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Deutsche und internationale StaatsangehörigeUnterlagen für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester

Für die Online-Bewerbung über heiCO für ein höheres Fachsemester in einem grundständigen Studiengang (Hochschulortwechsler und Quereinsteiger) sind folgende Unterlagen als Upload beizufügen:

  • das Zeugnis über die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
    • Deutsche Staatsangehörige, die über einen ausländischen Vorbildungsnachweis verfügen und ihr Studium an einer baden-württembergischen Universität aufnehmen wollen, müssen sich zwecks Anerkennung des ausländischen Vorbildungsnachweises und der Feststellung einer Äquivalenz zur deutschen allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife an das Regierungspräsidium Stuttgart des Landes Baden-Württemberg wenden.
    • Nicht deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Zeugnissen:
      • Zeugnis der Hochschulreife, das im jeweiligen Herkunftsland zum Hochschulstudium berechtigt (z.B. Abitur, Baccalauréat, GCE - A&O-Levels, School Leaving Certificate etc.) einschließlich der dazugehörigen Listen mit Einzelnoten. Darüber hinaus ist (außer bei deutsch- und englischsprachigen Dokumenten) eine Übersetzung eines beeidigten Übersetzers in die deutsche oder englische Sprache erforderlich.
      • Falls zutreffend: alle erworbenen Hochschul- und Universitätszeugnisse (Colleges, Akademien etc.) einschließlich der dazugehörigen Listen mit Einzelnoten pro Studiensemester oder Studienjahr. Darüber hinaus ist (außer bei deutsch- und englischsprachigen Dokumenten) eine Übersetzung eines beeidigten Übersetzers in die deutsche oder englische Sprache erforderlich.
      • Falls zutreffend: alle erbrachten Studienleistungen (Transcript of Records) pro Semester oder Studienjahr, sofern der Studiengang noch nicht abgeschlossen wurde. Darüber hinaus ist (außer bei deutsch- und englischsprachigen Dokumenten) eine Übersetzung eines beeidigten Übersetzers in die deutsche oder englische Sprache erforderlich.
      • Für Bewerber*innen mit ausländischen Zeugnisse aus Vietnam, China und Indien: APS-Zertifikat der zuständigen Akademischen Prüfstelle
        (muss spätestens zur Immatrikulation eingereicht werden)
    • ggf. Nachweis einer Namensänderung
  • bei einem Wechsel von einer deutschen Hochschule: eine Studienverlaufsbescheinigung (mit Angabe des Studiengangs, Fachsemesters, Hochschulsemesters und ggf. Urlaubssemesters)
  • bei einem Wechsel von einer ausländischen Hochschule: eine Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe des Studienganges/Studienfachs oder eine Exmatrikulationsbescheinigung
  • bei Medizin / Zahnmedizin - nur für den vorklinischen Studienabschnitt: Kopie des Zulassungsbescheides 
  • bei einem Hochschulwechsel von einer deutschen Hochschule: Leistungsnachweise (Scheine / Zeugnisse / Transcript of Records / Notenspiegel)
  • bei Quereinstieg, Hochschulwechsel aus dem Ausland, Teilzeitstudium und Wechsel des Studienfachs, z. B. Nebenfach zu Hauptfach: Studienzeitanrechnungsbescheinigung
    Die Anrechnung von Studienleistungen kann beim jeweiligen Fach der Universität Heidelberg beantragt werden. Für die Fächer Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin sowie für Psychologie und Rechtswissenschaften sind besondere Stellen für die Anrechnung der Studienleistungen zuständig. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage: „Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen“.
  • Für Sport: Kopie der Sporteingangsprüfung (es werden nur vom Institut für Sport und Sportwissenschaft ausgestellte oder anerkannte Prüfungen oder Befreiungsbescheinigungen anerkannt). Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Instituts für Sport und Sportwissenschaft.
  • Bei einer Bewerbung in das fünfte oder höhere Fachsemester Pharmazie ist der Nachweis des bestandenen ersten Staatsexamens erforderlich.
  • evtl. weitere in Ihrem heiCO-Account genannte Unterlagen und Zeugnisdokumente

Die Fristen beim Bewerbungsverfahren sind einzuhalten.
Leistungsnachweise und Anrechnungen von Studienleistungen können bis zum 15. August für das Wintersemester bzw. 15. Februar für das Sommersemester nachgereicht werden.
Das Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung für das erste klinische Semester kann bis zum 25. September nachgereicht werden (Wintersemester 2023/24: bis zum 30. September).

Bitte beachten Sie die so genannte Studienjahrregelung in den Fächern Rechtswissenschaften, Medizin, Pharmazie, Psychologie und Zahnmedizin. Zum Wintersemester ist eine Bewerbung nur in ungerade Fachsemester möglich. Zum Sommersemester entsprechend nur in gerade Fachsemester.
Die Universität Heidelberg bietet für das Fach Medizin zwei Studienorte an: Heidelberg und Mannheim. Bewerber*innen für Medizin (Fakultät Mannheim) absolvieren ihr gesamtes Studium in Mannheim. Sie können sich für beide Fakultäten bewerben.

Hochschulortswechsler*innen können mit ihrer Online-Bewerbung einen Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des Studienortswunsches stellen. Nähere Informationen zu den Gründen und Nachweisen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt.