Ergänzungsfach Jura

Lehrangebot
Umfang
Prüfungsleistungen

Studien- und Prüfungsanforderungen für Studierende des SUED im Ergänzungsfach Rechtswissenschaft

Für Studierende im Studiengang BA-Übersetzungswissenschaft: Pflichtveranstaltung
Für Studierende in den Studiengängen MA-Übersetzungswissenschaft und MA-Konferenzdolmetschen: fakultativ

Inhalte des Studiums
Folgende Lehrveranstaltungen des Lehrangebots der Juristischen Fakultät können von den Studierenden des SUED besucht werden:

  • Einführung in das Öffentliche Recht für Nebenfachstudierende
  • Einführung in das Zivilrecht für Nebenfachstudierende
  • Europarecht
  • Völkerrecht
  • Einführung in die deutsche Rechtsordnung und die deutsche Rechtsterminologie
  • Introduction to the Law and Legal System of the United States
  • Einführung in das brasilianische und portugiesische Recht
  • Einführung in das italienische Recht und die italienische Rechtssprache
  • Einführung in das spanische Recht und seine Rechtssprache
  • Einführung in das französische Recht und seine Rechtssprache
  • Einführung in das anglo-amerikanische Recht - Zivilrecht
  • Einführung in das anglo-amerikanische Recht – Öffentliches Recht
     

Nähere Informationen zu den Veranstaltungen entnehmen Sie bitte dem „LSF“:
Webseite der Universität Heidelberg, Vorlesungsverzeichnis, Neuphilologische Fakultät,
Seminar für Übersetzen und Dolmetschen - Ergänzungsfach Rechtswissenschaft

Umfang des Ergänzungsfachs
Das Ergänzungsfach umfasst insgesamt 6 - 8 SWS (i. d. R. 3 - 4 Veranstaltungen zu je 2 SWS), Lehrveranstaltungen mit insgesamt mindestens 11 Leistungspunkten, als Pflichtveranstaltungen. Es sind entweder 4 benotete Leistungsnachweise zu erwerben oder 3 benotete Leistungsnachweise, sofern sich unter den gewählten Veranstaltungen die beiden Einführungsveranstaltungen Öffentliches Recht und Zivilrecht für Nebenfachstudierende befinden.

Prüfungsleistungen
Die Abnahme der Prüfungsleistungen erfolgt gemäß den Prüfungsmodalitäten der Juristischen Fakultät.
Die Prüfungsleistungen werden studienbegleitend abgelegt. Die Einzelprüfungen sind bestanden, wenn die Prüfungsleistungen mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet wurden. Die einmalige Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfungsleistung ist möglich. Die Ergebnisse gehen in die Endnote der Bachelor-Prüfung ein.

Prüfungsbedingungen
Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen bzw. die Teilnahme an den schriftlichen Prüfungsleistungen ist eine vorherige Anmeldung am Seminar für Übersetzen und Dolmetschen nicht erforderlich. Die Teilnahme an der schriftlichen Prüfungsleistung ist nur möglich unter Vorlage eines gültigen Personal- oder Studierendenausweises.

Empfehlung
Es wird empfohlen, das Ergänzungsfach möglichst frühzeitig zu wählen und bereits zu Beginn des Studiums mit der Belegung der Veranstaltungen zu beginnen, da die Veranstaltungen nicht in jedem Semester, sondern nur im turnusmäßigen Wechsel (nur WS oder nur SS) angeboten werden.

gez. Claudia Huber
Seminar für Übersetzen und Dolmetschen

Verantwortlich: Webmaster
Letzte Änderung: 26.10.2012
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