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Incoming - Studium in HeidelbergKurzzeitstudium

Das Kurzzeitstudium richtet sich an internationale Studienbewerber*innen, die ihr Studium im Ausland begonnen haben und an der Universität Heidelberg vorübergehend ein Ergänzungs- oder Vertiefungsstudium im gleichen oder verwandten Studienfach bzw. Studiengang durchführen und an der Universität Heidelberg keine Abschlussprüfung ablegen wollen. Eine Zulassung ist auf höchstens zwei Semester begrenzt.

Voraussetzung für eine Bewerbung ist eine schriftliche Betreuungszusage des Fachbereichs der Universität Heidelberg, an dem das Kurzzeitstudium durchgeführt werden soll. In der Regel sind die Fachstudienberater*innen der Studienfächer die ersten Ansprechpartner*innen für eine Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Fachbereich. 

Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist eine fristgerechte und ordnungsgemäße Antragstellung über das Online-Bewerbungsportal HeiCo einschließlich des Uploads der erforderlichen Bewerbungsunterlagen im Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 31. März für das folgende Sommersemester bzw. vom 1. Juni bis zum 30. September für das folgende Wintersemester erforderlich. 

Voraussetzung für eine Immatrikulation als Kurzzeitstudent*in in ein deutschsprachiges Fachstudium ist darüber hinaus der Nachweis sehr guter deutscher Sprachkenntnisse. Sofern keine Äquivalenzprüfung zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) vorgelegt wird, muss diese vor der Immatrikulation an der Universität Heidelberg abgelegt werden. Für die englischsprachigen Studiengänge entfällt der Nachweis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH). Sofern für das angestrebte Kurzzeitstudium keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt werden, ist dies vom Fachbereich in der Betreuungszusage zu vermerken.

Zugelassene Kurzzeitstudierende werden als ordentliche Vollzeitstudierende der Universität Heidelberg immatrikuliert. Sie können alle Serviceleistungen in Anspruch nehmen, die auch Studierenden in Studiengängen mit Abschlussziel zur Verfügung stehen. Gleichzeitig sind sie ebenso gebührenpflichtig. Die Semesterbeiträge (mit Ausnahme des Beitrags für die Verfasste Studierendenschaft) sind ebenso zu entrichten wie ggf. Studiengebühren für internationale Studierende ohne EU/EWR-Staatsangehörigkeit.

Sofern während des Kurzzeitstudiums keine Leistungen an der Universität Heidelberg erbracht werden sollen, besteht für Kurzzeitstudierende die Möglichkeit, sich für einen vorübergehenden Forschungsaufenthalt zu immatrikulieren. In diesem Fall sind nur die Semestergebühren, nicht aber die allgemeinen Studiengebühren zu zahlen. Die Zulassung als Kurzzeitstudierende*r für einen vorübergehenden Forschungsaufenthalt muss ebenfalls fristgerecht über das Online-Bewerbungsportal heiCo einschließlich des Uploads der erforderlichen Bewerbungsunterlagen im Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 31. März für das folgende Sommersemester bzw. vom 1. Juni bis zum 30. September für das folgende Wintersemester beantragt werden. 

Der Status als Forschungsstudierende*r und die damit nicht gegebene Möglichkeit der Leistungserbringung muss vom einladenden Fachbereich bestätigt werden (s. Bewerbungsunterlagen).