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EU- und EWR-Staatsangehörige und BildungsinländerUnterlagen für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester

Im Rahmen Ihrer Bewerbung für ein höheres Fachsemester eines grundständigen Studiengangs (Hochschulortswechsler und Quereinsteiger) müssen unterschiedliche Unterlagen eingereicht werden.

Studienbewerber, die sich im Rahmen des Hochschulortswechsels oder Quereinstiegs für einen Studiengang mit Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester bewerben, nutzen das Online-Bewerbungsportal. Bitte reichen Sie den vollständigen Ausdruck des Zulassungsantrages (=PDF- Ausdruck der Online-Bewerbung) mit Datum und Ihrer Unterschrift ein.

Studienbewerber, die sich im Rahmen des Hochschulortswechsels oder Quereinstiegs für einen Studiengang ohne Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester bewerben, bewerben sich nicht online, sondern nutzen den Antrag auf Zulassung für internationale Studierende. Das Antragsformular muss heruntergeladen, ausgefüllt und unterschrieben werden.

    Beizufügende Unterlagen:

    Die nachfolgenden Unterlagen sind in beiden Fällen dem jeweiligen Zulassungsantrag beizufügen und müssen fristgerecht per Post an die Zulassungsstelle für ausländische Studierende der Universität geschickt oder dort persönlich während der Sprechzeiten eingereicht werden (Adresse: Universität Heidelberg, Dezernat Internationale Beziehungen, Zulassungsstelle für ausländische Studierende, Seminarstraße 2, D – 69117 Heidelberg). Eine Bewerbung ist innerhalb des jeweiligen Bewerbungszeitraums vom 1. Juni bis 15. Juli für das folgende Wintersemester und vom 1. Dezember bis 15. Januar für das folgende Sommersemester möglich. Bewerbungsunterlagen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Universität Heidelberg eingehen, können im Auswahl- und Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt werden:

    • Amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Hochschulreife, das im jeweiligen Herkunftsland zum Hochschulstudium berechtigt (z.B. Abitur, Baccalauréat, GCE - A&O-Levels, School Leaving Certificate etc.) einschließlich der dazugehörigen Listen mit Einzelnoten. Darüber hinaus ist (außer bei deutsch- und englischsprachigen Dokumenten) eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache erforderlich.
      Die deutsche allgemeine Hochschulreife (Abitur) kann als unbeglaubigte Kopie eingereicht werden.
    • Falls zutreffend: Amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die an einem deutschen Studienkolleg bestandene „Feststellungsprüfung“ einschließlich der dazugehörigen Einzelnotenübersicht.
    • Falls zutreffend: Amtlich beglaubigte Kopien oder Abschriften der Bescheinigungen bzw. Zeugnisse über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen, sofern diese abgelegt wurden, einschließlich der dazugehörigen Notenliste und der Zulassungsbescheid der ausländischen Hochschule. Darüber hinaus ist (außer bei deutsch- und englischsprachigen Dokumenten) eine amtlich beglaubigte Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache erforderlich.
    • Amtlich beglaubigte Kopien aller bisher an einer Hochschule/Universität erbrachten Studienleistungen (Transcripts of Records) pro Semester oder Studienjahr. Sofern ein Studiengang bereits abgeschlossen wurde, außerdem amtlich beglaubigte Kopien der Hochschul-/ Universitätsabschlusszeugnisse. Darüber hinaus ist (außer bei deutsch- und englischsprachigen Dokumenten) eine beglaubigte Übersetzung dieser Dokumente in die deutsche oder englische Sprache erforderlich.
      Studienleistungen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vorliegen, können bis vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. 
    • Alle bereits an einer Hochschule in Deutschland absolvierten bzw. aktuellen Studiensemester müssen anhand von Semesterverlaufs- oder Immatrikulationsbescheinigungen (einschließlich Angabe des Fachs, der Fachsemester und des angestrebten Abschlusses) nachgewiesen werden.
    • Bescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes der Heimatuniversität darüber, dass im gewünschten oder nah verwandten Studienfach der Prüfungsanspruch weder für einen einzelnen Leistungsnachweis noch für eine Vor- oder Zwischenprüfung oder die Abschlussprüfung endgültig verloren wurde. Darüber hinaus ist (außer bei deutsch- und englischsprachigen Dokumenten) eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche und englische Sprache erforderlich.
    • Nachweise über Kenntnisse der deutschen Sprache (unbeglaubigte Kopie); Voraussetzung für die Teilnahme an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an der Universität Heidelberg ist der schriftliche Nachweis von mindestens 1.000 - 1.200 absolvierten Stunden Deutschunterricht an einer anerkannten Institution.
    • Unbeglaubigte Kopie des Reisepasses (Seite mit Namensangabe in lateinischer Transkription) oder des Personalausweises (gilt nur für EU/EWR-Staatsangehörige)
    • Bei Wechsel von einer ausländischen Universität an die Universität Heidelberg sowie bei Quereinstieg (auch innerhalb Deutschlands): Anrechnungsbescheinigung des Prüfungsamts des zuständigen Fachbereichs oder der zuständigen Studienfachberautungder Universität Heidelberg bzw. bei einer Bewerbung für Medizin / Pharmazie / Zahnmedizin des zuständigen Landesprüfungsamtes. Sollte die Anrechnungsbescheinigung nicht bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorliegen, so kann sie bis vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.
    • Für Studienbewerber für einen Hochschulortswechsel / Quereinstieg in Sportwissenschaft: Kopie der durch das Institut für Sport und Sportwissenschaft der Universität Heidelberg ausgestellten Sporteingangsprüfung bzw. der Anerkennung dieser Prüfung bzw. der Bescheinigung über die Befreiung.

    Hinweis

    Bei einer gleichzeitigen Bewerbung für das erste Fachsemester und für ein höheres Fachsemester im Rahmen des Quereinstiegsverfahrens im selben Studiengang müssen alle Unterlagen in zweifacher Ausfertigung form- und fristgerecht bei der Universität eingereicht werden. Sie müssen also zwei komplette Sätze Bewerbungsunterlagen einreichen.