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Quereinstieg

Quereinsteiger*innen sind Studienbewerber*innen, die bisher in einem anderen Studiengang ein Studium durchgeführt haben, das für das neue, angestrebte Studium förderlich und gleichwertig ist und für das das zuständige Prüfungsamt eine entsprechende Anrechnungsbescheinigung ausgestellt hat sowie diejenigen Studienbewerber*innen, die das gleiche Fach bereits in einem Land außerhalb der EU studiert haben.

Quereinsteiger*in ist auch, wer im gewünschten Studiengang vorläufig, z.B. durch Gerichtsbeschluss zugelassen ist. Ebenso ist Quereinsteiger*in, wer zwar endgültig, aber nur für einen bestimmten Studienabschnitt, z.B. die Vorklinik im Humanmedizinstudium, ohne Fortsetzungsgarantie zugelassen wurde. Bitte reichen Sie in diesem Fall entweder eine Kopie des Bescheides der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) oder eine Immatrikulationsbescheinigung mit entsprechendem Vermerk ein.
Eine fristgerechte Bewerbung für alle Studienfächer ist erforderlich.
Voraussetzung für eine Bewerbung als Quereinsteiger*in im höheren Fachsemester ist der schriftliche Bescheid über die Anerkennung von Studienleistungen. Eine Anrechnung von Studienleistungen kann beim zuständigen Prüfungsamt des jeweiligen Studienfaches (Zentrales Landesprüfungsamt oder Prüfungsamt der Universität Heidelberg) beantragt werden, wenn bereits Studienleistungen in dem gleichen Studienfach an einer Hochschule außerhalb der EU oder Studienleistungen in einem anderen, verwandten Studienfach an einer deutschen oder ausländischen Hochschule erworben wurden.