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Mein Weg zu Bewerbung und Zulassung

Hinweis zur Bewerbung für das Sommersemester 2024 und das Wintersemester 2024/25: Das Bewerbungsportal wird derzeit umgestaltet. Einzelne Informationen können abweichen.

Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu den Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für den von Ihnen gewählten Studiengang zusammengestellt.

Meine Angaben

Erstes FachPharmazie – Staatsexamen
StaatsangehörigkeitDeutschland
BildungsabschlussDeutsche Hochschulzugangsberechtigung
StudieneinstiegErstes Fachsemester
Angaben ändern

Pharmazie – Staatsexamen

Bewerbungsverfahren

Verfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Fächer

Hinweis zur Bewerbung für das Wintersemester 2024/25
Das Bewerbungs- und Immatrikulationsportal der Universität Heidelberg wird derzeit umgestaltet. Einzelne Informationen können abweichen.

In den Fächern mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung (Numerus Clausus/NC) - in Heidelberg Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin - werden 30% der Studienplätze an die Abitur-Besten zentral von der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Über die restlichen 70 % der Studienplätze können die Hochschulen in der „Zusätzlichen Eignungsquote“  (ZEQ, 10%) und im „Auswahlverfahren der Hochschulen“ (AdH, 60%) selbst entscheiden.

Fachspezifische Informationen

Die Universität vergibt die Studienplätze entsprechend der in der Auswahlsatzung/Zulassungsordnung genannten Kriterien. Weitere Details entnehmen Sie bitte der entsprechenden Satzung/Ordnung.

Einzureichende Unterlagen

Über die im Rahmen der Bewerbung für ein Fach mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung (Numerus Clausus/NC) (zentrales Vergabeverfahren) einzureichenden Unterlagen bei Hochschulstart sowie über die dabei einzuhaltenden Fristen informiert die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de). 

Bewerbungsplattform und -fristen

Die Bewerbung für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie muss über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de erfolgen. Die Bewerbungsfrist bei der Stiftung für Hochschulzulassung ist für diese Studiengänge der 15. Juli für Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nach dem 15. Januar desselben Jahres erworben haben (sogenannte Neuabiturienten), bzw. der 31. Mai für Studienbewerber, die ihre Hochschulzulassung bis einschließlich 15. Januar desselben Jahres erworben haben (sogenannte Altabiturienten). Bei Bewerbungen für ein Zweitstudium gilt der Zeitpunkt des Abschlusses des Erststudiums. Bei allen Fristen handelt es sich um gesetzliche Ausschlussfristen. Zu den Besonderheiten der Fristen für das Einreichen bzw. Nachreichen von Unterlagen bei hochschulstart.de informieren Sie sich bitte bei hochschulstart.de.

Bewerbungsfristen

Wintersemester: hochschulstart.de:
Bewerbungsschluss Neuabiturienten: 15.07. 
Bewerbungsschluss  Altabiturienten: 31.05.

Zulassungsverfahren

Im bundesweiten (zentralen) Auswahlverfahren von hochschulstart.de für das Fach Pharmazie gibt es für Studienanfänger momentan  drei Quoten, über die eine Zulassung zum Studium möglich ist: die Abiturbestenquote (30%), die zusätzliche Eignungsquote (ZEQ: 10%) und das Auswahlverfahren der Hochschule (AdH: 60%). Für jede Quote werden Ranglisten gebildet, aus denen dann die Bewerber zugelassen werden. 

Immatrikulation

Die Immatrikulation in einen zulassungsbeschränkten Studiengang erfordert einen vorangegangenen Zulassungsbescheid und muss innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist erfolgen.
Die Immatrikulation erfolgt online (digital) und in schriftlicher Form. Eine Vertretung/Bevollmächtigung ist nicht möglich.