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Sprachanforderungen für internationale Studierende

Die Unterrichtssprache in allen grundständigen Studiengängen sowie in den meisten Master-Studiengängen an der Universität Heidelberg ist Deutsch. Unerlässliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium in den deutschsprachigen Studiengängen sind daher sehr gute Deutschkenntnisse.

Für englischsprachige Master-Studiengänge müssen keine Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.

In der Regel müssen die Deutschkenntnisse das Niveau der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang der Stufe 2 (DSH 2) umfassen und zum Zeitpunkt der Immatrikulation nachgewiesen werden. Für manche Studiengänge muss ein noch höheres Niveau und das Sprachniveau gegebenenfalls bereits im Rahmen des Bewerbungsverfahrens nachgewiesen werden. Weitere Informationen hierzu, auch zum Nachweis dieses besonderen Niveaus, finden Sie auf dieser Seite unter „Besondere Anforderungen“.

Bei der Immatrikulation müssen Sie die entsprechenden Deutschkenntnisse in Form eines Sprachzertifikats nachweisen. Dieses reichen Sie zusammen mit Ihren sonstigen Immatrikulationsunterlagen ein. Sofern das für Ihren Studiengang geforderte Deutschniveau dem Niveau „DSH 2“ entspricht, werden die folgenden Prüfungen/Zertifikate akzeptiert:

  • das „Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe”
  • die registrierte „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) – Stufe 2”
  • das „Goethe-Zertifikat C2”
  • der „Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)”, wenn er in allen Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis TDN 4 abgelegt wurde
  • das „Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland” („Feststellungsprüfung”)
  • das „Österreichische Sprachdiplom ÖSD C2"
  • das „Gemischtsprachige Internationale Baccaulaureate (GIB) an ausländischen Schulen mit Deutschunterricht“
  • ein Zertifikat über die bestandene Prüfung „telc Deutsch C1 Hochschule“
  • ein Sprachzeugnis oder Deutschnachweis in ausländischen Schulabschlüssen, das gemäß bilateraler Abkommen als hinreichender Sprachnachweis für die Aufnahme eines Hochschulstudiums anerkannt wird (s. hierzu Anhang des aktuell gültigen KMK-Beschlusses „Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis von Sprachkenntnissen“)
     

Weitere Informationen zu den Regelungen der Kultusministerkonferenz (KMK) für den Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen für den Hochschulzugang finden Sie in der entsprechenden Rahmenordnung.

In welchen Fällen benötigen internationale Bewerber*innen keinen der genannten Nachweise?

  • Ihre Muttersprache ist Deutsch (Sie kommen z.B. aus der deutschsprachigen Schweiz) (bitte laden Sie statt des erforderlichen Sprachzertifikats Ihren Personalausweis/Reisepass als Nachweis im Bewerbungsportal hoch)
  • Sie haben bereits einen deutschsprachigen Hochschulabschluss an einer deutschen Hochschule erworben (bitte laden Sie statt des erforderlichen Sprachzertifikats Ihr Abschlusszeugnis als Nachweis im Bewerbungsportal hoch) 

Anmeldung zur DSH-Prüfung

Sollten Sie noch nicht über ein Zertifikat über die für Ihr Fachstudium erforderliche Deutschprüfung verfügen, können Sie sich nachdem Sie für den Studiengang zugelassen wurden, für eine Teilnahme an der DSH-Prüfung beim Internationalen Studienzentrum der Universität Heidelberg anmelden. Informationen zur Anmeldung erhalten Sie zusammen mit Ihrer Zulassung.

Bitte beachten Sie: eine Teilnahme an der DSH-Prüfung der Universität Heidelberg ist ausschließlich in Verbindung mit einer erteilten Zulassung für das Fachstudium an der Universität Heidelberg im nachfolgenden Semester möglich.

In der Regel fndet die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) für das Wintersemester Ende September und für das Sommersemester Ende März statt. Sie umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Zeit und Ort der DSH werden Ihnen nach Ihrer erfolgreichen Anmeldung mitgeteilt. Die Prüfung ist kostenpflichtig. Die Gebühr in Höhe von €100 ist vor Ort (vor der Prüfung) in bar zu bezahlen.

Weitere Informationen zu den Prüfungsteilen (inkl. Beispielaufgaben), der Bewertung und den Gebühren finden Sie auf den Internetseiten des Internationalen Studienzentrums (ISZ).

Besondere Anforderungen

Für folgende Studiengänge gelten besondere Anforderungen an das Sprachniveau:

  • Bachelor/Master Germanistik im Kulturvergleich
  • Master Germanistik
  • Master Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als Zweitsprache
  • Master Konferenzdolmetschen
  • LL.M. (Magister Legum) im deutschen und europäischen Recht

 

Für folgende Studiengänge gelten besondere Anforderungen an das Sprachniveau, die bereits zur Bewerbung  nachgewiesen werden müssen:

  • Bachelor Psychologie*
  • Staatsexamen Medizin*
  • Staatsexamen Zahnmedizin*
  • Staatsexamen Pharmazie*

 

Für folgenden Studiengang muss das Niveau DSH-2 oder ein äquivalentes Sprachzertifikat bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung nachgewiesen werden:

  • Bachelor Molekulare Biotechnologie*
  • Master Molekulare Biotechnologie
  • Master of Education

 

*Bewerbungsverfahren für Nicht-EU/-EWR-Staatsangehörige mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

Das geforderte Sprachniveau finden Sie in der jeweiligen Zulassungssatzung oder auf den Informationsseiten der Studienfächer.

 

Studiengangsspezifische Sprachanforderungen

Viele Studiengänge fordern Sprachkenntnisse in den modernen und den alten Sprachen als Immatrikulationsvoraussetzung. Diese können auch während des Studiums nachgeholt werden, falls sie zum Zeitpunkt der Immatrikulation noch nicht oder in einem nicht ausreichendem Umfang vorhanden sind. 

Ob Sie Fremdsprachenkenntnisse für ein Studium benötigen und welches Niveau gefordert wird, können Studieninteressierte und Studierende Ihrer jeweiligen Prüfungsordnungen entnehmen. Die Prüfung- und Studienordnungen finden Sie in unserem Downloadcenter. Studierende sollten sich für genauere Informationen immer an die Fachstudienberatung wenden.