Bewerbung und Aufnahmeprüfung 50 % Bachelorstudiengang Chemie

Bewerbung

Für einen Bachelorabschluss, welcher die Zulassungsvoraussetzungen des Master of Education erfüllt, müssen zwei lehramtsrelevante 50 % Bachelorstudiengänge gewählt werden.

Der 50 % Bachelorstudiengang Chemie kann nur zum Wintersemester (WS) begonnen werden. Der Bewerbungszeitraum beginnt Anfang Juni und endet am 15. Juli (Ausschlussfrist).

Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal.


Allgemeine Informationen der Studierendenadministration zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier: https://www.uni-heidelberg.de/de/studium/bewerben-einschreiben/studieneinstieg-1-fachsemester/verfahren-mit-aufnahmepruefung

 


Auswahlverfahren zum 50 % Bachelorstudiengang Chemie

 

Die Auswahl der Bewerber/innen für den 50 % Bachelorstudiengang Chemie erfolgt zunächst nach den schulischen Leistungen in den Fächern Mathematik und Chemie (oder ggf. einer anderen Naturwissenschaft) und sonstigen Leistungen, wie z.B. der Teilnahme an naturwissenschaftlichen Wettbewerben oder einer studiengangspezifischen Berufsausbildung. Die schulischen und sonstigen Leistungen werden zur Vorauswahl in eine Punktzahl umgerechnet. Bewerber/innen, welche aufgrund der Vorauswahl mindestens 25 Punkte erreicht haben, werden direkt zum Studium zugelassen. Die restlichen Bewerber/innen werden, sofern Sie eine Mindestpunktzahl von 15 Punkten erreicht haben, zu einem Auswahlgespräch eingeladen.

 

Detaillierte Informationen zum Auswahlverfahren und der Punktevergabe enthält die  Satzung für die Aufnahmeprüfung.

 

Bitte beachten Sie evtl. Zulassungsbeschränkungen für das zweite Fach (oder ggf. weitere Fächer) und erkundigen Sie sich rechtzeitig über die dafür geltenden Bewerbungs- und Einschreibevoraussetzungen.

Auswahlgespräch

Bewerber/innen, für die nach dieser Satzung ein Auswahlgespräch vorgesehen ist, werden nach Bewerbungsschluss  per E-Mail zu diesem eingeladen.
In diesem Jahr finden die Auswahlgespräche am 3. August 2023 sowie voraussichtlich am 2. und/oder 8. August 2023 statt. Bitte beachten Sie dies ggf. bei Ihrer Urlaubsplanung, da keine Ausweich- und Ersatztermine außerhalb dieses Zeitraums organisiert werden. Lediglich bei schriftlichem Nachweis von triftigen Gründen (z.B. ärztliches Attest) kann ein Nachtermin gewährt werden.

 

 

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 16.06.2023
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