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Mit Herausforderungen wachsen

Im Jahr 2004 ist die hochschulpolitische Debatte in Bewegung geraten. Die Initiative der Bundesregierung, einen "Wettbewerb um Spitzenuniversitäten in Deutschland" auszuloben und dabei herausragende Universitäten mit jährlich bis zu 50 Mio. € zu unterstützen, bildete den Ausgangspunkt für eine Diskussion über Spitzenuniversitäten. Die Einigung zum Verfahren des Wettbewerbs konnte bis zum Ende des Jahres 2004 noch nicht abgeschlossen werden. Die Bildungspolitik und insbesondere die Hochschulpolitik gerieten zudem ins Zentrum der politischen Auseinandersetzungen um eine Reform des Föderalismus.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Juniorprofessur hat die Verantwortung der Länder für die Hochschulpolitik hervorgehoben und die fünfte Novelle des Hochschulrahmengesetzes für nichtig erklärt. Die Universität Heidelberg begrüßt diese Klarstellung prinzipiell, sieht jedoch die Gefahr, dass die Stärkung der Kompetenzen der Länder dazu führen könnte, dass auch grundlegende Fragen wie Zulassung zum Studium, Studiengänge und -abschlüsse und Personalstrukturen nicht mehr in ausreichendem Maße länderübergreifend koordiniert werden. Die im vergangenen Jahr gesammelten Erfahrungen begründen tiefe Zweifel, ob alle Bundesländer ihre hochschulpolitischen Kompetenzen mit der gebotenen Verantwortung wahrnehmen. Einer Ausweitung der Länderkompetenzen kann daher schwerlich zugestimmt werden.

Als eine der führenden Universitäten in Deutschland hat die Ruperto Carola ein besonderes Interesse daran, hochschulpolitische Diskussionen mitzugestalten. Mit der Wahl ihres Rektors zum Sprecher der Universitäten in der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) wurde die Bedeutung der Universität Heidelberg unterstrichen und die Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne aller Universitäten in Deutschland erweitert. Als Vorsitzender der HRK-Arbeitsgruppe "Wissenschaftstarifvertrag", in der auch die Kanzlerin der Universität Heidelberg maßgeblich mitwirkt, hat der Heidelberger Rektor die Verhandlungsführung bei einem herausragenden Modernisierungsprojekt für die Wissenschaft übernommen.

Auf Landesebene war das Jahr 2004 geprägt durch die Beratung und Verabschiedung des neuen Landeshochschulgesetzes (LHG), das am 06.01.2005 in Kraft trat. Universitätsrat, Rektorat, Senat, Fakultäten und Vertreter der Zentralen Administration haben den Gesetzgebungsprozess im Rahmen eines konstruktiven Dialogs mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg intensiv begleitet.

Zahlreiche Vorschläge der Universität wurden im Anhörungsverfahren und vor den Lesungen des Gesetzes im Landtag eingebracht. Als wichtigste Erfolge können die Möglichkeiten der Einrichtung eines erweiterten (nunmehr: Großen) Fakultätsrats sowie die maßgebliche Beteiligung von Fakultätsrat und Senat bei Berufungsverfahren verbucht werden. Das Rektorat begrüßt die Stärkung der Hochschulautonomie und die Professionalisierung der Leitungsstrukturen, wie sie das neue LHG vorsieht. Freilich bedürfen im Hinblick auf eine Stärkung der Autonomie einige Aspekte weiterhin der Überarbeitung; als Stichworte seien hier nur genannt: fachaufsichtliche Weisungen im Hinblick auf Kooperationen mit anderen Hochschulen, Entscheidung über eine Semester- oder Trimestereinteilung, Befristung bei Erstberufungen sowie die Gleichbehandlung von Habilitierten und Juniorprofessuren bzgl. Stellenkategorie und -anzahl.

Mit Herausforderungen wachsen

Wichtigste Schritte bei der Umsetzung des Gesetzes werden die Neufassung der Grundordnung der Universität und die Strukturierung der Berufungsverfahren, die weitgehend auf die Hochschulen übergegangen sind, sein. Ebenfalls angepasst werden müssen die Studien- und Prüfungsordnungen, die Wahl-, Verfahrens- und Geschäftsordnungen der Gremien sowie die Verwaltungs- und Benutzungsordnungen der Institute und Einrichtungen. Die Übergangsfrist läuft bis zum 30.09.2006. Insbesondere die Grundordnung soll jedoch bereits wesentlich früher umgesetzt sein. Der Senat hat hierzu eine Kommission einberufen. Ziel des Rektorats ist es, die durch den Gesetzgeber eröffneten Gestaltungsspielräume in der Grundordnung so weit wie möglich zu nutzen und gleichzeitig die Gremien Fakultätsrat und Senat zu stärken.

Die Universität Heidelberg hat sich bereits frühzeitig auf die Bedingungen des neuen Landeshochschulgesetzes vorbereitet. Neue Gestaltungsspielräume durch das LHG will die Universität Heidelberg vor allem dazu nutzen, ihre Wettbewerbsfähigkeit national wie international noch weiter auszubauen. Die Universität möchte in drei Jahren einen Spitzenplatz unter den europäischen Universitäten einnehmen. Um diese Vision zu verwirklichen, hat die Universität ein Strategiepapier formuliert, das die wichtigsten Einzelschritte auf diesem Weg benennt und innerhalb der laufenden Amtszeit des Rektorats Schritt für Schritt, aber dennoch zügig umgesetzt wird.

Die Umsetzung der strategischen Planung bringt tiefgreifende Veränderungen mit sich, die sich in 38 Vorhaben zur Lehre, Nachwuchsförderung und Weiterbildung, Forschung, Fächervielfalt, Vernetzung und internationale Kooperationen, Organisation, Struktur und Finanzen sowie Personalentwicklung ausprägen. Um den Erfolg des Veränderungsprozesses nachhaltig abzusichern, haben Rektorat und Universitätsrat eine Stabsstelle für Strategie und Rektoratscontrolling eingerichtet. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Umsetzung des Strategiepapiers zeitlich und organisatorisch zu koordinieren und zu begleiten sowie hierfür konkrete Hilfestellungen anzubieten. Im Rahmen eines wissenschaftlichen Projektes wird die Heidelberger Strategieumsetzung organisationspsychologisch unterstützt und durch Evaluationen begleitet.

Bereits das von der VolkswagenStiftung geförderte Projekt IMPULSE hat die Ruperto Carola nachhaltig verändert. Die universitätsweite Umsetzung der dezentralen Ressourcenverantwortung auf Institutsebene und die leistungs- und bedarfsbezogene Mittelvergabe haben zu einem Wettbewerb der Leistungsträger um Personal, Sachmittel und Räume geführt.

Für die Strukturentwicklung und wissenschaftliche Zukunftsplanung der Universität Heidelberg haben die Budgetverhandlungen großen Wert. Sie eröffnen die Möglichkeit, über aktuellen Leistungsstand, interne Strukturen und Schwerpunkte in Forschung und Lehre aus erster Hand informiert zu werden. Die Gespräche mit den verschiedenen Statusgruppen (einschließlich wissenschaftlichen Mitarbeitern, Nachwuchswissenschaftlern und Studierenden) ermöglichten dem Rektorat einen guten Einblick in die Bedürfnisse der wissenschaftlichen Einrichtung. Im Jahr 2004 wurden mit dem Institut für Politische Wissenschaften, dem Mathematischen Institut, dem Institut für Angewandte Mathematik, dem Institut für Informatik, dem Interdisziplinären Zentrum für Wissenschaftliches Rechnen, dem Heidelberger Institut für Zoologie und den Instituten der juristischen Fakultät (Budgetäres Institut Rechtswissenschaft, BIR) Budgetverhandlungen geführt. Das in dieser Form bundesweit einmalige Modell wird von Wissenschaftlern der Universität beständig verbessert. Eine Budgetierungskommission unter dem Vorsitz von Herrn Prorektor Comba wird Anregungen der Wissenschaftler in die weitere Überarbeitung des Modells einfließen lassen.


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