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Service TransferPatente & geistiges Eigentum

So wie jeder Buchautor ein Urheberrecht hat, so kann ein Erfinder oder eine Erfinderin einer technisch-wissenschaftlichen Neuerung Patentschutz beantragen. Mit einem erteilten Patent können Dritte daran gehindert werden, die geschützte Technologie zu nutzen oder anzuwenden. Dieses Verbotsrecht stellt einen wirtschaftlichen Wert dar. Erfindungen an einer Universität sollen der Gesellschaft einen Mehrwert bringen, da diese unter Einsatz öffentlicher Mittel entstanden sind.

Erfindungen, die unter Geltung eines Arbeitsvertrages entwickelt wurden, sind laut Gesetz (ArbEG) Diensterfindungen und somit meldepflichtig. Entscheidet sich die Universität als Ihr Arbeitgeber, die Erfindung zum Patent anzumelden, trägt sie die Kosten und jegliches Risiko. ErfinderInnen hingegen profitieren bei einer Verwertung des Patents – sie erhalten 30% aller daraus resultierenden Einnahmen.

Doch was lässt sich überhaupt patentieren? Und wie erkennt man eine patentierbare Erfindung? Für diese und weitere Fragen stehen wir, das Patentmanagement der Universität Heidelberg, Ihnen gerne zur Verfügung. Via Telefon, via Email oder persönlich mit einer Präsentation dazu bei Ihnen am Institut oder in der Arbeitsgruppe – kontaktieren Sie uns einfach.

Patentmanagement – Beratung & Kontakt