icon-symbol-logout-darkest-grey

ForschungsserviceBeratung – DFG

Der Heidelberg Research Service des Dezernats Forschung berät und unterstützt promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität bei der Konzeption und Beantragung von Forschungsvorhaben in allen Förderlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

Bei der Anbahnung von SFB-Anträgen und DFG-Graduiertenkollegs bietet der Heidelberg Research Service an, Beratungstermine und Begehungen mit den Antragstellern intensiv vorzubereiten ("Coaching").

Der Heidelberg Research Service unterstützt bei der Betreuung von Drittmitteln und bei der Verwaltung von Projekten. In großen Drittmittelprojekten bietet der Heidelberg Research Service an, Koordinierungs- und Projektmanagementtätigkeiten zu übernehmen. Dazu gehören die finanzielle Abwicklung der Projekte, die Beratung und juristische Betreuung, der Wissenstransfer sowie in Kooperation mit dem Kongress- und Tagungsmanagement (UniKT) die Beratung, Planung und Durchführung von wissenschaftlichen Kongressen und Veranstaltungen.

 

Die Serviceleistungen beinhalten u. a.

  • Auswertung der relevanten Dokumente (Richtlinien, Arbeitsprogramme, Ausschreibungstexte)
  • Beratung zu den Anträgen und Formalitäten
  • Unterstützung bei der Projektstrukturierung
  • Zeitmanagement in der Antragsphase
  • Erstellung eines Ressourcen- und Finanzplanes
  • Unterstützung bei der Antragsformulierung (z. B. durch Bereitstellung von Informationen zu grundlegenden institutionellen Aspekten der Universität wie „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, „Nachwuchsförderung“, „Forschungsinfrastruktur“ etc.)
  • Mitwirkung bei juristischen Fragestellungen (z. B. Konsortialverträge oder Verwertungsrechte)
  • Hilfe bei der sprachlichen Überarbeitung und beim Layout
  • Beratung und Unterstützung bei der finanztechnischen Abwicklung von Drittmittelprojekten
  • Einrichtung von Drittmittel- und Overheadkonten
  • Beratung und Unterstützung bei der rechtlichen Abwicklung von Drittmittelprojekten (allgemeine Drittmittelrichtlinien sowie geldgeberspezifische Richtlinien)
  • Erhebung von Drittmittelkennzahlen (Innen- und Außenverhältnis)
  • Prüfung der Verwendungsnachweise
  • Erstellung von Zuwendungsbescheinigungen