Gesetzliche Grundlage

Der Personalrat findet seine rechtliche Grundlage im Personalvertretungsgesetz für das Land Baden-Württemberg (Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG) vom 1.2.1996.

Darin beschrieben ist u. A.:

  • Wahl, Zusammensetzung und Amtszeit des Personalrats
  • Aufgaben und Geschäftsführung
  • Angelegenheiten, an denen der Personalrat zu beteiligen ist, sowie die Art der Beteiligung

Der gesamte Gesetzestext ist nachzulesen unter www.landesrecht-bw.de/

Seitenbearbeiter: Personalrat
Letzte Änderung: 14.12.2018