |
zweistündig |
3 LP |
Für ein zweistündiges Modul werden jeweils 3 LP vergeben. (Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung: 2 LP, Klausur: 1 LP).
Für ein vierstündiges Modul werden jeweils 5 LP vergeben. (Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung: 4 LP, Klausur: 1 LP).
Grundkurs Musikgeschichte (insgesamt 16 LP, Kontaktzeit 8 SWS, Klausuren):
• BaSe 5 |
Anfänge bis ca. 1420 |
zweistündig |
4 LP |
• BaSe 6 |
ca. 1420 bis ca. 1750 |
zweistündig |
4 LP |
• BaSe 7 |
ca. 1750 bis ca. 1914 |
zweistündig |
4 LP |
• BaSe 8 |
ca. 1914 bis in die Gegenwart |
zweistündig |
4 LP |
Pro Modul werden 4 LP vergeben (Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung: 2 LP, vertiefende Pflichtlektüre: 1 LP, Prüfung: 1 LP).
Die Module sind nicht-konsekutiv konzipiert und können in beliebiger Reihenfolge besucht werden.
II. WAHLPFLICHTMODULE (MuSe):
Im Hauptfach Musikwissenschaft 75% müssen insgesamt fünf musikhistorische Wahlpflichtmodule aus den folgenden Bereichen absolviert werden insgesamt 44 LP, Kontaktzeit 20 SWS, Leistungsnachweise:
- MuSe 1/ MuSe 1+: Anfänge bis ca. 1650
- MuSe 2/ MuSe 2+: ca. 1650 bis ca. 1880
- MuSe 3/ MuSe 3+: ca. 1880 bis Gegenwart
Im Hauptfach 75% müssen die drei Modulbereiche MuSe 1, MuSe 2 und MuSe 3 je einmal als Grundmodule absolviert werden (je 8 LP) und darüber hinaus wahlweise zwei weitere unterschiedliche Module als Vertiefungsmodule (gekennzeichnet als MuSe 1+, MuSe 2+, MuSe 3+; 10 LP) belegt werden. Grund- und Vertiefungsmodule bestehen jeweils aus einer Vorlesung und einem Seminar. Die Vertiefungsmodule (MuSe+) können erst nach dem erfolgreichen Absolvieren von BaSe 1–3 belegt werden. Zusätzlich muss als Voraussetzung mindestens das zugehörige Grundmodul (MuSe) in einem früheren Semester belegt und zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung im MuSe+-Modul erfolgreich abgeschlossen worden sein. Für den Besuch von MuSe 1+ ist außerdem der erfolgreiche Abschluss von BaSe 4 Voraussetzung.
Die Anzahl der LP ergibt sich wie folgt:
3 Grundmodule à 8 LP |
Vorlesung (Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung) |
2 LP |
|
Seminar (Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung) |
2 LP |
|
Referat und Hausarbeit (ca. 15 Seiten) |
4 LP |
2 Vertiefungsmodule à 10 LP |
Vorlesung (Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung) |
2 LP |
|
Seminar (Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung) |
2 LP |
|
Referat und Hausarbeit (ca. 25 Seiten) |
6 LP |
III. WAHLBEREICH (ChoSe):
Im Wahlbereich Musikwissenschaft 75% müssen insgesamt 31 LP innerhalb individuell zusammengestellter Module erreicht werden (Kontaktzeit je nach Zusammenstellung 12 – 26 SWS). Die Module können beliebig aus den verschiedenen Modulbereichen gewählt werden. Es müssen nicht alle Module abgedeckt werden und Module können mehrfach belegt werden. Die hier erbrachten Leistungen fließen nicht in die BA-Note ein.
Fördermodul (ChoSe 1):
z.B. Hörpraktikum (begleitend zum GK Musikgeschichte), Lektürekurs, Tutorien (u. a. BaSe 1, BaSe 2, BaSe 3, BaSe 4); die Wahl mehrerer Förderveranstaltungen ist möglich. (für Hörpraktika und Lektürekurse 1-2 LP, für Tutorien 1 LP: Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung, Leistungsnachweise im Kurs.)
Musikhistorisches Ergänzungsmodul (ChoSe 2):
Das Modul besteht aus einer zusätzlichen Vorlesung sowie einem zusätzlichen Seminar, frei wählbar aus den Bereichen MuSe und MuSe+ (5–10 LP: Kontaktzeiten, Vor- und Nachbereitung der beiden Veranstaltungen = 2 + 2 LP sowie Referat 2 LP und/oder Hausarbeit (ca. 15 Seiten 2 LP oder 25 Seiten 4 LP).
Musikhistorisches Zusatzmodul (ChoSe 3):
zusätzlichen Seminaren aus dem als ChoSe 3 gekennzeichneten Lehrangebot (3–8 LP: Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung = 2 LP sowie Kurzreferat / Referat und/oder Hausarbeit (ca. 15 Seiten 2 LP oder 25 Seiten 4 LP) = bis zu 6 LP)
Berufsbezogenes Modul (ChoSe 4):
Berufsqualifizierende Module können entweder im Wahl- oder im ÜK-Bereich anerkannt werden. Eine doppelte Anerkennung in Wahl- und ÜK-Bereich ist nicht möglich. Es können bis zu 5 LP in einem Modul erworben werden.
Besondere Lehrveranstaltungen (ChoSe 5):
Veranstaltungen jenseits der in anderen Modulen definierten Bereiche, z.B. Exkursionen (1–6 LP: LPs ergeben sich je nach konkret anfallendem Workload)
II. Musikwissenschaft als erstes oder zweites Hauptfach 50% (74 LP)
Für das Hauptfach Musikwissenschaft (50%) ergeben sich insgesamt Kontaktzeiten im Umfang von 36 SWS im Pflicht- und Wahlpflichtbereich sowie 6 – 8 SWS im Wahlbereich zuzüglich der Kontaktzeiten bei den Übergreifenden Kompetenzen.
Um zur BA-Arbeit zugelassen zu werden, müssen alle Pflichtmodule sowie weitere Module in einem Gesamtumfang von mindestens 65 LP nachgewiesen werden, und es muss gewährleistet sein, dass die ausstehenden Leistungsnachweise bis zum Ende des Prüfungssemesters erbracht sind.
I. PFLICHTMODULE (BaSe):
Propädeutika (insgesamt 22 LP, Kontaktzeit 16 SWS, Klausuren nach jedem Semester):
• BaSe 1 |
Satzlehre und Gehörbildung I und II |
je vierstündig |
10 LP |
• BaSe 2 |
Analyse I und II |
je zweistündig |
6 LP |
• BaSe 3 |
Grundlagen und Methoden musikwissenschaftlichen Arbeitens |
zweistündig |
3 LP |
• BaSe 4 |
Notations- und Quellenkunde |
zweistündig |
3 LP |
Für ein zweistündiges Modul werden jeweils 3 LP vergeben. (Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung: 2 LP, Klausur: 1 LP).
Für ein vierstündiges Modul werden jeweils 5 LP vergeben. (Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung: 4 LP, Klausur: 1 LP).
Grundkurs Musikgeschichte (insgesamt 16 LP, Kontaktzeit 8 SWS, Klausuren):
• BaSe 5 |
Anfänge bis ca. 1420 |
zweistündig |
4 LP |
• BaSe 6 |
ca. 1420 bis ca. 1750 |
zweistündig |
4 LP |
• BaSe 7 |
ca. 1750 bis ca. 1914 |
zweistündig |
4 LP |
• BaSe 8 |
ca. 1914 bis in die Gegenwart |
zweistündig |
4 LP |
Pro Modul werden 4 LP vergeben (Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung: 2 LP, vertiefende Pflichtlektüre: 1 LP, Prüfung: 1 LP).
Die Module sind nicht-konsekutiv konzipiert und können in beliebiger Reihenfolge.
II. WAHLPFLICHTMODULE (MuSe):
Es müssen drei musikhistorische Wahlpflichtmodule aus den folgenden Bereichen absolviert werden:
- MuSe 1/ MuSe 1+: Anfänge bis ca. 1650
- MuSe 2/ MuSe 2+: ca. 1650 bis ca. 1880
- MuSe 3/ MuSe 3+: ca. 1880 bis Gegenwart
Im ersten oder zweiten Hauptfach 50% müssen alle drei Module absolviert werden, davon zwei als Grundmodule (gekennzeichnet als MuSe 1, MuSe 2, MuSe 3; je 8 LP) und eines als Vertiefungsmodul (gekennzeichnet als MuSe 1+, MuSe 2+, MuSe 3+; 10 LP) belegt werden. Grund- und Vertiefungsmodule bestehen jeweils aus einer Vorlesung und einem Seminar. Das Vertiefungsmodul (MuSe+) kann erst nach dem erfolgreichen Absolvieren von BaSe 1–3 belegt werden. Zusätzlich muss als Voraussetzung mindestens ein Grundmodul (MuSe) in einem früheren Semester belegt und zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung im MuSe+-Modul erfolgreich abgeschlossen worden sein. Für den Besuch von MuSe 1+ ist außerdem der erfolgreiche Abschluss von BaSe 4 Voraussetzung (insgesamt 26 LP, Kontaktzeit 12 SWS, Leistungsnachweise).
Die Anzahl der LP ergibt sich wie folgt:
2 Grundmodule à 8 LP |
Vorlesung (Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung) |
2 LP |
|
Seminar (Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung) |
2 LP |
|
Referat und Hausarbeit (ca. 15 Seiten) |
4 LP |
1 Vertiefungsmodul à 10 LP |
Vorlesung (Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung) |
2 LP |
|
Seminar (Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung) |
2 LP |
|
Referat und Hausarbeit (ca. 25 Seiten) |
6 LP |
III. WAHLBEREICH (ChoSe):
Im Wahlbereich Musikwissenschaft 50% müssen insgesamt 10 LP innerhalb individuell zusammengestellter Module erreicht werden (Kontaktzeit je nach Zusammenstellung 6 – 8 SWS, Leistungsnachweise). Die Module können beliebig aus den verschiedenen Modulbereichen gewählt werden. Es müssen nicht alle Module abgedeckt werden und Module können mehrfach belegt werden. Die hier erbrachten Leistungen fließen nicht in die BA-Note ein.
Fördermodul (ChoSe 1):
z.B. Hörpraktikum (begleitend zum GK Musikgeschichte), Lektürekurs, Tutorien (u. a. BaSe 1, BaSe 2, BaSe 3, BaSe 4); die Wahl mehrerer Förderveranstaltungen ist möglich. (für Hörpraktika und Lektürekurse 1-2 LP, für Tutorien 1 LP: Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung, Leistungsnachweise im Kurs.)
Musikhistorisches Ergänzungsmodul (ChoSe 2):
Das Modul besteht aus einer zusätzlichen Vorlesung sowie einem zusätzlichen Seminar, frei wählbar aus den Bereichen MuSe und MuSe+ (5–10 LP: LPs ergeben sich aus Kontaktzeiten, Vor- und Nachbereitung der beiden Veranstaltungen = 2 + 2 LP sowie Referat 2 LP und/oder Hausarbeit (ca. 15 Seiten 2 LP oder 25 Seiten 4 LP).
Musikhistorisches Zusatzmodul (ChoSe 3):
zusätzlichen Seminaren aus dem als ChoSe 3 gekennzeichneten Lehrangebot (3–8 LP: LPs ergeben sich aus Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung = 2 LP sowie Kurzreferat / Referat und/oder Hausarbeit (ca. 15 Seiten 2 LP oder 25 Seiten 4 LP) = bis zu 6 LP)
Berufsbezogenes Modul (ChoSe 4):
Berufsqualifizierende Module können entweder im Wahl- oder im ÜK-Bereich anerkannt werden. Eine doppelte Anerkennung in Wahl- und ÜK-Bereich ist nicht möglich. Es können bis zu 5 LP in einem Modul erworben werden.
Besondere Lehrveranstaltungen (ChoSe 5):
Veranstaltungen jenseits der in anderen Modulen definierten Bereiche, z.B. Exkursionen (1–6 LP: LPs ergeben sich je nach konkret anfallendem Workload)
III. Musikwissenschaft als Begleitfach 25% (35 LP)
Für das Begleitfach Musikwissenschaft ergeben sich Kontaktzeiten im Umfang von 20 SWS.
Um zur BA-Prüfung zugelassen zu werden, müssen folgende Module erfolgreich absolviert werden.
I. PFLICHTMODULE (BaSe):
Propädeutika (insgesamt 11 LP, Kontaktzeit 8 SWS, Klausuren):
• BaSe 1 |
Satzlehre und Gehörbildung I |
vierstündig |
5 LP |
• BaSe 2 |
Analyse I |
zweistündig |
3 LP |
• BaSe 3 |
Grundlagen und Methoden musikwissenschaftlichen Arbeitens |
zweistündig |
3 LP |
Für ein zweistündiges Modul werden jeweils 3 LP vergeben. (Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung: 2 LP, Klausur: 1 LP).
Für ein vierstündiges Modul werden jeweils 5 LP vergeben. (Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung: 4 LP, Klausur: 1 LP).
Grundkurs Musikgeschichte (insgesamt 16 LP, Kontaktzeit 8 SWS, Klausuren):
• BaSe 5 |
Anfänge bis ca. 1420 |
zweistündig |
4 LP |
• BaSe 6 |
ca. 1420 bis ca. 1750 |
zweistündig |
4 LP |
• BaSe 7 |
ca. 1750 bis ca. 1914 |
zweistündig |
4 LP |
• BaSe 8 |
ca. 1914 bis in die Gegenwart |
zweistündig |
4 LP |
Pro Modul werden 4 LP vergeben (Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung: 2 LP, vertiefende Pflichtlektüre: 1 LP, Klausur: 1 LP).
Die Module sind nicht-konsekutiv konzipiert und können in beliebiger Reihenfolge besucht werden.
II. WAHLPFLICHTMODULE (MuSe):
Ein musikhistorisches Grundmodul (MuSe 1, MuSe 2 oder MuSe 3, 8 LP, Kontaktzeit 4 SWS, Leistungsnachweis):
Das Wahlpflichtmodul ist aus dem Angebot der Wahlpflichtmodule des Hauptfachs auszuwählen.
- MuSe 1: Anfänge bis ca. 1650
ODER - MuSe 2: ca. 1650 bis ca. 1880
ODER - MuSe 3: ca. 1880 bis Gegenwart
Die Anzahl der LP ergibt sich wie folgt:
Modul à 8 LP |
Vorlesung (Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung) |
2 LP |
|
Seminar (Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung) |
2 LP |
|
Referat und Hausarbeit (ca. 15 Seiten) |
4 LP |
IV. Übergreifende Kompetenzen (ÜK)
Die Zuordnung erfolgt gemäß der Richtlinie der Philosophischen Fakultät zu den Übergreifenden Kompetenzen. Insgesamt sind in diesem Bereich unabhängig von Art und Umfängen der einzelnen Fächerkombinationen 20 LP zu erwerben.
Beim Hauptfach 75% werden alle LPs aus dem ÜK-Bereich hier zugeordnet, bei Fachanteilen von 50% sollen jedem der Hauptfächer 10 LP zugeordnet werden, im Begleitfach werden keine LPs im ÜK-Bereich erworben. Art und Umfang der Vergabe von LP wird bei den einzelnen Veranstaltungen ausgewiesen, bei anderen Formen im Einzelfall geregelt. Die erworbenen LPs im ÜK-Bereich müssen jeweils vom zuständigen Hauptfach auf einer Liste eingetragen und anerkannt werden.
I. Berufsqualifikation (überwiegend disziplinär):
1. Praktikum: bis zu 10 LP; Leistungsnachweis auf der Grundlage eines detaillierten Praktikumsberichts von 2 – 3 Seiten
2. Projektarbeit: 4 – 10 LP: Kontaktzeit 1 – 2 LP, Vor- und Nachbereitung 1 – 2 LP, Leistungsnachweise 2 – 6 LP je nach konkreten Anforderungen und dem Arbeitsaufwand
3. berufspraktische Übungen oder Seminare: 3 – 5 LP: Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung 2 LP, Leistungsnachweise 1 – 3 LP je nach konkreten Anforderungen
4. Schreibwerkstatt: 3 – 5 LP: Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung 2 LP, Leistungsnachweise 1 – 3 LP je nach konkreten Anforderungen
5. Editionspraxis: 3 – 5 LP: Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung 2 LP, Leistungsnachweise 1 – 3 LP je nach konkreten Anforderungen
6. Rhetorik: 3 – 5 LP: Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung 2 LP, Leistungsnachweise 1 – 3 LP je nach konkreten Anforderungen
7. Universitäre Einführungen in elektronische Medien (z. B. Datenbanken, spezielle Datenverarbeitungsprogramme, Powerpointpräsentation, e-learning): 3 LP: Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung 2 LP, Leistungsnachweis 1 LP
II. Interdisziplinarität:
1. Erwerb von fächerübergreifendem kulturwissenschaftlichem Grundlagenwissen, z.B. in den Bereichen Geschichte, Kunstgeschichte, Mythologie, Antike, Religion, Medien und Kommunikation, Philosophie, Literaturwissenschaften, Ethnologie, Soziologie, Psychologie, Jura, Wirtschaftswissenschaften, Naturwissenschaften: 3 – 5 LP: Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung 2 LP, Leistungsnachweise 1 – 3 LP je nach konkreten Anforderungen
2. am Profil des Studiengangs orientierte Veranstaltungen interdisziplinären Charakters: 3 – 5 LP: Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung 2 LP, Leistungsnachweis 1 – 3 LP je nach konkreten Anforderungen
3. am Profil des Studiengangs orientierte Vorlesungsreihen z.B. des Studium Generale, Ringvorlesungen: 2 LP: Kontaktzeit 1 LP, Leistungsnachweis z.B. durch Protokoll, Thesenpapier o.ä. 1 LP
III. Interkulturalität:
1. universitärer Auslandsaufenthalt: bei einem erfolgreichen universitären Auslandsaufenthalt mit einem Nachweis von mindestens 15 LP bzw. ECTS-Punkten in einem oder beiden studierten Fächern können auf der Grundlage eines detaillierten Erfahrungsberichts und einer Einschätzung / einem Zeugnis eines betreuenden Dozenten der ausländischen Universität im Einzelfall bis zu 5 LP zusätzlich für den Erwerb interkultureller Kompetenzen vergeben werden.
2. auf das angestrebte Berufsziel ausgerichteter zusätzlicher Spracherwerb (sofern die gewählte Sprache nicht bereits Teil des Zweitfachstudiums oder Studienvoraussetzung ist, wie z.B. Latinum): 3 – 5 LP: Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung 2 LP, Leistungsnachweis 1 – 3 LP je nach konkreten Anforderungen; es können insgesamt bis zu 10 LP der 20 LP im ÜK-Bereich für zusätzlichen Spracherwerb anerkannt werden. Ausgeschlossen davon sind Sprachen, die schon in der Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesen sind.
IV. Organisatorische, pädagogische und soziale Kompetenzen:
Teilnahme an fächerübergreifend angebotenen Veranstaltungen z. B. den Trainingsprogrammen der Abteilung Schlüsselkompetenzen oder anderer universitärer Einrichtungen nach Rücksprache mit einem hauptamtlich an der Universität beschäftigten Institutsbeauftragten: ca. 3 – 6 LP: LPs werden nach Maßgabe des anfallenden Arbeitsaufwandes vergeben.
V. Fachnahe Praxis:
Teilnahme an innerhalb der Universität angebotenen musikpraktischen Veranstaltungen, insbesondere AG Marionettenoper, Großer Chor des Collegium Musicum, Orchester des Collegium Musicum: 2–4 LP