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SchulpraxissmesterSchulpraxissmester im Ausland

Der Regelfall für das SPS ist die Onlineanmeldung zum SPS im Mai/Juni und anschließende Absolvierung des Schulpraxissemesters in Baden-Württemberg durch den gleichzeitigen Besuch der Begleitveranstaltungen an einem Seminar und 12 Wochen Schulpraxis an einer Schule in Baden-Württemberg.

Sie können jedoch 8 Wochen des regulären SPS ersetzen, indem Sie als Schulpraktikant/in an einer zugelassenen Deutschen Schule im Ausland oder als assistant teacher arbeiten.

  • Schulpraktikant/in an einer zugelassenen Deutschen Schule im Ausland: Sie müssen mindestens acht Wochen mit mindestens zehn Assistenzstunden pro Woche in der Sekundarstufe begleiten und auch eigenständig unterrichten.
  • assistant teacher: Sie arbeiten beispielsweise über das Fremdsprachenassistenzprogramm des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) mindestens sechs Monate am Stück mit mindestens 10 Assistenzstunden pro Woche in der Sekundarstufe

In beiden Fällen müssen Sie die letzten vier Wochen des SPS an einer Schule in Baden-Württemberg absolvieren, und zusätzlich an den Begleitveranstaltungen des SAF (September bis Dezember) teilnehmen sowie Ihren Auslandsaufenthalt im Portfolio dokumentieren. In den vier Wochen an der Schule nehmen Sie an 40 Unterrichtsstunden teil und geben 15 Stunden eigenen Unterricht. Für die Anerkennung der Auslandspraktika ist das Landeslehrerprüfungsamt Stuttgart zuständig. Ansprechpartner dort ist Herr Thomas Häberle.

Laut Handreichung des Kultusministeriums gibt es prinzipiell zwei Varianten, wie sich ein Auslandsschulpraxissemester in den Studienverlauf integrieren lässt. Bitte beachten Sie bei der Planung jedoch unsere spezifische Studienstruktur an der Universität Heidelberg, insbesondere die rahmenden Veranstaltungen Ihrer beiden Fächer und der Bildungswissenschaften, die auf das reguläre Absolvieren des SPS in Ihrem 2. oder 3. M.Ed.-Semester (je nach Studienstart) abgestimmt sind:

  1. Sie absolvieren  Ihren Auslandsaufenthalt  als Schulpraktikant/in oder assistant teacher bis spätestens Anfang September. Ein derartiger Auslandsaufenthalt ist sogar schon ab dem 5. Semester im Bachelorstudium möglich. Dann besuchen Sie die Begleitveranstaltungen am Seminar zwischen September und Dezember (d.h. während Ihres 2. oder 3. M.Ed. Semesters). Während dieser Zeit sind Sie noch für 4 Wochen an einer Schule in Baden-Württemberg.
  2. Sie besuchen nur die Begleitveranstaltungen am Seminar zwischen September und Dezember. Dabei ist vorausgesetzt, dass Sie sich bereits im Masterstudium befinden. Das Auslandsschulpraxissemester absolvieren Sie im darauffolgenden Jahr bis spätestens Anfang September. Zwischen September und Dezember  des darauffolgenden Jahres sind Sie dann noch 4 Wochen an einer Schule in Baden-Württemberg.

Das Auslandsschulpraxissemester kann nicht nach den 4 Wochen an einer Schule in Baden-Württemberg absolviert werden.

Bei beiden Varianten müssen Sie Ihr Praxissemester über das Online-Portal des Kultusministeriums rechtzeitig anmelden.