Hinweis zur Bewerbung für das Sommersemester 2024 und das Wintersemester 2024/25: Das Bewerbungsportal wird derzeit umgestaltet. Einzelne Informationen können abweichen.
Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu den Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für den von Ihnen gewählten Studiengang zusammengestellt.
Erstes Fach | Pharmazie – Staatsexamen |
Staatsangehörigkeit | Deutschland |
Bildungsabschluss | Deutsche Hochschulzugangsberechtigung |
Studieneinstieg | Erstes Fachsemester |
Hinweis zur Bewerbung für das Wintersemester 2024/25
Das Bewerbungs- und Immatrikulationsportal der Universität Heidelberg wird derzeit umgestaltet. Einzelne Informationen können abweichen.
In den Fächern mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung (Numerus Clausus/NC) - in Heidelberg Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin - werden 30% der Studienplätze an die Abitur-Besten zentral von der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Über die restlichen 70 % der Studienplätze können die Hochschulen in der „Zusätzlichen Eignungsquote“ (ZEQ, 10%) und im „Auswahlverfahren der Hochschulen“ (AdH, 60%) selbst entscheiden.
Die Universität vergibt die Studienplätze entsprechend der in der Auswahlsatzung/Zulassungsordnung genannten Kriterien. Weitere Details entnehmen Sie bitte der entsprechenden Satzung/Ordnung.
Über die im Rahmen der Bewerbung für ein Fach mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung (Numerus Clausus/NC) (zentrales Vergabeverfahren) einzureichenden Unterlagen bei Hochschulstart sowie über die dabei einzuhaltenden Fristen informiert die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de).
Die Bewerbung für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie muss über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de erfolgen. Die Bewerbungsfrist bei der Stiftung für Hochschulzulassung ist für diese Studiengänge der 15. Juli für Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nach dem 15. Januar desselben Jahres erworben haben (sogenannte Neuabiturienten), bzw. der 31. Mai für Studienbewerber, die ihre Hochschulzulassung bis einschließlich 15. Januar desselben Jahres erworben haben (sogenannte Altabiturienten). Bei Bewerbungen für ein Zweitstudium gilt der Zeitpunkt des Abschlusses des Erststudiums. Bei allen Fristen handelt es sich um gesetzliche Ausschlussfristen. Zu den Besonderheiten der Fristen für das Einreichen bzw. Nachreichen von Unterlagen bei hochschulstart.de informieren Sie sich bitte bei hochschulstart.de.
Wintersemester: hochschulstart.de:
Bewerbungsschluss Neuabiturienten: 15.07.
Bewerbungsschluss Altabiturienten: 31.05.
Im bundesweiten (zentralen) Auswahlverfahren von hochschulstart.de für das Fach Pharmazie gibt es für Studienanfänger momentan drei Quoten, über die eine Zulassung zum Studium möglich ist: die Abiturbestenquote (30%), die zusätzliche Eignungsquote (ZEQ: 10%) und das Auswahlverfahren der Hochschule (AdH: 60%). Für jede Quote werden Ranglisten gebildet, aus denen dann die Bewerber zugelassen werden.
Die Immatrikulation in einen zulassungsbeschränkten Studiengang erfordert einen vorangegangenen Zulassungsbescheid und muss innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist erfolgen.
Die Immatrikulation erfolgt online (digital) und in schriftlicher Form. Eine Vertretung/Bevollmächtigung ist nicht möglich.
Die Immatrikulation in einen zulassungsbeschränkten Studiengang erfordert einen vorangegangenen Zulassungsbescheid und muss innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist erfolgen.
Nach Abschluss der Prüfung der eingereichten Unterlagen inkl. Prüfung der wahrheitsgemäßen Angaben bei der Immatrikulation erhalten Sie eine Immatrikulationsbescheinigung und einen Studierendenausweis. Eine Immatrikulation kann nur ausgeführt werden, wenn der Universität alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Die Immatrikulation erfolgt online (digital) und in schriftlicher Form. Unmittelbar nach der Zulassung erhalten Sie per E-Mail Hinweise zur Immatrikulation und in einer weiteren E-Mail einen Link zur Aktivierung Ihres Accounts im heiCO-Bewerbungsportal (heiCO). Eine Vertretung/Bevollmächtigung ist nicht möglich.
Informationen zu den im Rahmen der Immatrikulation zu zahlenden Semestergebühren sowie zu den gegebenenfalls zusätzlich zu zahlenden Studiengebühren finden Sie auf der Homepage der Universität Heidelberg im Bereich Beiträge und Gebühren . Die für Sie geltende Beitragshöhe, Ihren persönlichen Verwendungszweck sowie auch den aktuellen Beitragsstatus finden Sie in Ihrem heiCO-Account unter „Studienbeitragsstatus".
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Schritten der Immatrikulation finden Sie auch im Merkblatt zur Immatrikulation Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie
Universität Heidelberg
Abt. 2.1, Studierendenadministration
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg
(Deutschland)
Wir bitten Sie, Ihre Daten zur Immatrikulation online zu ergänzen sowie ein digitales Passbild hochzuladen. Sie können sich nur einloggen, wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben.
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Anträge/Dokumente als nicht fristgerecht gelten. Erforderliche Nachbesserungen müssen innerhalb der Frist erfolgen.
Im Anschluss an das fristgerechte Hochladen der Unterlagen in das heiCO-Bewerbungsportal senden Sie bitte Ihren eigenhändig unterschriebenen Antrag auf Einschreibung zusammen mit der amtlich beglaubigten Kopie (ggf. mit Übersetzung) Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis) und ggf. weiterer im Zulassungsbescheid / in Ihrem heiCO-Account genannter Unterlagen und Zeugnisdokumente innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist per Post an die
Universität Heidelberg
Studierendenadministration
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg
Zur Annahme des Studienplatzes reichen Sie uns bitte die zur Einschreibung erforderlichen Unterlagen bis zu dem im Zulassungsbescheid genannten Termin digital ein. Nach Ablauf dieser Frist (Mitteleuropäischer Zeit) ist die Übermittlung Ihrer Unterlagen nicht mehr möglich und Ihr Anspruch auf den Studienplatz verfällt.
Maßgeblich für die Immatrikulation ist der Tag des Eingangs des schriftlichen Antrages bei der Universität Heidelberg per Post, nicht jedoch der Tag des Poststempels oder der Zeitpunkt der Online-Immatrikulation. Anträge, die nicht fristgerecht oder unvollständig innerhalb der Frist eingehen, müssen abgelehnt werden. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des nächsten Werktages (§31 Abs. 3 Satz 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg.)
Nach erfolgter Immatrikulation erhalten Sie eine E-Mail mit dem Hinweis, dass Sie Ihren Studierendenausweis frühestens fünf Werktage nach Erhalt und Aktivierung der Uni-ID ausschließlich persönlich und unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis oder Reisepass) in der Universitätsverwaltung abholen können. Bitte beachten Sie, dass die Uni-IDs für das Sommersemester frühestens ab dem 01.02. und für das Wintersemester frühestens ab dem 01.08. zugeteilt werden können.
Wenn Sie bereits an der Universität Heidelberg immatrikuliert sind, müssen Sie sich bei einem Fachwechsel nicht neu einschreiben, sondern Sie müssen sich bis zu der im Zulassungsbescheid angegebenen Frist umschreiben. Den Antrag finden Sie ebenfalls im heiCO-Bewerbungsportal.