Bibliotheksordnung

Benutzungsordnung für das Bibliothekssystem der Universität Heidelberg:

http://www.ub.uni-heidelberg.de/allg/profil/jurbasics/ordnung.html

 

Zusätzlich gelten für die Seminarbibliothek folgende

Durchführungsbestimmungen des Germanistischen Seminars zu §§ 22–25 / Ausleihbestimmungen

Eine Ausleihe von höchstens 4 Bänden aus den Beständen der Seminarbibliothek ist in folgenden Fällen möglich:

Wochenendausleihe für alle Studierenden des Faches Germanistik gegen Vorlage des gültigen Studienausweises sowie für Kurzzeitstudierende im Fach Germanistik gegen Vorlage einer gültigen Bescheinigung.

Ausgabe: Freitag ab 11 Uhr. Rückgabe: Montag zwischen 9.00 und 11.00 Uhr. Diese Regelung gilt entsprechend für die gesetzlichen Feiertage.

3-Tage-Ausleihe für Examenskandidaten und Doktoranden des Faches Germanistik über die nächsten 3 Öffnungstage gegen Vorlage einer Bescheinigung der jeweils zuständigen Lehrkraft.

Lehrpersonal anderer Einrichtungen der Universität Heidelberg sowie Lehrbeauftragte am Germanistischen Seminar können Bücher bis zu einer Woche ausleihen, falls die Bücher nicht in der UB vorhanden sind.

Von der Ausleihe ausgenommen sind in jedem Fall:

  • Zeitschriften

  • Wörterbücher

  • Nachschlagewerke

  • Bibliographien

  • Handbücher

  • sekretierte Bücher

  • masch.-schr. Dissertationen/Magisterarbeiten

  • Dissertationen-Sammelbände

  • Bücher aus Seminarapparaten

Dozentenausleihe: Mitglieder des Germanistischen Seminars können Bücher bis zu vier Wochen ausleihen (Ausnahmeregelung: Dauerleihgabe mit Stellvertreter am Standort und Verfügbarkeit zu den Dienststunden).

Bei der Ausleihe ist von allen Entleihern für jedes Buch ein Leihschein auszufüllen. Von den Studierenden ist zusätzlich unaufgefordert die Ausleihberechtigung/Bescheinigung vorzulegen.

Die Bücher sind sofort nach der Benutzung an den Standort zurückzustellen. Das Einrichten von Privatapparaten ist nicht erlaubt.

(Stand 01.01.2010)

 

Letzte Änderung: 29.08.2010
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