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Masterstudiengänge Masterstudiengänge mit Zugangsbeschränkung im höheren Semester

Die Zugangsbeschränkung für konsekutive Masterstudiengänge ist in der Zulassungsordnung  festgelegt und kann u. a. durch das Erfordernis überdurchschnittlicher Prüfungsergebnisse im grundständigen Studiengang definiert werden. Einige Masterstudiengänge haben im höheren Fachsemester neben der Zugangsbeschränkung eine zusätzliche Zulassungsbeschränkung. 
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Bewerbung für die im höheren Fachsemester nur zugangsbeschränkten Studiengänge. 
Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihr gewünschtes Fach nur eine Zugangsbeschränkung im höheren Semester hat.

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