Hinweis zur Bewerbung für das Sommersemester 2024 und das Wintersemester 2024/25: Das Bewerbungsportal wird derzeit umgestaltet. Einzelne Informationen können abweichen.
Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu den Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für den von Ihnen gewählten Studiengang zusammengestellt.
Erstes Fach | Ägyptologie – Master |
Staatsangehörigkeit | Deutschland |
Bildungsabschluss | Universitärer Abschluss (für Masterstudiengänge) |
Studieneinstieg | Erstes Fachsemester |
Alle Masterstudiengänge der Universität Heidelberg sind zugangsbeschränkt. Die Bewerbung für einen Studienplatz in einem konsekutiven Masterstudiengang mit Zugangsbeschränkung erfolgt über das Online-Portal heiCO. Hierfür ist eine Registrierung sowie der Upload aller erforderlichen Unterlagen erforderlich.
Die jeweilige Zugangsbeschränkung ist in der fachspezifischen Zulassungsordnung bzw. der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt. Die Kriterien, die für den jeweiligen Studiengang zu erfüllen sind, entnehmen Sie bitte der entsprechenden Satzung/Ordnung.
Die Bewerbungen erfolgen ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal heiCO. Für ihre Bewerbung müssen Studienbewerber:innen für den ausgewählten Studiengang bestimmte Unterlagen fristgerecht im Online-Bewerbungsportal heiCO hochladen.
Die Bewerbung erfolgt über das Online-Portal heiCO.
Wintersemester: 01.04. - 30.09.
Sommersemester: 01.10. - 31.03.
Die Universität vergibt die Studienplätze entsprechend der in der fachspezifischen Zulassungsordnung bzw. der Studien- und Prüfungsordnung genannten Kriterien. In einigen Studiengängen wird im Rahmen des Zulassungsverfahrens ein Auswahlgespräch oder Test durchgeführt.
Für das Masterstudium zugelassene Studienbewerber*innen werden in ihrem heiCO-Account (Self-Service-Ansicht) aufgefordert, innerhalb einer dort angezeigten Frist den Studienplatz anzunehmen. Wird der Studienplatz nicht fristgerecht angenommen, verfällt der Anspruch auf den Studienplatz.
Die Universität vergibt die Studienplätze entsprechend der in der fachspezifischen Zulassungsordnung bzw. der Studien- und Prüfungsordnung genannten Kriterien.