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Richtlinien / FAQs für die Bewerbung um eine Überbrückungsbeihilfe an der Neuphilologischen Fakultät


Das heiDOCS-Förderprogramm der Neuphilologischen Fakultät ist im Herbst 2023 ausgelaufen.
Bitte reichen Sie keine Bewerbungen mehr ein.
 

Informationen zur Fortführung des Förderprogramms ab 2024 als universitätsweite zentrale Ausschreibung durch die Graduiertenakademie im Rahmen von heiDOCS 2.0 erhalten Sie hier:
https://www.graduateacademy.uni-heidelberg.de/foerderung/heidocs_main.html  

 

 

 

Allgemeine Fragen

Wer kann eine Überbrückungsbeihilfe beantragen?
Wofür kann ich eine Überbrückungsbeihilfe beantragen?
Wann soll ich mich bewerben?
► Wie hoch ist die Förderung?
► Wie hoch ist die Kinderzulage und wie kann ich sie beantragen?
► Ab welchem Zeitpunkt und wie lange erhalte ich die Überbrückungsbeihilfe?
Was muss ich beachten, wenn ich bis zu drei Monate vor Beginn der Förderung einem Beschäftigungsverhältnis an der Universität Heidelberg (ausgenommen Uniklinik) nachgegangen bin?
► Kann ich während des Bezugs der Überbrückungsbeihilfe ein Einkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis beziehen oder ein anderes Stipendium erhalten?
Welche Fristen muss ich beachten, sollte mein Antrag bewilligt werden?
Wie kann ich sichergehen, dass die Graduiertenakademie meine Bewerbung erhalten hat?
► Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?
► Kann ich die Förderung unterbrechen?

 

Fragen zu den Bewerbungsunterlagen

► Was muss ich beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars beachten?
► Muss ich abgesehen von den angeforderten Unterlagen weitere Dokumente (z.B. Publikationslisten, Lebenslauf, etc.) einreichen?
► Was sind Drittmittel?
Wer kann die Stellungnahme für meinen Antrag ausstellen?
 

 



Allgemeine Fragen

 

Wer kann eine Überbrückungsbeihilfe beantragen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Doktorandinnen und Doktoranden, die an der Neuphilologischen Fakultät der Universität Heidelberg als Doktorand/in angenommen sind.

 

Wofür kann ich eine Überbrückungsbeihilfe beantragen?

Die Überbrückungsbeihilfe dient als finanzielle Unterstützung für die Endphase der Promotion oder den Beginn der Post-Doc-Phase. Sie wird für die Fertigstellung der Dissertationsschrift und/oder zur Überbrückung bis zum Beginn der Post-Doc-Phase für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten ausgezahlt.  

Bitte beachten Sie die unten aufgeführten Stichtage für die Antragstellung und die entsprechend möglichen Daten für den Förderbeginn. Eine Förderung nach der Disputation setzt voraus, dass Ihr Antrag spätestens zu dem Stichtag eingereicht wird, zu dem maximal drei Monate zuvor Ihre Disputation erfolgte. 

Hinweis: Die Förderleistungen werden als Zuschüsse gewährt. Die Förderung begründet kein Arbeits- oder Dienstverhältnis zwischen der Universität Heidelberg und dem/der Geförderten. Der/die Empfänger/in der Beihilfe darf im Zusammenhang mit der Förderung nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung oder sonstigen Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet werden.

 

Wann soll ich mich bewerben?

Bewerbungen können zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden.

Die Begutachtung der Anträge erfolgt im vierteljährlichen Rhythmus mit den unten aufgeführten Stichtagen für den Eingang der Bewerbungen. Die Förderung sollte innerhalb der unten genannten Zeiträume beginnen.
 

Stichtage  Beginn der Förderung
10. Januar                01. März bis 01. Mai desselben Jahres
10. April 01. Juni bis 01. August desselben Jahres
10. Juli 01. September bis 01. November desselben Jahres
10. Oktober 01. Dezember desselben Jahres bis 01. Februar des Folgejahres


Bitte reichen Sie Ihren Antrag unter Berücksichtigung des gewünschten Förderzeitraums und dem entsprechenden Stichtag ein. Die Förderentscheidung wird ca. 8 Wochen nach den Stichtagen bekannt gegeben.

Wichtig:

  • Die Beihilfe kann nicht rückwirkend ausgezahlt werden.
  • Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
     

Wie hoch ist die Förderung?

Die Überbrückungsbeihilfe beträgt maximal 1.000 Euro pro Monat und wird für maximal 6 Monate gewährt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt monatlich. Sollten Sie Kinder haben, können Sie eine Kinderzulage beantragen.

 

Wie hoch ist die Kinderzulage und wie kann ich sie beantragen?

Die Kinderzulage beträgt 400 Euro pro Monat. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Kinderzulage um jeweils 100 Euro pro Monat. Bei Bewilligung der Überbrückungsbeihilfe wird Ihnen das Antragsformular für den Kinderzuschlag zugeschickt. Bitte geben Sie daher im Online-Antragsformular an, ob und wie viele Kinder Sie haben.

Bitte beachten Sie die folgenden Voraussetzungen für den  Bezug der Kinderzulage. Sie können die Kinderzulage erhalten, wenn

  • Ihnen oder Ihrer/Ihrem (Ehe)Partner/in für ein gemeinsames Kind Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder Bundeskindergeldgesetz gewährt wird,
  • Ihnen als Alleinstehende/r für ein Kind Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder Bundeskindergeldgesetz gewährt wird,
  • Sie aufgrund Ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit keinen Rechtsanspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz haben und durch Vorlage einer Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes nachweisen können, dass Ihre Kinder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.

 

Ab welchem Zeitpunkt und wie lange erhalte ich die Überbrückungsbeihilfe?

Die Überbrückungsbeihilfe wird für die Dauer von maximal 6 Monaten ausgezahlt. Den Startzeitpunkt sowie die Dauer der Förderung können Sie unter Berücksichtigung der Stichtage und den entsprechend vorgegebenen Zeiträumen für den Beginn der Förderung frei wählen. Eine Förderung kann nur zum Monatsersten beginnen und zum Monatsletzten enden. Bitte geben Sie im Online-Antragsformular den gewünschten Zeitraum für die Förderung entsprechend an. 

 

Was muss ich beachten, wenn ich bis zu drei Monate vor Beginn der Förderung einem Beschäftigungsverhältnis an der Universität Heidelberg (ausgenommen Uniklinik) nachgegangen bin?

Sollten Sie bis zu drei Monate vor Beginn der Förderung einer Beschäftigung als Mitarbeiter/in nach TV-L oder als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Heidelberg (ausgenommen Uniklinikum) mit einem Umfang von mehr als 25% einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen sein, welche im direkten Zusammenhang mit Ihrem Promotionsprojekt stand (d.h. im Rahmen dessen Sie ein Einkommen für die inhaltliche Bearbeitung Ihres Promotionsprojektes bezogen), ist die Förderung durch die heiDOCS-Überbrückungsbeihilfe während dieses Zeitraums i.d.R. nicht möglich. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de).

 

Kann ich  während des Bezugs der Überbrückungsbeihilfe ein Einkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis beziehen oder ein anderes Stipendium erhalten?

Die Überbrückungsbeihilfe dient dem Zweck, Ihr Promotionsvorhaben zügig und erfolgreich abzuschließen und/oder Ihre Post-Doc-Phase zu beginnen.  Daher sollten Sie sich während des Förderzeitraums ausschließlich dem Abschluss Ihrer Promotion und/oder der Planung Ihres Post-Doc-Projektes widmen. Außerdem dient die Beihilfe dazu, besonders bedürftige Doktorandinnen und Doktoranden in diesen Phasen finanziell zu unterstützen. Sollten Sie also während des Bezugs der Überbrückungsbeihilfe ein Einkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis beziehen oder ein anderes Stipendium erhalten, müssen die Gründe dafür in Ihrem Antrag deutlich dargelegt werden. 

Bitte beachten Sie: Bei einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Heidelberg (z.B. als geprüfte wissenschaftliche Hilfskraft oder als Mitarbeiter/in nach TV-L) ist zu beachten, dass zwischen der durch die Abschlussbeihilfe geförderten Tätigkeit und dem Beschäftigungsverhältnis kein zeitlicher, örtlicher und inhaltlicher Zusammenhang bestehen darf. Dies schließt einen Bezug zum Fach des Dissertationsvorhabens nicht aus.

Wichtig: Sollten sich während Erhalt der Abschlussbeihilfe Änderungen in Ihrem Einkommensverhältnis ergeben, kontaktieren Sie bitte umgehend die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de).

 

Welche Fristen muss ich beachten, sollte mein Antrag bewilligt werden?

Spätestens 3 Monate nach Ablauf der Förderung muss eine Meldung über den erfolgreichen Abschluss der durchgeführten Arbeiten an die Graduiertenakademie erfolgen.

Sollten die geplanten Arbeiten innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Förderung nicht fertiggestellt sein, sind zu diesem Zeitpunkt ein Zwischenbericht über den Stand der Arbeiten (inkl. detaillierter Begründung für die Verzögerung) samt einem Zeitplan sowie einer kurzen Stellungnahme Ihrer Betreuerin/Ihres Betreuers in der Graduiertenakademie einzureichen.

Sollten die erforderlichen Unterlagen nicht binnen der o.g. Frist eingehen, behält sich die Graduiertenakademie vor, die Bewilligung ganz oder teilweise zu widerrufen.

 

Wie kann ich sichergehen, dass die Graduiertenakademie meine Bewerbung erhalten hat?

Leider ist es uns nicht möglich, den Eingang jeder Bewerbung automatisch zu bestätigen. Falls Sie sichergehen möchten, dass Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist und bearbeitet wird, können Sie sich per E-Mail an uns wenden: ga-docs@uni-heidelberg.de
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt werden.

 

Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?

Das Begutachtungsverfahren dauert ca. 8 Wochen nach Ablauf der festgelegten Stichtage. Die Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens auf dem Postweg verschickt.
Es ist nicht möglich, Sie über die Ergebnisse Ihrer Bewerbung vor Abschluss des Begutachtungsverfahrens zu informieren.
 

Kann ich die Förderung unterbrechen?

Ja. In begründeten Ausnahmefällen (bspw. Krankheit, Schwangerschaft, besondere familiäre Belastung) kann die Förderung für bis zu 12 Monate unterbrochen werden, sofern Ihr/e Promotionsbetreuer/in bestätigt, dass Ihr Vorhaben durch die Unterbrechung nicht gefährdet wird. Bitte kontaktieren Sie im Falle einer Unterbrechung umgehend die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de).

 

 

 

Fragen zu den Bewerbungsunterlagen

 

Was muss ich beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars beachten?

Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular (siehe: » Bewerbungsverfahren und -formulare) elektronisch aus. Speichern Sie hierfür das Formular auf Ihrem Computer, bevor Sie die Felder ausfüllen. Ihre Eintragungen werden sonst unter Umständen nicht übermittelt. Nach dem Ausfüllen speichern Sie die Änderungen bitte erneut.
Bitte benutzen Sie ein Apple- oder Windows-Betriebssystem, um die Formulare auszufüllen. Die Formulare sind nicht mit einem Linux-System kompatibel.
Bitte nutzen Sie in den Bewerbungsformularen nur die bereitgestellte Fläche für Ihre Eintragungen und ändern Sie nicht die Formatierung der Felder. Die Gutachterkommission kann keinen Text außerhalb der angegebenen Felder lesen.

 

Muss ich abgesehen von den angeforderten Unterlagen weitere Dokumente (z.B. Publikationslisten, Lebenslauf, etc.) einreichen?

Alle Formulare und Dokumente, die für die Begutachtung Ihres Antrags notwendig sind, werden hier aufgeführt. Zusätzliche Dokumente, wie Publikationslisten, Literaturverzeichnisse oder Lebensläufe, werden nicht zur Begutachtung weitergeleitet.

 

Was sind Drittmittel?

Drittmittel sind finanzielle Mittel, die Ihnen von dritter Seite für Ihr Promotions- oder Post-Doc-Projekt oder andere Forschungsprojekte zur Verfügung gestellt wurden.

 

Wer kann die Stellungnahme für meinen Antrag ausstellen?

Die Stellungnahme soll von Ihrer Erstbetreuerin/Ihrem Erstbetreuer ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Stellungnahme vertraulich gegenüber der Bewerberin/dem Bewerber zu behandeln und direkt per E-Mail an die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de) zu schicken ist. Für das Einreichen der Stellungnahmen gelten die gleichen Stichtage wie für die Bewerbungen.

Im Falle einer Verhinderung der Erstbetreuerin/des Erstbetreuers (Krankheit, Elternzeit, etc.) kann auch ein/e andere/r Hochschullehrer/in des Faches um die Begutachtung des Antrags und die Ausstellung der Stellungnahme gebeten werden.


 

 

Verantwortlich: Falk
Letzte Änderung: 15.12.2023
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