Magister-Studiengang
Merkblatt für Magisterprüfung
Gemeinsames Prüfungsamt
Magisterprüfungsausschuss
Prüfungsberechtigte
Hinweise
Informationen für Magisterstudierende
Merkblatt für die Magisterprüfung
Den Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung nimmt das Gemeinsame Prüfungsamt (Voßstraße 2, Geb. 37) entgegen. Hier erhalten Sie auch die für die Anmeldung zur Magisterprüfung nötigen Formulare und eine Zusammenstellung der Unterlagen, die Sie zur Anmeldung vorlegen bzw. einreichen müssen. Die Formulare müssen Sie dann bei den Fachstudienberatern und -beraterinnen Ihrer Fächer und bei den von Ihnen gewählten Prüfern oder Prüferinnen unterschreiben lassen. Dadurch wird festgestellt, dass Sie alle für das Fach und Ihren Studiengang erforderlichen Leistungen erbracht haben und dass die von Ihnen gewählten Prüfer oder Prüferinnen auch bereit sind, Sie zu prüfen.
Ablauf des Prüfungsverfahrens
Die Anmeldungen zur Magisterprüfung können entweder vom 1. bis 15. Februar oder vom 1. bis 15. Juli erfolgen. Die neue Anmeldefrist betrifft nicht die Prüfungskandidaten mit dem 1. Hauptfach an der ehemaligen Fakultät für Orientalistik und Altertumswissenschaft! Mit dem Antrag auf Zulassung müssen Sie sich verbindlich entscheiden, in welcher Reihenfolge Sie die einzelnen Prüfungsleistungen erbringen möchten. Entsprechend ergeben sich für den Zeitplan der Gesamtprüfung die folgenden Möglichkeiten:
Variante 1: Magisterarbeit als erste Prüfungsleistung
Anmeldung zur Prüfung und Zuteilung des Themas der Magisterarbeit:
a) 1. bis 15. Februar
b) 1. bis 15. Juli
Nachreichefrist für fehlende Seminarscheine bis
a) 31. März
b) 30. August
Abgabe der Magisterarbeit:
a) 15. August
b) 15. Januar
Schriftliche und mündliche Prüfungen:
Abschluss spätestens sechs Monate nach Abgabe der Magisterarbeit. (Achtung: Kein Prüfer ist verpflichtet, außerhalb der Vorlesungszeit zu prüfen.)
Variante 2: Magisterarbeit als letzte Prüfungsleistung
Anmeldung zur Prüfung:
a) 1. bis 15. Februar
b) 1. bis 15. Juli
Nachreichefrist für fehlende Seminarscheine bis
a) 31. März
b) 31. August
Schriftliche und mündliche Prüfungen spätestens bis
a) 15. August
b) 15. Januar
Anmeldung zur Magisterarbeit:
unmittelbar nach der letzten schriftlichen oder mündlichen Teilprüfung. Abgabe der Magisterarbeit sechs Monate später.
Gemeinsames Prüfungsamt (GPA) [Link]
Anschrift |
Voßstr. 2 |
Leiter |
PD Dr. Klaus Kempter |
Sekretariat | Miriam Pough - Katharina Böhm Telefon: 06221 54-3481 Fax: 06221 54-3625 E-Mail: gpa@uni-hd.de |
Für alle fachlichen Entscheidungen zuständig ist der
Magisterprüfungsausschuss
Vorsitzender |
Prof. Dr. Kai Lämmerhirt |
Stellvertreter | Prof. Dr. Michale Radich Institut für Sinologie |
Anschrift |
Voßstr. 2 |
Zur Abnahme der Magisterexamensprüfung sind in der Regel nur Professoren und Professorinnen, Hochschul- und Privatdozenten und -dozentinnen befugt.
Anerkennung von auswärts erworbenen Seminarscheinen:
Proseminar- und Hauptseminarscheine, die an einer anderen Universität erworben worden sind und die als Zulassungsvoraussetzungen eingereicht werden sollen, bedürfen zuvor der Anerkennung durch den Prüfungsbeauftragten oder den Fachstudienberater des Seminars oder Instituts des betreffenden Faches. In Einzelfällen entscheidet der Magisterprüfungsausschuss.
Proseminar- oder Hauptseminarscheine, die als Zulassungsvoraussetzungen eingereicht werden sollen, müssen mindestens mit der Note 4,0 bewertet sein, um als Zulassungsvoraussetzung gelten zu können. Scheine mit der Bewertung 4,3 oder 4- (vier minus) werden nicht akzeptiert.
Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist für die Magisterarbeit:
Ein Antrag auf Verlängerung muss spätestens vier Wochen vor Fristablauf beim Gemeinsamen Prüfungsamt eingegangen sein. (§ 10.4, Satz 4 der Magister-PO, Allgemeiner Teil.)
Ein Verlängerung kann nur gewährt werden, wenn zwingende Gründe, die der Bewerber oder die Bewerberin nicht zu vertreten hat, die rechtzeitige Abgabe der Magisterarbeit verhindern. Diese Gründe sind vor allem: Krankheit (dem Antrag auf Fristverlängerung ist ein ärztliches Attest beizufügen); die familiäre Situation; Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung. Im Einzelfall entscheidet der Magisterprüfungsausschuss.
Rückgabe des Magisterarbeitsthemas:
Das gestellte Thema der Magisterarbeit kann nur einmal, und zwar nur innerhalb der ersten zwei Monate der Bearbeitungsfrist, zurückgegeben werden; die Bearbeitungsfrist von sechs Monaten beginnt mit der Ausgabe des zweiten Themas von neuem. (§ 10.4, Satz 5 der Magister-PO)
Magisterprüfungsordnung:
Die Magisterprüfungsordnung, Allgemeiner Teil, und die Besonderen Teile der Magisterprüfungsordnung für die einzelnen Fächer sind im Studentensekretariat (Seminarstraße 2, 69117 Heidelberg) sowie beim Gemeinsamen Prüfungsamt (Voßstraße 2, Gebäude 37, 1. OG, 69115 Heidelberg) erhältlich.
Fachstudienberatung:
Für die Angaben über die Fachstudienberatung siehe bei den Seminaren und Instituten unter "Seminare und Institute".