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Betriebspraktikum für berufliche Schulen

  • Den Nachweis über das absolvierte Betriebspraktikum benötigen Sie erst für die Meldung zum Vorbereitungsdienst beim Regierungspräsidium und nicht schon für die Meldung zur Wissenschaftlichen Prüfung bei der Lehramtsprüfungsverwaltung.
  • Die Interessenten mit dem Abschluss der 1. Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien,  bzw. Master of Education in der Profillinie Lehramt Gymnasium, die sich  für den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an Beruflichen Schulen bewerben, müssen ein dem Lehramt dienendes Betriebspraktikum von mindestens 13 Wochen in Vollzeit ableisten. Das für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien erforderliche Betriebspraktikum mit nur 4 Wochen in Vollzeit ist hier nicht ausreichend.
  • Künftige Lehrer und Lehrerinnen suchen und wählen selbst ein Unternehmen oder eine soziale Einrichtung, bei der sie ein Betriebs- oder Sozialpraktikum absolvieren können. Die Universität Heidelberg gibt dazu keine Listen mit Empfehlungen heraus.