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Zweitstudium

Ein Zweitstudium ist ein zweites oder weiteres grundständiges Studium (oder ein zweites oder weiteres Masterstudium), das nach einem in Deutschland erfolgreich abgeschlossenem Erststudium aufgenommen wird.

Was ist bei einer Bewerbung zu beachten?

Auch bei einer Bewerbung für ein Zweitstudium sind die allgemeinen Vorgaben zur Bewerbung für den jeweiligen Studiengang zu beachten.

Wenn ein Zweitstudium in einem zulassungsbeschränktem, grundständigen Studiengang beabsichtigt wird, sind bei der Bewerbung Besonderheiten zu beachten. Details dazu haben wir für Sie im Merkblatt Zweitstudium zusammengestellt.

Zulassungsrechtlich liegt ein Zweitstudium vor, wenn zum Bewerbungsschluss bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes abgeschlossen wurde und ein weiteres Studium in einem zulassungsbeschränktem Studiengang beabsichtigt wird.

Hochschulen sind z.B. Universitäten, Gesamthochschulen, Pädagogische Hochschulen, Musik-, Kunst-, Sport-, Bundeswehrhochschulen, kirchliche Hochschulen, Fachhochschulen einschließlich der Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung. Nicht dazu zählen jedoch Berufsakademien sowie die Vorgängereinrichtungen der Fachhochschulen wie z.B. Höhere Fachschulen und Ingenieurschulen.

Zur Zulassung ins Zweitstudium

Bei den grundständigen, zulassungsbeschränkten Studiengängen steht nur ein beschränkter Prozentsatz der verfügbaren Studienplätze für Zweitstudienbewerber zur Verfügung.
Über die Zulassung in der Quote Zweitstudium entscheiden sowohl das Ergebnis, mit dem das Erststudium abgeschlossen wurde, als auch der Grad der Bedeutung der Gründe für das angestrebte Zweitstudium. Dies können berufliche, wissenschaftliche, aber auch andere Gründe sein.