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Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Rektorat
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Jahresabschluss 2005

I. Allgemeines

Auf Antrag der Universität Heidelberg hat das Wissenschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium zugelassen, dass für die Wirtschaftsführung der Universität Heidelberg ab dem 1. Januar 2003 die Grundsätze des § 26 der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg angewendet werden, der die Wirtschaftsführung eines Landesbetriebes regelt. Der Landesbetrieb umfasst den laufenden Betrieb der Universität Heidelberg. Die beiden medizinischen Fakultäten in Heidelberg und Mannheim erstellen eigene Jahresabschlüsse. Gesondert zu bilanzieren ist auch das Körperschaftsvermögen der Universität Heidelberg. Das von der Universität Heidelberg genutzte Immobilienvermögen einschließlich Aufbauten wird vorerst nicht im Anlagevermögen ausgewiesen. Das Universitätsklinikum Heidelberg bilanziert auch selbständig als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts der Universität Heidelberg.

Im Zusammenwirken mit dem Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg und dem Finanzministerium Baden-Württemberg wurde ein Finanzstatut für die Universität erarbeitet, welches am 17. Juni 2003 durch den Senat der Universität Heidelberg verabschiedet wurde. Die Genehmigung des Finanzstatuts durch die vorgenannten Ministerien wurde entsprechend § 13 Abs. 4 Satz 5 Landeshochschulgesetz erteilt.

Die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Heidelberg, erstellt im Rahmen des Landesbetriebes zum 31. Dezember 2005 einen Jahresabschluss entsprechend den Vorschriften des Finanzstatuts der Universität Heidelberg sowie den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.


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