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Qualitätsentwicklung in Studium & LehreQ+Ampel-Verfahren nach Variante 1

Die Einhaltung der Qualifikationsziele und die Qualität von Studium und Lehre wird im Rahmen von heiQUALITY anhand des Q+Ampel-Verfahrens überprüft. Das Verfahren ist in ein kontinuierliches Monitoring-System eingebettet, in dessen Rahmen die Qualitätssicherung sowie die (Re-)Akkreditierung der Studiengänge stattfinden. Der Zyklus eines Q+Ampel-Verfahrens beträgt im Regelfall acht Jahre.

Im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung des heiQUALITY-Systems wurde auch das Q+Ampel-Verfahren überarbeitet. Seit dem WiSe 2019/20 wird das Verfahren im Regelfall nach der neuen Variante 2 durchgeführt. Informationen zu Variante 2 des Q+-Ampel-Verfahrens finden Sie unter folgendem Link:

Q+Ampel-Verfahren nach Variante 2

Auf dieser Seite finden sich Informationen zur Variante 1 des Q+Ampel-Verfahrens. Seit dem WiSe 2019/20 kommt Variante 1 in der Regel nur bei neu eingerichteten Studiengängen, die in neu geschaffene Strukturen eingebettet sind, zum Einsatz.

Schritte des Q+Ampel-Verfahrens

Schritte des Q+Ampel-Verfahrens
  1. Datenerhebung und -auswertung
    Die Datenerhebung und -auswertung erfolgt durch das heiQUALITY-Büro in Abstimmung mit dem Fach. Zwei der wesentlichsten Instrumente hierfür sind die regelmäßig unter den Studierenden durchgeführten Lehrveranstaltungs- und Studiengangbefragungen.
  2. Vorbereitung Q+Ampel-Klausur
  3. Q+Ampel-Klausur
    Die Q+Ampel-Klausur ist eine gemeinsame Sitzung, in der Fachvertreter*innen und SBQE auf Basis der vorliegenden Daten Stärken und Verbesserungspotentiale erörtern.
  4. Stellungnahme SBQE
    Der (weitere) Q+Diskurs zwischen den einzelnen Akteur*innen startet im Anschluss an die Q+Ampel-Klausur mit der vom SBQE-Team verfassten Stellungnahme, in der ggf. Auflagen und Empfehlungen zur Qualitätssicherung und -entwicklung ausgesprochen werden.
  5. Maßnahmenplan
    Das Fach erhält im Anschluss ca. ein Semester Zeit, um einen Maßnahmenplan zu erstellen. Abschließend wird dieser vom SBQE-Team bewertet, das dem Rektorat gegenüber eine Akkreditierungsempfehlung ausspricht.
  6. (Re-)Akkreditierung
    Das Rektorat spricht die (Re-)Akkreditierung aus oder legt die Auflagen fest, unter welchen ein Studiengang akkreditiert wird.
  7. Monitoringbericht
    Nach ca. drei Jahren und auf Grundlage neu erhobener Daten erstellt das Fach einen Monitoringbericht, der den Senatsbeauftragten vorgelegt wird. In diesem geht es besonders um die Entwicklungen und die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen.
  8. Übergang in den nächsten Evaluationszyklus