Lehramt (GymPO I 2009)

Allgemeines/Püfungsordnungen
Kontakte
Zulassung/Immatrikulation
Studienvoraussetzungen
Studienaufbau (Deutsch Hauptfach)
Staatsexamen
Deutsch als Erweiterungsfach (Fachcurriculum)
Deutsch in Verbindung mit den Fächern Gesellschaft und Gesundheit (Fachcurriculum)

 

Lehramt an Gymnasien „Deutsch“ (Prüfungsordnung: GymPO I 2009)
Abschlussziel: Erstes Staatsexamen
 

  • Die GymPO I (2009) gilt für alle Studierenden, die ihr Lehramtsstudium ab dem WS 2010/11 (bis WS 2015/16) aufgenommen haben.
  • Die GymPO I (2009) ist seit WS 2015/16 außer Kraft. Für Studierende, die vor dem 01.08.2015 in einem Lehramtsstudiengang an der Universität Heidelberg eingeschrieben sind, gelten die Übergangsregelungen nach der Rahmen VO-KM 2015
    (Übergangsregelungen für Studierende unter den Bedingungen der GymPO I Externer Inhalt)
     
  • Ab dem WS 2015/16 erfolgen für das Abschlussziel Lehramt an Gymnasien an der Universität Heidelberg Einschreibungen in das erste Studiensemester grundsätzlich nur noch in gestufte Studiengänge mit einer Bachelor-/Master-Studienstruktur (polyvalenter Zweifach-50%-Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption und Master of Education).

    

Allgemeines/Prüfungsordungen



Kontakte

  • Fachstudienberatung Lehramt Deutsch:

PD Dr. Thordis Hennings

Germanistisches Seminar; Hauptstr. 207/09; Raum 134

E-Mail: thordis.hennings@gs.uni-heidelberg.de

Sprechstundenzeiten während der Vorlesungszeit:

Di 12.15-14.15 und Do 13-14 Uhr (ein Eintrag eine Terminliste vor R. 134 ist erforderlich)

Sprechstundenzeiten während der vorlesungsfreien Zeit:

siehe Aushänge sowie die Homepage des Germanistischen Seminars

 

Seminarstr. 2 (Universitätsverwaltung); Raum 35

Tel.: 6221 54-5454 (Serviceportal)

E-Mail: studium@uni-heidelberg.de

(http://www.uni-heidelberg.de/studium/kontakt/)
 

  • Lehramtsprüfungsverwaltung

    Seit Februar 2019 wurde die Lehramtsprüfungsverwaltung in die Heidelberg School of Education (HSE) integriert.

    Besucheradresse (seit Februar 2019): Bergheimer Str. 20; Gebäude 4141, Raum 237
    Buchstaben A-L: Frau Engelhardt
                       M-Z: Frau Büttner

    Tel.: 54-5258 (Frau Engelhardt) und 54-5248 (Frau Büttner)

    E-Mail: hse-pruefungsamt@heiedu.uni-heidelberg.de

 

Lehramtsprüfungsverwaltung (Silke Engelhardt)

Voßstr. 2, Geb. 37 1. OG

Tel.: 54-3577

E-Mail: s.engelhardt@uni-heidelberg.de

 

  • Regierungspräsidium Karlsruhe (llpa)

Abteilung 7 - Schule und BildungExterner Inhalt

Hebelstraße 2, 76133 Karlsruhe

Postanschrift: 76247 Karlsruhe

Tel. 0721 926-0

www.llpa-bw.de

 

  • Institut für Bildungswissenschaft

Akademiestr. 3, 69117 Heidelberg

(siehe auch http://www.ibw.uni-heidelberg.de/studium/bw-begleit.html)

 

  • MPK: Abteilung SchlüsselkompetenzenExterner Inhalt
     
  • Beauftragte für behinderte und chronisch kranke Studierende

    Seminarstr. 2; Raum 151a+b (Terminvereinbarung erforderlich)

    Daniela Hollmann; Carolin Pfisterer-Weik

    Tel. 54-12221 und 54-12224

     


Zulassung/Immatrikulation

  • Einschreibungen in das erste Studiensemester erfolgen an der Universität Heidelberg seit dem Wintersemester 2015/2016 grundsätzlich nur noch in gestufte Studiengänge mit einer Bachelor-/Master-Studienstruktur.
  • Das Fach Deutsch kann auch als Erweiterungsfach (mit Haupt- oder Beifachanforderungen) studiert werden. Voraussetzung für die Einschreibung ist der Nachweis mindestens der OrientierungsprüfungExterner Inhalt in den beiden Hauptfächern (oder der Zwischenprüfung in einem Hauptfach).
    Für Deutsch als Erweiterungsfach mit Hauptfachanforderungen ist nur eine Einschreibung in ein höheres Fachsemester (voraussichtlich bis WS 19/20) möglich. Für Deutsch als Erweiterungsfach mit Beifachanforderungen ist (voraussichtlich bis WS 19/20) noch eine Einschreibung in das erste Fachsemester möglich (Bedingung: Aufnahme des Studiums unter den Bedingungen der GymPO vor dem WS 15/16).
  • internationale Studieninteressierte müssen sich für alle grundständigen Studiengänge an der Universität Heidelberg fristgerecht beim Dezernat für Internationale Beziehungen (Akademisches Auslandsamt) bewerben. Bewerbungsfristen: 01.06.–15. 07. (Wintersemester) und 01.12.–15.01. (Sommersemester).



Studienvoraussetzungen
 

1. LehrerorientierungstestExterner Inhalt

2. Orientierungspraktikum

  • Nachweis zum Zeitpunkt der Immatrikulation oder spätestens bis Ende der Rückmeldefrist in das 3. Fachsemester (die Praktikumsbescheinigung ist beim Prüfungsamt der HSE (Frau Engelhardt/Frau Büttner) einzureichen.
  • nur für Studienanfänger (Erstimmatrikulierte), nicht für höhere Fachsemester (Quereinsteiger/Hochschulwechsler)
  • nur an Gymnasien oder Beruflichen Schulen (nicht an Schulen, die selbst besucht wurden)
  • Dauer: 2 Wochen
  • weitere Infos/AnmeldungExterner Inhalt

3. Fremdsprachenkenntnisse

  • Gemäß Anlage A der GymPO I sind folgende Sprachkenntnisse nachzuweisenExterner Inhalt:
    Kenntnis des Englischen und einer weiteren modernen Fremdsprache (Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch) oder Latein (in der Regel 4 Jahre Unterricht in Sekundarstufe; Mindestniveau B2/UNIcert I)
  • Fremdsprachenkenntnisse sind bei der Fachstudienberatung spätestens bis zur Zwischenprüfung zu erbringen.
     

Studienaufbau (Deutsch Hauptfach)


► Das Studium ist modular aufgebaut. Neben fachwissenschaftlichen Modulen und dem Modul Schulpraxissemester umfasst es fachdidaktische, ethisch-philosophische, bildungswissenschaftliche Module sowie ein Modul zur Entwicklung der Lehrerpersönlichkeit (MPK).

► Fachwissenschaftliche Module: 104 LP (94 LP + 10 LP Fachdidaktik) + 10 LP (mündliche Prüfung)

► Das Studium umfasst in der Regel (einschließlich des Examens) zehn Semester. Es gliedert sich in das Grund- und das Hauptstudium.

1. Grundstudium (Regelstudienzeit 4 Semester):

  • Modul A1 (Basismodul): je 1 Einführung in alle drei Fachgebiete (1.-2. Fachsemester)
    Orientierungsprüfung:
    In der Regel ist bis zum Ende des zweiten Fachsemesters von allen Studierenden im Hauptfach (GymPO I) die Orientierungsprüfung abzulegen. Diese ist studienbegleitend und besteht aus der erfolgreichen Teilnahme an den Lehrveranstaltungen „Einführung in die Literaturwissenschaft“ und „Einführung in das Mittelhochdeutsche.“ Die erfolgreiche Teilnahme umfasst je eine Klausurarbeit von 90 Minuten Dauer, die mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet worden ist. Die Orientierungsprüfung kann, wenn sie nicht bestanden ist, einmal im darauffolgenden Semester wiederholt werden. (Hinweise zur Orientierungsprüfung Adobe)
  • Modul A2 (Basismodul): je 1 Proseminar in allen drei Fachgebieten (2.–4. Fachsemester)
  • Modul A3 (Vertiefungsmodul): wahlweise ein zweites Proseminar und eine Übung/ein Lektürekurs (alternativ: Lektüre im Selbststudium) in einem der drei Fachgebiete (3.–4. Fachsemester; Abschluss des Proseminars: mündliche Prüfung).

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Module A1, A2 und A3 ist die studienbegleitende Zwischenprüfung bestanden.
 

  • Modul D1 (Fachdidaktik): Fachdidaktik Linguistik (3.–4. Fachsemester)
  • Modul C1 (Ergänzungsmodul): wahlweise eine Vorlesung und eine Übung/ein Lektürekurs (alternativ: Lektüre im Selbststudium) in einem der drei Fachgebiete (2.–9. Fachsemester, also auch im Hauptstudium möglich)
  • Modul C2 (Ergänzungsmodul): eine/mehrere Veranstaltung/en (je nach Lehrangebot) in einer anderen Geistes- oder Sozialwissenschaft (2.–9. Fachsemester, also auch im Hauptstudium möglich)

Weitere Informationen zu den Modulen:


2. Hauptstudium

  • Modul B1 (Aufbaumodul): je 1 Hauptseminar in allen drei Fachgebieten
  • Modul B2 (Vertiefungsmodul): ein weiteres Hauptseminar NDL.
  • Modul C1 (Ergänzungsmodul): wahlweise eine Vorlesung und eine Übung/ein Lektürekurs (alternativ: Lektüre im Selbststudium) in einem der drei Fachgebiete (2.-9. Fachsemester, also auch im Grundstudium möglich)
  • Modul C2 (Ergänzungsmodul): eine/mehrere Veranstaltung/en (je nach Lehrangebot) in einer anderen Geistes- oder Sozialwissenschaft (2.–9. Fachsemester, also auch im Grundstudium möglich)
  • Modul D2 (Fachdidaktik): Fachdidaktik Literatur (6.-8. Fachsemester)


3. Weitere Module

  • Schulpraxissemester (16 LP; 5. Fachsemester)
  • Ethisch-philosophisches Grundlagen-Studium (EPG I und II, 12 LP; 1.-8. Fachsemester)
  • Bildungswissenschaftliches Begleitstudium (18 LP; 1.–9. Fachsemester)
  • Modul ‚Personale Kompetenz‘: (6 LP; 1.–8. Fachsemester)

     

Examen

  • Anmeldetermine
    Frühjahrstermin: 01.10.-31.10.
    Herbstermin: 01.04.-30.4.
  • „splitting“: Bis zum Ende des 10. Fachsemesters besteht die Möglichkeit, die mündliche Prüfung, bei Fächerverbindungen ohne Bildende Kunst oder Musik, nach Fächern in zwei unmittelbar aufeinander folgende Termine zu teilen. Nach dem Ende des 10. Fachsemesters werden die mündlichen Prüfungen in beiden Fächern  zu einem Termin abgelegt. Für die Berechnung der Semesterzahl ist der Zulassungstermin entscheidend.
  • Bei Fragen rund um die Wissenschaftliche Arbeit und Wissenschaftliche Prüfung können Sie sich an die Lehramtsprüfungsverwaltung der Universität Heidelberg wenden oder aber an die Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamts (llpa) beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Das Landeslehrerprüfungsamt ist für die Organisation und Durchführung der Wissenschaftlichen Prüfung zuständig.

 

Mündliche Abschlussprüfung (60 Minuten; 10 LP)

  • keine thematische Überschneidung mit dem Thema der wissenschaftlichen Arbeit (Zulassungsarbeit)
  • Neuregelung (gültig ab Frühjahr 2019, siehe Homepage unter „Aktuelles“
  • Variante I:
    Jeweils ein Schwerpunktthema pro Fachgebiet (Linguistik, NDL, Mediävistik) im Umfang von jeweils 15 Minuten + 5 Minuten Grundlagen- und Überblickswissen (3 Prüfer)
  • Variante II:
    (2 Schwerpunktthemen NDL): ein Schwerpunktthema Linguistik (15 Minuten) + 5 Minuten Grundlagen- und Überblickswissen; ein Schwerpunktthema NDL (nach 1850) (15 Minuten) + 5 Minuten Grundlagen- und Überblickswissen; ein Schwerpunktthema NDL (1600-1850) (15 Minuten) + 5 Minuten Grundlagen- und Überblickswissen (2 Prüfer).
  • Themen im Überblickswissen Linguistik/NDL/Mediävistik siehe Homepage (unter „Aktuelles“)


5. Wissenschaftliche Arbeit

  • im 1. oder 2. Hauptfach (20 LP)
  • Das Thema wird frühestens nach Bestehen der Zwischenprüfung durch einen vom Bewerber gewählten und zur Themenstellung berechtigten Prüfer (GymPO I, § 4, Abs. 1, Satz 2) vorgeschlagen (für die Anfertigung der wissenschaftlichen Arbeit müssen also noch nicht alle LP für die Zulassung zur Prüfung vollzählig erworben sein).
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Monate.
  • Der Zeitraum zwischen der Anfertigung der wissenschaftlichen Arbeit und der Meldung zur wissenschaftlichen Prüfung ist nicht vorgeschrieben.
  • Mit der Anfertigung der wissenschaftlichen Arbeit ist keine Reihenfolge der Prüfung der Hauptfächer vorgegeben.
  • Beachte: Spätester Anmeldetermin bei mündlicher Prüfung im Frühjahr: 15. März, im Herbst: 15. September (die Anmeldung erfolgt bei der Lehramtsprüfungsverwaltung / Prüfungsamt der HSE)
  • siehe: GymPO § 16

 


Deutsch als Erweiterungsfach (Fachcurriculum)
 

1. Erweiterungsfach mit Hauptfachanforderungen

2. Erweiterungsfach mit Beifachanforderungen

  • Insgesamt 90 LP (74 LP + 10 LP Fachdidaktik + 6 LP Ergänzende Module) + 10 LP (mündliche Prüfung)
  • siehe: Modulhandbuch, Kap. V [pdf]
     


Deutsch (als Hauptfach oder Erweiterungsfach mit Hauptfachanforderungen) in Verbindung mit den Fächern Gesellschaft und Gesundheit (Care – höheres Lehramt an beruflichen Schulen) nach der WPrOSozPädCare (Fachcurriculum)
 

  • Insgesamt 90 LP (80 LP + 10 LP Fachdidaktik) + 10 LP (mündliche Prüfung)
  • siehe: Modulhandbuch, Kap. VI und VII [pdf]
  • Verordnung des KultusministeriumsExterner Inhalt über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit den beruflichen Fachrichtungen Gesundheit und Gesellschaft (Care) sowie Sozialpädagogik/Pädagogik (Wissenschaftliche Prüfungsordnung Gesundheit und Gesellschaft (Care) sowie Sozialpädagogigk/Pädagogik - WPrOSozPädCare)
  • Ab WS 2016/17 ist im Studiengang Lehramt an beruflichen Schulen die Umstellung auf die Bachelor- und Master-Studienstruktur erfolgt
Letzte Änderung: 03.11.2019
zum Seitenanfang/up