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Eingruppierung

Die Eingruppierung, also die Frage, welchen Lohn es für welche Arbeit gibt, gilt die Entgeltordnung des TV-L (EGO).

Die Regeln für die Eingruppierung sind für Laien nur schwer nachvollziehbar. Als groben Anhaltspunkt kann man folgende Aussagen treffen:

  • Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, sind mit E 5 und aufwärts bewertet.
  • Tätigkeiten, für die man einen Fachhochschulabschluss oder Bachelor benötigt, sind mit Gehältern ab E 9 zu bezahlen.
  • Akademiker mit entsprechender Tätigkeit sind in der Regel nach E 13 einzugruppieren.

Die Abgrenzung zu jeweils höherwertigen Tätigkeiten sind fließend und mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie "gründliche, vielseitige oder umfassende Fachkenntnisse", "selbständige Leistungen", "besondere Verantwortung", ... belegt. (s. auch Höhergruppierung).

Die Höhe des Gehalts wird darüber hinaus auch von der Stufe - jede Entgeltgruppe umfasst bis zu sechs Erfahrungsstufen - bestimmt.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Eingruppierung haben, steht Ihnen der Personalrat selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Seitenbearbeiter: Uh
Letzte Änderung: 06.08.2019
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