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Ferienpilot Heidelberg
Dahinter verbirgt sich eine Internetplattform für Freizeiten, Ferienbetreuungsangebote und Veranstaltungen der Heidelberger Jugendverbände und deren Vereine.
Unter www.ferienpilot-hd.de gibt es ab sofort die Möglichkeit sich einfach, schnell, direkt und übersichtlich über Angebote in und um Heidelberg zu informieren und mit dem Veranstalter direkt in Kontakt zutreten.
Familienfreundlichkeitslabels Still- und Wickelpunkte
Die Lokalen Bündnisse für Familie in der Metropolregion Rhein-Neckar, darunter auch das "Bündnis für Familie Heidelberg" stellten am 15. Mai 2009 ihr erstes Kooperationsprojekt, die Familienfreundlichkeitslabels „Still- und Wickelpunkt“, vor. Seit September weisen nun die grünen (für Stillpunkte) und blauen Aufkleber (für Wickelpunkte) den Weg zu Geschäften, gastronomischen Betrieben sowie auch zu öffentlichen Einrichtungen mit einer passenden Still- und/ oder Wickelmöglichkeit. Wo es in Heidelberg Still- und Wickelpunkte gibt, finden Sie hier.
Audit Familie und Beruf an der Universität Heidelberg - Und jeder kann etwas tun!
Die Universität wird in diesem Sommersemester an den Audit " Familie und Beruf" teilnehmen - zur Bestandsaufnahme ihrer Aktivitäten für Familien und für die Zukunftsplanung der nächsten Jahre. Um Wünsche und Anregungen von den Mitgliedern der Universität wird gebeten.(>> weitere Informationen )
Neu: Der Backup-Service ist jetzt auch für Familien geöffnet, die nicht zur Universität gehören
Der Backup-Service bietet die Möglichkeit einer flexiblen Notfallbetreuung in dringenden und unvorhergesehenen Situationen der Kinderbetreuung, z.B. den Ausfall der regulären Betreuung oder eine (Dienst-)Reise der Eltern. Mit dem Angebot des Backup-Service wollen wir Ihnen unbürokratisch, schnell und individuell in solchen Situationen helfen.
Befreiung von Studiengebühren für studierende Eltern
Vom Sommersemester 2009 (rückwirkend auch für das Wintersemester 2008/09) an, können sich studierende Eltern für die Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem 14. Lebensjahr beurlauben lassen.