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Bewerbung zum Studienkolleg - Bewerbungsunterlagen

Internationale Staatsangehörige, die vor der Aufnahme eines Fachstudiums die Feststellungsprüfung ablegen müssen, beantragen über das Online-Portal heiCO die Zulassung zum Studienkolleg für den gewünschten Schwerpunktkurs mit den folgenden Unterlagen:

  • Zeugnisses der Hochschulreife, das im jeweiligen Herkunftsland zum Hochschulstudium berechtigt (z.B. Abitur, Baccalauréat, GCE - A&O-Levels, School Leaving Certificate etc.) einschließlich der dazugehörigen Listen mit Einzelnoten.
    Die Übersetzung des Abschlusszeugnisses von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche oder Englische muss ebenfalls hochgeladen werden.
  • Falls zutreffend:  Bescheinigungen bzw. Zeugnisse über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen einschließlich der dazugehörigen Liste mit Einzelnoten und – sofern vorhanden – der Zulassungsbescheid der ausländischen Hochschule. 
  • Falls zutreffend: Alle erworbenen Hochschul- und Universitätszeugnisse (Colleges, Akademien etc.) einschließlich der dazugehörigen Listen mit Einzelnoten pro Studiensemester oder Studienjahr. 
  • Falls zutreffend: Alle erbrachten Studienleistungen (Transcript of Records) pro Semester oder Studienjahr, sofern der Studiengang noch nicht abgeschlossen wurde. 
  • Nachweise über Kenntnisse der deutschen Sprache; zum Zeitpunkt der Bewerbung sollten mindestens 800 Stunden Deutschunterricht oder Deutschkenntnisse des Niveau B2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden.

Hinweise zu ausländischen Zeugnissen / Bildungsnachweisen

Bildungsnachweise (Zeugnisse, Transcripts of Records, Bescheinigungen über Hochschulaufnahemprüfungen,…) müssen immer im Original, in der Originalsprache des Herkunftslandes und (außer bei deutsch- oder englischsprachigen Bildungsnachweisen) zusätzlich in englischer oder deutscher Übersetzung beeidigter Übersetzer*innen hochgeladen werden. Die Übersetzung eines Bildungsnachweises durch einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche oder Englische ist im Original hochzuladen. Kann das Original nicht hochgeladen werden, ist die amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung des vereidigten Übersetzers hochzuladen.