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Termine und FristenBewerbungsfristen

Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge*

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WintersemesterSommersemester
WintersemesterSommersemester
Deutsche Staatsangehörige, Bildungsinländer

Studienanmeldung für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung und ohne Aufnahmeprüfung

Bei Vorliegen der formalen Voraussetzungen können Sie sich ohne vorherige Bewerbung innerhalb der Immatrikulationsfrist einschreiben.
Bei Vorliegen der formalen Voraussetzungen können Sie sich ohne vorherige Bewerbung innerhalb der Immatrikulationsfrist einschreiben.
EU-/EWR-Staatsangehörige
Studienanmeldung für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung und ohne Aufnahmeprüfung

15.05. - 15.07.

15.11. - 15.01.

Bewerber ohne EU-/EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
Studienanmeldung für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung und ohne Aufnahmeprüfung

15.05. - 15.07.

15.11. - 15.01. 
Deutsche Staatsangehörige
Universitätsinternes Auswahlverfahren

01.06. - 15.07.

01.12. - 15.01.
EU-/EWR-Staatsangehörige, Bildungsinländer
Universitätsinternes Auswahlverfahren

01.06. - 15.07.

01.12. - 15.01.
Bewerber ohne EU-/EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
Universitätsinternes Auswahlverfahren
15.05. - 15.07.
15.11. - 15.01.
Deutsche Staatsangehörige
Aufnahmeprüfungsverfahren
01.06. - 15.07.
01.12. - 15.01.
EU-/EWR-Staatsangehörige, Bildungsinländer
Aufnahmeprüfungsverfahren
01.06. - 15.07.
01.12. - 15.01.
Bewerber ohne EU-/EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
Aufnahmeprüfungsverfahren
15.05. - 15.07.
15.11. - 15.01.
Deutsche Staatsangehörige

Dialogorientiertes Serviceverfahren (DOSV)

Registrierungsschluss bei Hochschulstart für das WS 22/23: 15.07.2022

Bewerbungszeitraum:  01.06. - 15.07.

wird im Sommersemester nicht angeboten
EU-/EWR-Staatsangehörige, Bildungsinländer
Dialogorientiertes Serviceverfahren (DOSV)

Registrierungsschluss bei Hochschulstart für das WS 22/23: 15.07.2022

Bewerbungszeitraum: 01.06 - 15.07.

wird im Sommersemester nicht angeboten
Bewerber ohne EU-/EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
Dialogorientiertes Serviceverfahren (DOSV)
15.05. - 15.07.
wird im Sommersemester nicht angeboten
Deutsche Staatsangehörige
Verfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Fächer (in Heidelberg Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin)

Hochschulstart: 
Neuabiturienten: bis 15.07.
Altabiturienten: bis 31.05.

wird im Sommersemester nicht angeboten
EU-/EWR-Staatsangehörige, Bildungsinländer
Verfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Fächer (in Heidelberg Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin)

Hochschulstart:
Neuabiturienten: bis 15.07.
Altabiturienten: bis 31.05.

wird im Sommersemester nicht angeboten
Bewerber ohne EU-/EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
Verfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Fächer (in Heidelberg Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin)

15.05. - 15.07.

wird im Sommersemester nicht angeboten

* BITTE BEACHTEN SIE:

Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg).