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Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Rektorat
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Jahresabschluss 2004

Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2004


I. Allgemeines

Auf Antrag der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg hat das Wissenschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium zugelassen, dass für die Wirtschaftsführung der Universität Heidelberg ab dem 1. Januar 2003 die Grundsätze des § 26 der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg angewendet werden, der die Wirtschaftsführung eines Landesbetriebes regelt. Der Landesbetrieb umfasst den laufenden Betrieb der Universität Heidelberg. Die beiden medizinischen Fakultäten in Heidelberg und Mannheim erstellen eigene Jahresabschlüsse.

Gesondert zu bilanzieren ist auch das Körperschaftsvermögen der Universität Heidelberg. Das von der Universität Heidelberg genutzte Immobilienvermögen einschließlich Aufbauten wird vorerst nicht im Anlagevermögen ausgewiesen. Das Universitätsklinikum Heidelberg bilanziert auch selbständig als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts der Universität Heidelberg.

Im Zusammenwirken mit dem Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg und dem Finanzministerium Baden-Württemberg wurde ein Finanzstatut für die Universität erarbeitet, welches am 17. Juni 2003 durch den Senat der Universität Heidelberg verabschiedet wurde. Die Zustimmung durch die beiden genannten Ministerien erfolgte am 14. April 2005. Es tritt gemäß § 8 Abs. 6 LHG erst durch Veröffentlichung formal in Kraft.

Die Universität Heidelberg erstellt im Rahmen des Landesbetriebes zum 31. Dezember 2004 einen Jahresabschluss entsprechend den Vorschriften des Finanzstatuts der Universität Heidelberg sowie den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet, korrigiert um die seit der Anschaffung/Herstellung angefallenen Abschreibungen, welche linear pro rata temporis auf Basis der durchschnittlichen Nutzungsdauern der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gebildet werden.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten. Für im Einzelnen nicht erkennbare Wertminderungen werden Abschreibungen in angemessener Höhe vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert unter Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen angesetzt. Von einem Ansatz einer Pauschalwertberichtigung wurde wegen Unwesentlichkeit abgesehen.

Die Kassen- und Bankbestände in Fremdwährung werden zum Geldkurs am Stichtag bewertet.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.

Die Investitionszuschüsse für Erstausstattungen im Rahmen von Baumaßnahmen nach dem Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG) werden als Sonderposten eingestellt und in Höhe der Abschreibungen erfolgswirksam aufgelöst. Gemäß Finanzstatut werden für andere Zuschüsse keine Sonderposten gebildet.

Die Rückstellungen werden in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Pensionsrückstellungen für Beamte werden gemäß Finanzstatut nicht gebildet.

Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Fremdwährung werden zum Briefkurs des Tages der Anschaffung oder zu einem höheren Briefkurs am Stichtag bewertet.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.

III. Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Der Anlagenspiegel ist am Ende des Anhangs beigefügt.

Werthaltige Gegenstände und Sammlungen

Die vor dem 1. Januar 2003 angeschafften werthaltigen Gegenstände und Sammlungen sind nach Vorgabe des Wissenschaftsministeriums noch nicht in der Bilanz enthalten. Die Universität strebt die zukünftige Bilanzierung im Körperschaftsvermögen der Universität an. Die Bewertung soll nach den fortgeschriebenen Anschaffungs- und Herstellungskosten erfolgen. Seit dem 1. Januar 2003 wurden werthaltige Gegenstände und Sammlungen mit einem Anschaffungswert von T€ 7 aktiviert.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig.

Eigenkapital

Das Basiskapital entspricht dem Saldo der Aktiva abzüglich Rücklagen, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2003.

Rücklagen

Bei der Universität Heidelberg wird zwischen zwei Rücklagen unterschieden:

Die Dotierung der Kapitalrücklage basiert auf dem Wert des zum 1. Januar 2003 aus Landesmitteln finanzierten Anlagevermögens.

Mit der statutarischen Rücklage sollen künftig die verbindlichen Zusagen des Rektorats, insbesondere aus Berufungs- und Bleibeverhandlungen, gedeckt werden. Die Höhe der statutarischen Rücklage richtet sich nach der Höhe der gemachten Zusagen. Bei den Berufungs- und Bleibezusagen handelt es sich um öffentlich-rechtliche Verträge innerhalb der Universität, welche eine nicht unerhebliche Bindung für die wirtschaftliche Handlungsmöglichkeit der Hochschule darstellen.

Zusagen des Rektorats per 31. Dezember 2004:

Zusagen des Rektorats per 31. Dezember 2004

Im Vergleich zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2003 haben sich die kumulierten Verpflichtungen um T€ 1.713 von T€ 24.344 auf T€ 22.631 vermindert.

Die statutarische Rücklage wurde entsprechend den Vorschriften des § 13 Abs. 4 des Finanzstatuts aus dem Jahresüberschuss zum 31. Dezember 2003 mit T€ 616 erstmalig dotiert.

Sonderposten

Die Investitionszuschüsse für Erstausstattungen im Rahmen von Baumaßnahmen nach dem Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG) werden als Sonderposten eingestellt und in Höhe der Abschreibungen erfolgswirksam aufgelöst.

Rückstellungen

Die zum 31. Dezember 2004 gebildeten Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

Rückstellungen

Die Urlaubsrückstellungen sind anhand einer stichprobenhaften Hochrechnung auf der Grundlage universitätsspezifischer Personalstandardkosten ermittelt worden.

Verbindlichkeiten

Der Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Vorjahr resultiert insbesondere aus einem späteren Kassenschluss in 2004, so dass zahlreiche Rechnungen vor dem Bilanzstichtag beglichen werden konnten.

Der Rückgang der sonstigen Verbindlichkeiten ist darauf zurückzuführen, dass die Zahlung der Versorgungszuschläge des Jahres 2003 nicht zum Ende dieses Jahres, sondern erst zu Beginn des Jahres 2004 an das Landesamt für Besoldung und Versorgung erfolgte, so dass der betreffende Betrag in Höhe von T€ 10.312 zum 31.12.2003 als Verbindlichkeit erfasst werden musste. In 2004 erfolgte die Zahlung der Versorgungszuschläge periodengerecht.

Die ebenfalls unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Patentstelle der Fraunhofer-Gesellschaft in Höhe von T€ 27 haben eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Sämtliche andere Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig.

Eventualverbindlichkeiten

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft bzw. der Bund können die Übereignung der von ihnen finanzierten Anlagegüter oder einen Wertausgleich beanspruchen, wenn der Antragsteller während der Laufzeit seiner Forschungsarbeit an das Institut eines anderen Trägers wechselt, die Geräte nicht mehr für den Zuwendungszweck verwendet werden oder die Bewilligung widerrufen wird.

Der Restbuchwert für aus DFG-Mitteln beschaffte Geräte beträgt zum 31. Dezember 2004 T€ 2.610 (31.12.2003 T€ 2.604). Für die aus Forschungsaufträgen des Bundes (BMBF) finanzierten Geräte beträgt der Restbuchwert zum 31. Dezember 2004 T€ 2.828 (31.12.2003 T€ 3.179).

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus dem Bestellobligo beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2004 T€ 866 (31.12.2003 T€ 517).

Für das Jahr 2005 sind am Stichtag 31. Dezember 2004 sonstige finanzielle Verpflichtungen in einem Umfang von T€ 615 (31.12.2003 T€ 747) aus Mieten und Pachten (ohne Nebenkosten) erfasst.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

In der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2004 wurden folgende Erträge aus Zuweisungen sowie Erlöse für eigene Leistungen erzielt:

Erträge aus Zuweisungen

Die Erträge aus Drittmittelprojekten (ohne andere Umsatzerlöse) wurden aus der Geschäftsbeziehung mit folgenden Gruppen von Mittelgebern vereinnahmt:

Erträge aus Drittmittelprojekten

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 580 (Vorjahr: T€ 219) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 738 (Vorjahr: T€ 599) enthalten.

Die Aufwendungen und Erträge aus der Einstellung und der Auflösung des Sonderpostens für Erstausstattungen im Rahmen von Baumaßnahmen nach dem HBFG stellen sich wie folgt dar:

Aufwendungen und Erträge

Jahresfehlbetrag

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 2.256 (Vorjahr: Jahresüberschuss von T€ 616) wird als Verlust vorgetragen. Die folgende Darstellung zeigt, auf welche Veränderungen der Ertrags- und Aufwandspositionen der Jahresfehlbetrag zurückzuführen ist:

Jahresfehlbetrag

Erläuterung der wesentlichen Veränderungen:

V. Kapitalflussrechnung

Kapitalflussrechnung

VI. Sonstige Angaben

Anzahl der Studierenden

Im Wintersemester 2004/05 waren 27.243 (Vorjahr: 26.742) Studenten bei der Universität eingeschrieben.

Anzahl der Arbeitnehmer

Im Berichtszeitraum waren an der Universität Heidelberg im Jahresdurchschnitt 5.342 (Vorjahr: 5.350) Personen beschäftigt. Dies entspricht einem Vollzeitäquivalent von 3.261 (Vorjahr: 3.327) Mitarbeitern.

Die Personen teilen sich wie folgt auf:

Personen

Die Vollzeitäquivalente teilen sich wie folgt auf:

Vollzeitäquivalente

Organe der Universität

Die Universität wird durch die Mitglieder des Rektorats geleitet:

Rektorat

Universitätsrat

Bis auf den Rektor und die Kanzlerin sind die Mitglieder des Rektorats nebenamtlich tätig. Angaben zu den Gesamtbezügen der beiden hauptamtlich tätigen Mitglieder des Rektorats sind nach § 286 Abs. 4 HGB unterblieben. Frühere Mitglieder des Rektorats erhalten für ihre Tätigkeit im Rektorat keine Bezüge von der Universität.

Gemäß § 18 Abs. 5 Universitätsgesetz ist die Tätigkeit als Mitglied des Universitätsrats ehrenamtlich. Den externen Mitgliedern des Universitätsrats wird eine angemessene Aufwandsentschädigung gewährt. Die Universität hat im Berichtszeitraum die im Zusammenhang mit der Übernahme der Tätigkeit angefallenen Spesen erstattet.

Heidelberg, den 14. April 2005

Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Hommelhoff und Dr. Marina Frost


Anlagenspiegel 2004

Anlagenspiegel

Anlagenspiegel


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