Mein Weg zu Bewerbung und Zulassung
Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu den Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für den von Ihnen gewählten Studiengang zusammengestellt.
Meine Angaben
Erstes Fach | Molecular Systems Science and Engineering - Master |
Staatsangehörigkeit | Ungarn |
Bildungsabschluss | Universitärer Abschluss (für Masterstudiengänge) |
Studieneinstieg | Erstes Fachsemester |
Molecular Systems Science and Engineering - Master
Bewerbungsverfahren
Masterstudiengänge mit Zugangs- und Zulassungsbeschränkung
Alle Masterstudiengänge der Universität Heidelberg sind zugangsbeschränkt. Die Zugangsbeschränkung ist in der Zulassungsordnung festgelegt und kann u. a. durch das Erfordernis überdurchschnittlicher Prüfungsergebnisse im grundständigen Studiengang oder bestimmter Berufserfahrung definiert werden.
Fachspezifische Informationen
Die Universität vergibt die Studienplätze entsprechend der in der Auswahlsatzung/Zulassungsordnung genannten Kriterien. Sofern nicht in fachspezifischen Auswahl- und Zulassungssatzungen geregelt, können nachzuweisende Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen auch in den fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen bestimmt werden. Weitere Details entnehmen Sie bitte der entsprechenden Satzung/Ordnung.
Einzureichende Unterlagen
Für ihre Bewerbung müssen Studienbewerber*innen für den ausgewählten Studiengang bestimmte Unterlagen fristgerecht im Bewerbungsportal hochladen.
Bewerbungsplattform und -fristen
Die Bewerbung für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge zum 1. Fachsemester erfolgt über das Online-Bewerbungsportal heiCO. Dies gilt auch für einige Masterstudiengänge, bei denen ein Auswahlgespräch im Rahmen des Zulassungsverfahrens stattfindet.
Wintersemester: 01.02. - 15.03.
Zulassungsverfahren
Das Hauptverfahren für das erste Fachsemester in den zugangs-und zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen wird in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen.
Immatrikulation
Für das Masterstudium zugelassene Studienbewerber*innen werden in ihrem heiCO-Account (Self-Service-Ansicht) aufgefordert, innerhalb einer dort angezeigten Frist den Studienplatz anzunehmen. Wird der Studienplatz nicht fristgerecht angenommen, verfällt der Anspruch auf den Studienplatz.