Termine und Fristen
Wintersemester 2022/2023
SEMESTERZEIT
01. Oktober 2022 bis 31. März 2023
VORLESUNGSZEIT
17. Oktober 2022 bis 18. Februar 2023
VORLESUNGSFREIE ZEIT
22. Dezember 2022 bis 07. Januar 2023

WEITERE SEMESTERZEITEN
Die Vorlesungszeiten sind aktuell bis zum Sommersemester 2024 festgelegt. Das Wintersemester beginnt jeweils am 01. Oktober und endet am 31. März, das Sommersemester beginnt am 01. April und endet am 30. September. Die Semesterzeiten sind nicht identisch mit den Vorlesungszeiten. Die Vorlesungen fallen an den gesetzlichen Feiertagen des Landes Baden-Württemberg aus.
Bewerbungsfristen*
Versand der Bescheide
Einschreibefristen
Tabellenfilter
Tabelle
Zulassungsverfahren | Sommersemester | Wintersemester |
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Zulassungsverfahren | Sommersemester | Wintersemester | |
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Deutsche Staatsangehörige | Grundständige Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung und ohne Aufnahmeprüfung | Alle, die sich erstmals an einer deutschen Hochschule einschreiben (Erstimmatrikulierte): Alle, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren: | Alle, die sich erstmals an einer deutschen Hochschule einschreiben (Erstimmatrikulierte):
Alle, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren: |
Deutsche Staatsangehörige | Grundständige Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung oder mit Aufnahmeprüfung | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. |
Deutsche Staatsangehörige | Nur Zugangsbeschränkte Masterstudiengänge | Die Einschreibung erfolgt bei nur zugangsbeschränkten Masterstudiengängen ab Februar bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche. | Die Einschreibung erfolgt bei nur zugangsbeschränkten Masterstudiengängen ab August bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche. |
Deutsche Staatsangehörige | Masterstudiengänge mit Zugangs- und Zulassungsbeschränkung und/oder Auswahlgespräch | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. |
Deutsche Staatsangehörige | Weiterbildende Masterstudiengänge | Die Einschreibung erfolgt bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche. | |
Deutsche Staatsangehörige | Master of Education und Master of Education Erweiterungsfach | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. |
Internationale Staatsangehörige mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer) | Grundständige Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung und ohne Aufnahmeprüfung | Alle, die sich erstmals an einer deutschen Hochschule einschreiben (Erstimmatrikulierte): für das SoSe 2022: bis 31.03. 22 (Anfragen per Telefon oder E-Mail zu Fristverlängerungen sind möglich.) Alle, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren: | Alle, die sich erstmals an einer deutschen Hochschule einschreiben (Erstimmatrikulierte): Anfang August bis 30. September (Anfragen per Telefon oder E-Mail zu Fristverlängerungen sind möglich.)
Alle, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren: 01. September bis 21. Oktober 2022 (Anfragen per Telefon oder E-Mail zu Fristverlängerungen sind möglich.) |
Internationale Staatsangehörige ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung | Grundständige Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung und ohne Aufnahmeprüfung | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. (Eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist kann per Email unter Angabe des Grundes für die Verlängerung beantragt werden. Die Email Adresse ist im Zulassungsbescheid angegeben.) | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. (Eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist kann per Email unter Angabe des Grundes für die Verlängerung beantragt werden. Die Email Adresse ist im Zulassungsbescheid angegeben.) |
Internationale Staatsangehörige mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer) | Grundständige Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung oder mit Aufnahmeprüfung | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. (Eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist kann per Email unter Angabe des Grundes für die Verlängerung beantragt werden. Die Email Adresse ist im Zulassungsbescheid angegeben.) | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. (Eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist kann per Email unter Angabe des Grundes für die Verlängerung beantragt werden. Die Email Adresse ist im Zulassungsbescheid angegeben.) |
Internationale Staatsangehörige mit deutschem Hochschulabschluss | Nur Zugangsbeschränkte Masterstudiengänge | Die Einschreibung erfolgt bei nur zugangsbeschränkten Masterstudiengängen ab Februar bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche. | Die Einschreibung erfolgt bei nur zugangsbeschränkten Masterstudiengängen ab August bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche |
Internationale Staatsangehörige mit ausländischem Hochschulabschluss | Nur Zugangsbeschränkte Masterstudiengänge | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. (Eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist kann per Email beantragt werden. Die Email Adresse ist im Zulassungsbescheid angegeben.) | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. (Eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist kann per Email beantragt werden. Die Email Adresse ist im Zulassungsbescheid angegeben.) |
Internationale Staatsangehörige | Masterstudiengänge mit Zugangs- und Zulassungsbeschränkung und/oder Auswahlgespräch | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. (Eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist kann per Email unter Angabe des Grundes für die Verlängerung beantragt werden. Die Email Adresse ist im Zulassungsbescheid angegeben.) | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. (Eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist kann per Email unter Angabe des Grundes für die Verlängerung beantragt werden. Die Email Adresse ist im Zulassungsbescheid angegeben.) |
Internationale Staatsangehörige | Weiterbildende Masterstudiengänge | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. (Eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist kann per Email unter Angabe des Grundes für die Verlängerung beantragt werden. Die Email Adresse ist im Zulassungsbescheid angegeben.) | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. (Eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist kann per Email unter Angabe des Grundes für die Verlängerung beantragt werden. Die Email Adresse ist im Zulassungsbescheid angegeben.) |
Internationale Staatsangehörige | Master of Education und Master of Education Erweiterungsfach | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. (Eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist kann per Email unter Angabe des Grundes für die Verlängerung beantragt werden. Die Email Adresse ist im Zulassungsbescheid angegeben.) | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. (Eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist kann per Email unter Angabe des Grundes für die Verlängerung beantragt werden. Die Email Adresse ist im Zulassungsbescheid angegeben.) |
Sonstige Fristen*
Die unten genannten Fristen gelten für alle Studierende.
Tabelle
Administrativer Vorgang | Wintersemester | Sommersemester |
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Administrativer Vorgang | Wintersemester | Sommersemester |
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Rückmeldung | 15. Juni bis 15. Juli | 15. Januar bis 15. Februar |
Beurlaubung | Für das WS 2022/23: Frühestens ab erfolgter Rückmeldung bis 17. Oktober 2022 | Für das SoSe 2022: Frühestens ab erfolgter Rückmeldung bis 20. April 2022 |
Exmatrikulation | Eine Exmatrikulation kann immer beantragt werden. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters ausgesprochen. In begründeten Fällen ist eine Exmatrikulation per Datum möglich. | Eine Exmatrikulation kann immer beantragt werden. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters ausgesprochen. In begründeten Fällen ist eine Exmatrikulation per Datum möglich. |
Losverfahren | 15. September - 15. Oktober | 15.März - 15. April |
Gasthörer | 01. August bis 31. Oktober | 01. März bis 30. April |
* BITTE BEACHTEN SIE:
Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg).