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Angebote für internationale StudierendeStudienabschlussbeihilfe für internationale Studierende

Dem Dezernat Internationale Beziehungen stehen begrenzte Mittel zur Verfügung, um ausländische Studierende, die sich in den letzten ein bis zwei Semestern ihres Studiums befinden, finanziell zu unterstützen. Dies soll verhindern, dass ein laufendes Studium auf Grund finanzieller Schwierigkeiten abgebrochen werden muss.

 

Wer kann sich bewerben?

  • Ausländische Studierende aus der genannten Gruppe, die sich in einer unvorhergesehenen, unverschuldeten und zeitlich befristeten Notlage befinden und keine anderen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung haben.
  • Studierende, die ihren Lebensunterhalt bisher (überwiegend) selbst finanziert haben und ihre Nebentätigkeiten reduzieren müssen, um sich auf den Studienabschluss zu konzentrieren.

Bitte lesen Sie vor Antragsstellung das Dokument „Informationen zur Bewerbung um eine Studienabschlussbehilfe“, siehe Link.

 

Studierende, die Studiengebühren für internationale Studierende entrichten müssen, informieren sich bitte vor Antragsstellung, ob sie sich für einen Erlass der Studiengebühren bewerben können:
 

Studiengebühren für Internationale Studierende

Wie und wann kann ich mich für die Studienabschlussbehilfe bewerben?

Die Ausschreibung erfolgt einmal pro Semester.

Bewerbungszeitraum für das Sommersemester 2024:
Montag, 1. Januar 2024 bis spätestens Mittwoch, 31. Januar 2024.

Bewerbungszeitraum für das Wintersemester: voraussichtlich August


Wie hoch ist die Förderung und für wie lange wird sie gewährt?

Die Beihilfe beträgt ca. 300-400 € monatlich und wird i.d.R. für die Vorlesungszeit des Semesters vergeben. Die Vergabe erfolgt durch eine Kommission; ein Rechtsanspruch auf diese Beihilfemittel besteht nicht.

 

Welche Nachweise/Unterlagen sind erforderlich?

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Passkopie und Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels (bei Studierenden aus Nicht-EU/EWR-Staaten)
  • Aktueller Auszug des Sperrkontos oder Kopie der Verpflichtungserklärung oder anderer Dokumente, die bei der letzten Beantragung des Aufenthaltstitels als Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts eingereicht wurden
  • Kontoauszug der letzten sechs Monate mit aktuellem Saldo
  • Lebenslauf mit Beschreibung des Ausbildungsganges und der Beschäftigungsverhältnisse (1-2 Seiten, DIN A4)
  • Formloses Anschreiben, warum Sie eine finanzielle Unterstützung beantragen / benötigen (max. 1 Seite, DIN A4)- Beachten Sie bitte unbedingt das Informationsblatt zur Bewerbung (siehe Link oben)
  • Ggf. aktuelle Arbeitsverträge
  • Aktuelles transcript of records
  • Bestätigung des Prüfungsamtes über die Examens-Anmeldung ODER Studienstandsbescheinigung, falls Sie noch nicht zum Examen angemeldet sind (siehe Link „Studienstandsbescheinigung verkürzt“)
     

Bitte beachten Sie, dass wir die von Ihnen gemachten Angaben überprüfen und gegebenenfalls Nachweise einfordern.

Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen bis Ende März 2024 schriftlich mitgeteilt.

Eventuelle Fragen und Ihre vollständigen Unterlagen senden Sie bitte bis 31. Januar 2024 per Email an :

Dezernat Internationale Beziehungen
Andrea Kumler
andrea.kumler@zuv.uni-heidelberg.de