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Reproduktive Selbstbestimmung in Recht, Ethik und GeschichteUngewollte Schwangerschaft und Schwangerschaftskonfliktberatung

  • Termin in der Vergangenheit
  • Tuesday, 25. April 2023, 18:15 Uhr
  • Livestream
    • Prof. Dr. Maika Böhm und Johanna Walsch, Hochschule Merseburg, Fachbereich Soziale Arbeit. Medien. Kultur

Aktuelle Versorgungssituation und beraterische Herausforderungen

Durch die gesetzlichen Vorgaben des § 219 StGB und des Schwangerschaftskonfliktgesetzes hat sich in Deutschland eine flächendeckende und plurale Beratungsstellenlandschaft etabliert, die unter anderem für Informationsweitergabe sowie psychosoziale Beratung und Unterstützung bei ungewollter Schwangerschaft bzw. Schwangerschaftskonflikten zuständig ist. Die Pflichtberatung und ihre gesetzliche Rahmung birgt jedoch Herausforderungen für Beratungsfachkräfte wie für Personen, die einen Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon vornehmen lassen wollen.

Der Vortrag gibt einen Überblick über die aktuelle Beratungsstellenlandschaft, nimmt die Besonderheiten der gesetzlichen Vorgaben und ihre Wirkung für die Beteiligten in den Blick und beschäftigt sich mit aktuellen Entwicklungen wie der zunehmenden Digitalisierung, die hinsichtlich der Online-Informationssuche und digitaler Beratung von Bedeutung sind.

Livestream per Zoom

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Reproduktive Selbstbestimmung ist ein normatives Konzept: Menschen sollen selbstbestimmt über ihre eigene Reproduktion entscheiden können, zum Beispiel ob, wann und mit wem sie Kinder bekommen wollen. Obwohl es sich hierbei um einen äußerst intimen und persönlichen Lebensbereich handelt, unterliegt die menschliche Reproduktion dennoch der staatlichen Kontrolle. Reproduktive Entscheidungen werden durch gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen eingeschränkt und insofern auch fremdbestimmt. Die Frauenbewegung kämpfte seit Ende des 19. Jahrhunderts für den Zugang zu sicheren Methoden des Schwangerschaftsabbruchs und der Empfängnisverhütung. Aktuell sehen sich in Deutschland dennoch viele ungewollt schwanger gewordene Personen vor das Problem gestellt, dass in ihrer Region und unmittelbaren Nähe weder Kliniken noch Arztpraxen einen operativen bzw. medikamentösen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung anbieten und sie daher weite Wege in Kauf nehmen müssen. Der Schwangerschaftsabbruch ist durch seine Regelung im Strafrecht nach wie vor mit einem gesellschaftlichen Stigma versehen.

Im Rahmen der Vortragsreihe des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin sollen in mehreren Vorträgen rechtliche, ethische und historische Aspekte im Umgang mit der reproduktiven Selbstbestimmung vorgestellt und diskutiert werden. Die Veranstaltung findet jeweils digital über Zoom statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

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