Soziale Dimensionen Hitzeschutz
Die zunehmenden hochsommerlichen Temperaturen stellen viele Beschäftigte an ihren Arbeitsplätzen vor eine wachsende Herausforderung. Dieses Problem wird von der Universität ernst genommen. Vor diesem Hintergrund arbeitet ein Arbeitskreis „Hitzeschutz", bestehend aus Vertreter*innen des Nachhaltigkeits- und Klimaschutzmanagements, des Energiemanagements sowie der Arbeitssicherheit an einer langfristigen Hitzeschutzstrategie für die Universität.
Diese wird technische, organisatorische sowie personelle Maßnahmen berücksichtigen. Herausforderung bei der Erarbeitung wird es sein, einen tragfähigen Kompromiss zwischen Zufriedenheit der Mitarbeitenden, Kostenbegrenzung und Klimaschutz zu finden. Ergänzend hat der Arbeitskreis eine Rangliste von Sofortmaßnahmen erarbeitet, die den Beschäftigten bereits jetzt Hilfestellung bieten soll.

Technische Regelungen
Die technische Regel für Arbeitsstätten, die für die Universität als Arbeitgeberin gilt, sieht vor, dass der Arbeitgeber bei einer Überschreitung der Rauminnentemperatur von 26°C Maßnahmen wie Nachtlüftung, eine effektive Steuerung des Sonnenschutzes und Bereitstellung von Ventilatoren ergreifen soll. Überschreitet die Raumtemperatur 30°C, muss der Arbeitgeber wirksame Maßnahme ergreifen, um die Situation für die Arbeitnehmenden zu verbessern. Wird die Lufttemperatur im Raum von 35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung laut dem Gesetzgeber ohne geeignete Maßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet.
Sofortmaßnahmen ab 26°C bzw. 30°C
Bei einer Überschreitung der Raumtemperatur von 26°C bzw. 30°C sollten Hitzeschutzmaßnahmen ergriffen werden:
Sonnenschutz
Bitte überprüfen Sie, welche außenliegenden Sonnenschutzmöglichkeiten bei Ihnen vorhanden sind. Schließen Sie die Jalousien bei Sonneneinstrahlung. Wenn Ihre Jalousien bzw. Ihr Sonnenschutz defekt sind, veranlassen Sie bitte die Reparatur über eine Instandhaltungsmeldung im Gebäudemanagementsystem. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte ergänzend an nachhaltigkeit@uni-heidelberg.de.
Lüftung bzw. Nachtauskühlung
Wenn möglich, lassen Sie Ihre Fenster zur Nachtauskühlung nachts offen. Berücksichtigen Sie dabei bitte den Diebstahlschutz. Sofern eine technische Lüftung vorhanden ist, halten Sie die Fenster nach Möglichkeit immer geschlossen. Bitte nehmen Sie mit nachhaltigkeit@uni-heidelberg.de Kontakt auf, falls Sie eine Nachrüstung einer technischen Lüftungsmöglichkeiten prüfen lassen möchten.
Thermische Lasten reduzieren
Bitte versuchen Sie, so wenig elektrische Geräte zu nutzen wie möglich und das Laden von Akkus sowie den Betrieb wärmeabgebender elektrischer Geräte nur in den Vormittagsstunden vorzunehmen. Andernfalls erhöhen Sie die Anzahl der Wärmequellen in Ihrem Raum.
Ventilatoren aufstellen
Über die Beschaffungsstelle können geeignete Geräte beschafft werden. Hierfür hat die Universität einen Rahmenvertrag abgeschlossen.
Wasserspender zur Verfügung stellen
Es hat sich bewährt, einen Trinkwasserspender aufzustellen, an dem Beschäftigte jederzeit kaltes (ggf. kohlensäurehaltiges) Wasser entnehmen können. Hierfür bestehen Rahmenverträge an der Universität.
Was kann ich ab 35°C tun?
Ab 35°C ist ein Raum nicht als Arbeitsraum geeignet. Zusätzliche Maßnahmen sind:
Anpassung von Arbeitszeiten
Durch die Nutzung der Gleitzeitregelungen können Arbeitszeiten in die kühleren Morgenstunden vorverlegt oder in die Abendstunden verlegt werden. Wenn Ihr Institut an der bestehenden Gleitzeitregelung der Universität teilnehmen möchte, bitte beziehen Ihrer Institutsleitung ein. Auch Homeoffice kann eine geeignete Lösung sein, sofern Beschäftigte dort über einen kühleren und geeigneten Arbeitsplatz verfügen. Bitte stimmen Sie sich hierzu mit Ihrer Führungskraft ab.
Verlegung von Arbeitsräumen in kühlere Bereiche
Insbesondere Bürotätigkeiten können ggf.in klimatisierte Seminar- oder Besprechungsräume oder andere kühlere Bereiche verlegt werden.
Aufstellung von mobilen Klimageräten
In Ausnahmefällen kann die Aufstellung eines mobilen Klimageräts notwendig sein, um einen Raum im zulässigen Temperaturbereich zu halten. Verwenden Sie bitte nach Möglichkeit nur einwandfreie und geprüfte Geräte (CE-Kennzeichnung, DGUV V4-Prüfung). Gemäß den Vorgaben des Landes dürfen mobile Klimageräte nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden. Der Einsatz wird daher nur empfohlen, wenn die Raumtemperatur regelmäßig 30 °C überschreitet und alle andere technischen und organisatorischen Maßnahmen die notwendige Absenkung der Raumtemperatur nicht erreichen.