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Formalitäten im StudiumRückmeldung

Einmal eingeschriebene Studierende erklären für jedes weitere Semester innerhalb einer bestimmten Frist, dass sie weiterhin Mitglied der Universität Heidelberg bleiben möchten. Diese Absichtserklärung wird Rückmeldung genannt.

Der Rückmeldezeitraum für das Sommersemester ist jeweils vom 15. Januar bis 15. Februar, für das Wintersemester jeweils vom 15. Juni bis 15. Juli.

Bitte beachten Sie: Die für Sie geltende Beitragshöhe, Ihren persönlichen Verwendungszweck sowie auch den aktuellen Beitragsstatus finden Sie in Ihrem heiCO-Account unter „Studienbeitragsstatus“.
Die Rückmeldung erfolgt durch die Überweisung der entsprechenden Gebühren (Verwaltungsgebühr, Sozialbeitrag und Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft, ggf. Studiengebühren). Eine Bareinzahlung über die Universitätskasse ist nicht möglich.

Änderung bei der Zahlung der Gebühren ab dem Sommersemester 2022

  • Sie können die Gebühren nur per Überweisung zahlen.
  • Eine Rückmeldung über LSF ist nicht mehr möglich. Auch dann nicht, wenn Sie in der Vergangenheit ein SEPA-Mandat erteilt haben.

Etwa eine Woche nach erfolgter Zahlung wird es zur Rückmeldung kommen. Sobald dies geschehen ist, können Sie Ihre Studienbescheinigung für das neue Semester herunterladen und Ihren Studierendenausweis neu validieren. Bitte beachten Sie, dass Sie über die Rückmeldung keine Bestätigung erhalten. Sie können selbst kontrollieren, ob die Rückmeldung erfolgreich war oder nicht, indem Sie in Ihrem heiCO-Account prüfen, ob Sie die Studienbescheinigungen für das entsprechende Semester abrufen können oder nicht.

Bei verspäteter Zahlung der Gebühren wird eine Säumnisgebühr von 10.- Euro verlangt.
Wer mit der Orientierungsprüfung oder der Zwischenprüfung im Verzug ist oder den Prüfungsanspruch verloren hat, erhält zunächst kein Stammdatenblatt, auch wenn die Gebühren bereits fristgerecht überwiesen wurden. Die Studierendenadministration erteilt eine Rückmeldesperre. Diese wird aufgehoben, sobald die erforderliche Prüfung als abgelegt nachgewiesen wird oder der Prüfungsausschuss eine Verlängerung der Prüfungsfrist erteilt. Es ist ratsam, sich in diesen Fällen rechtzeitig mit dem entsprechenden Prüfungsausschuss in Verbindung zu setzen.
Ist die Fortsetzung des Studiums an der Universität Heidelberg noch offen, so sollte die Rückmeldung zunächst erfolgen. Überwiesene Gebühren können im Falle einer späteren Exmatrikulation rückerstattet werden. 

Bitte beachten Sie die jeweiligen genannten Fristen!

Melden Studierende sich nicht zurück, so wird angenommen, dass sie nicht weiter in Heidelberg studieren möchten. Sie werden nach einer gewissen Zeit von der Universität exmatrikuliert.