Bachelor Universitätsinternes Auswahlverfahren Überarbeitung

In Fächern, in denen nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung steht, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.

Nach Vorabquoten für außergewöhnliche Härte, internationale Studienbewerber*innen ohne EU-/EWR-Staatsangehörigkeit und ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung, Zweitstudienbewerber*innen und der im öffentlichen Interesse zu fördernden Personenkreise werden 90% der verbleibenden Studienplätze vergeben aufgrund eines Auswahlverfahrens und 10 % nach Dauer der Wartezeit.

Die wichtigsten Informationen zu diesem Verfahren haben wir für Sie zusammengefasst. 
Bitte klären Sie in unserem Studiengangsfinder ab, ob Ihr gewünschter Studiengang bzw. das gewünschte Studienfach diesem Bewerbungs- und Zulassungsverfahren zugeordnet ist. Der Studiengangsfinder bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, auf Ihr Bewerbungsprofil zugeschnittene und studienfachspezifisch aufbereitete Informationen zum Studienzugang zu bekommen.

 Studiengangsfinder

Links

Deutsche, EU- und EWR-Staatsangehörige und Bildungsinländer*innen

Eine Bewerbung ist für Fächer mit universitätsinternem Auswahlverfahren erforderlich.

Clone of Bewerber*innen ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit

Studienbewerber ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen sich für alle Studienfächer bei der Universität bewerben.