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Termine und Fristen

Wintersemester 2022/2023

SEMESTERZEIT

01. Oktober 2022 bis 31. März 2023

VORLESUNGSZEIT

17. Oktober 2022 bis 18. Februar 2023

VORLESUNGSFREIE ZEIT

22. Dezember 2022 bis 07. Januar 2023

Termine und Fristen

WEITERE SEMESTERZEITEN

Die Vorlesungszeiten sind aktuell bis zum Sommersemester 2024 festgelegt. Das Wintersemester beginnt jeweils am 01. Oktober und endet am 31. März, das Sommersemester beginnt am 01. April und endet am 30. September. Die Semesterzeiten sind nicht identisch mit den Vorlesungszeiten. Die Vorlesungen fallen an den gesetzlichen Feiertagen des Landes Baden-Württemberg aus.

 

Einschreibefristen

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Tabelle

ZulassungsverfahrenSommersemesterWintersemester
ZulassungsverfahrenSommersemesterWintersemester
Deutsche Staatsangehörige
Grundständige Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung und ohne Aufnahmeprüfung

Alle, die sich erstmals an einer deutschen Hochschule einschreiben (Erstimmatrikulierte):
für das SoSe 2022: bis 31.03. 22 (Anfragen per Telefon oder E-Mail zu Fristverlängerungen sind möglich.)

Alle, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren:
für das SoSe 2022: ab Anfang Februar bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche. (Anfragen per Telefon oder E-Mail zu Fristverlängerungen sind möglich.)

Alle, die sich erstmals an einer deutschen Hochschule einschreiben (Erstimmatrikulierte):
Anfang August bis 30. September 
 

 

Alle, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren:
01. September bis 21. Oktober 2022

Deutsche Staatsangehörige
Grundständige Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung oder mit Aufnahmeprüfung
Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. 
Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben.
Deutsche Staatsangehörige
Nur Zugangsbeschränkte Masterstudiengänge
Die Einschreibung erfolgt bei nur zugangsbeschränkten Masterstudiengängen ab Februar bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche. 

Die Einschreibung erfolgt bei nur zugangsbeschränkten Masterstudiengängen ab August bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche.

Deutsche Staatsangehörige
Masterstudiengänge mit Zugangs- und Zulassungsbeschränkung und/oder Auswahlgespräch
Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. 
Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. 
Deutsche Staatsangehörige
Weiterbildende Masterstudiengänge
Die Einschreibung erfolgt bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche.
 
Deutsche Staatsangehörige
Master of Education und Master of Education Erweiterungsfach
Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. 
Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. 
Internationale Staatsangehörige mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer)
Grundständige Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung und ohne Aufnahmeprüfung

Alle, die sich erstmals an einer deutschen Hochschule einschreiben (Erstimmatrikulierte): für das SoSe 2022: bis 31.03. 22 (Anfragen per Telefon oder E-Mail zu Fristverlängerungen sind möglich.)

Alle, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren:
für das SoSe 2022: ab Anfang Februar bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche. (Anfragen per Telefon oder E-Mail zu Fristverlängerungen sind möglich.)

Alle, die sich erstmals an einer deutschen Hochschule einschreiben (Erstimmatrikulierte): Anfang August bis 30. September (Anfragen per Telefon oder E-Mail zu Fristverlängerungen sind möglich.)

 

Alle, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren: 01. September bis 21. Oktober  2022 (Anfragen per Telefon oder E-Mail zu Fristverlängerungen sind möglich.)

Internationale Staatsangehörige ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung
Grundständige Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung und ohne Aufnahmeprüfung
Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. (Eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist kann per Email unter Angabe des Grundes für die Verlängerung beantragt werden. Die Email Adresse ist im Zulassungsbescheid angegeben.)
Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. (Eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist kann per Email unter Angabe des Grundes für die Verlängerung beantragt werden. Die Email Adresse ist im Zulassungsbescheid angegeben.)
Internationale Staatsangehörige mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer)
Grundständige Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung oder mit Aufnahmeprüfung
Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. (Eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist kann per Email unter Angabe des Grundes für die Verlängerung beantragt werden. Die Email Adresse ist im Zulassungsbescheid angegeben.)
Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. (Eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist kann per Email unter Angabe des Grundes für die Verlängerung beantragt werden. Die Email Adresse ist im Zulassungsbescheid angegeben.)
Internationale Staatsangehörige mit deutschem Hochschulabschluss
Nur Zugangsbeschränkte Masterstudiengänge
Die Einschreibung erfolgt bei nur zugangsbeschränkten Masterstudiengängen ab Februar bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche.

 Die Einschreibung erfolgt bei nur zugangsbeschränkten Masterstudiengängen ab August bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche

Internationale Staatsangehörige mit ausländischem Hochschulabschluss
Nur Zugangsbeschränkte Masterstudiengänge
Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. (Eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist kann per Email beantragt werden. Die Email Adresse ist im Zulassungsbescheid angegeben.)
Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. (Eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist kann per Email beantragt werden. Die Email Adresse ist im Zulassungsbescheid angegeben.)
Internationale Staatsangehörige
Masterstudiengänge mit Zugangs- und Zulassungsbeschränkung und/oder Auswahlgespräch
Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. (Eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist kann per Email unter Angabe des Grundes für die Verlängerung beantragt werden. Die Email Adresse ist im Zulassungsbescheid angegeben.)
Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. (Eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist kann per Email unter Angabe des Grundes für die Verlängerung beantragt werden. Die Email Adresse ist im Zulassungsbescheid angegeben.)
Internationale Staatsangehörige
Weiterbildende Masterstudiengänge
Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. (Eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist kann per Email unter Angabe des Grundes für die Verlängerung beantragt werden. Die Email Adresse ist im Zulassungsbescheid angegeben.)
Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. (Eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist kann per Email unter Angabe des Grundes für die Verlängerung beantragt werden. Die Email Adresse ist im Zulassungsbescheid angegeben.)
Internationale Staatsangehörige
Master of Education und Master of Education Erweiterungsfach
Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. (Eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist kann per Email unter Angabe des Grundes für die Verlängerung beantragt werden. Die Email Adresse ist im Zulassungsbescheid angegeben.)
Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. (Eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist kann per Email unter Angabe des Grundes für die Verlängerung beantragt werden. Die Email Adresse ist im Zulassungsbescheid angegeben.)

Sonstige Fristen*

Die unten genannten Fristen gelten für alle Studierende.

Tabelle

Administrativer VorgangWintersemesterSommersemester
Administrativer VorgangWintersemesterSommersemester
Rückmeldung
15. Juni bis 15. Juli
15. Januar bis 15. Februar
Beurlaubung
Für das WS 2022/23: Frühestens ab erfolgter Rückmeldung bis 17. Oktober 2022
Für das SoSe 2022: Frühestens ab erfolgter Rückmeldung bis 20. April 2022
Exmatrikulation
Eine Exmatrikulation kann immer beantragt werden. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters ausgesprochen. In begründeten Fällen ist eine Exmatrikulation per Datum möglich.
Eine Exmatrikulation kann immer beantragt werden. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters ausgesprochen. In begründeten Fällen ist eine Exmatrikulation per Datum möglich.
Losverfahren

15. September - 15. Oktober
Früher oder später eingehende Losanträge können nicht berücksichtigt werden.

15.März - 15. April
Früher oder später eingehende Losanträge können nicht berücksichtigt werden.

Gasthörer
01. August bis 31. Oktober
01. März bis 30. April

* BITTE BEACHTEN SIE:

Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg).