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Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Rektorat
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5. Personal

5.1 Entwicklungen im Personalwesen


Der seit Jahren erfolgende Personalabbau hat sich auch im Jahr 2004 fortgesetzt. Die Besetzung freier Stellen war bislang i.d.R. kein Problem. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass die Universität Heidelberg nach wie vor als ein sehr attraktiver Arbeitgeber gilt. Allerdings steigen die Anforderungen an die Mitarbeiter kontinuierlich.

Den abnehmenden Beschäftigtenzahlen und der damit verbundenen Leistungsverdichtung stehen zunehmend komplexere und z.T. auch neue Aufgabengebiete gegenüber. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der demografischen Entwicklung sowie der Altersstruktur der Beschäftigten wird die Bedeutung der Personalgewinnung, -auswahl und -entwicklung zunehmen. Das öffentliche Dienstrecht trägt diesen Entwicklungen bislang nur unzureichend Rechnung, da es keine angemessenen Leistungsanreize für die Beschäftigten vorsieht und auch keine Strukturen für einen flexiblen Personaleinsatz bietet. Um das Qualifikations- und Leistungsniveau zu halten, ist eine Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstrechts dringend geboten.

5.2 Wissenschaftlicher Nachwuchs

Die Senatskommission "Wissenschaftlicher Nachwuchs" arbeitet an einem Konzept für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Ursprünglich standen folgende Ziele im Vordergrund:

Im Jahr 2004 wurden die konzeptionellen Arbeiten auf den Promotionsbereich und Fragen der Chancengleichheit von Frauen sowie der Familienförderung ausgeweitet. Die Gesamtkonzeption für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses konnte im Berichtszeitraum nahezu abgeschlossen werden. Die Idee eines offenen Wettbewerbs zwischen den unterschiedlichen Karrierewegen wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts als zukunftsweisend bestätigt. Die eingehenden Beratungen des Positionspapiers im Senat sollen im Mai 2005 abgeschlossen werden.

5.3 Berufungen und Erhaltungen

Das Berichtsjahr 2004 war das letzte Jahr mit Geltung der C-Besoldung, die feste Gehaltssätze und Dienstaltersstufen vorsah. Seit 01.01.2005 gilt auch in Baden-Württemberg die neue W-Besoldung, die gekennzeichnet ist durch:

Die mit dem neuen Gehaltsmodell verbundenen Rechtsunsicherheiten hatten 2004 zur Folge, dass sich eine große Zahl von Professor(inn)en die noch geltende C-Besoldung sichern wollte. 48 Professorinnen und Professoren (inkl. Medizin) haben 2004 den Ruf auf eine Professur an der Universität Heidelberg angenommen.

Nach dem neuen Landeshochschulgesetz beruft der Rektor die Professorin/den Professor. Insoweit hat die Einführung des neuen Landeshochschulgesetzes die Autonomie der Universität gestärkt. Allerdings ist für die Berufung das Einvernehmen mit dem Wissenschaftsministerium erforderlich, und die Ernennungszuständigkeit liegt nach wie vor beim Ministerpräsidenten.


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